Schulentwicklungsplanung

Lehrkräfte beraten sich

Das Ziel der Schulentwicklungsplanung ist, die Entwicklung der Nachfrage an Schulplätzen zu befriedigen. So soll gewährleistet werden, dass die zur Verfügung stehenden finanziellen und materiellen Ressourcen optimal für die Schulen genutzt werden.

Mit der Erstellung und Verabschiedung der vorerst letzten Schulentwicklungsplanung Berlin 2014 wurde deutlich, dass sich Berlin auf Grund der dynamischen demographischen Entwicklung wieder auf dem Weg zu einer „wachsenden Stadt“ befindet und damit erheblicher Handlungsbedarf im Bereich der sozialen Bildungsinfrastruktur abzuleiten ist. Vor diesem Hintergrund wurde von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie im Jahr 2014 das sogenannte Monitoringverfahren entwickelt und umgesetzt.

Ziel des Verfahrens ist, mit einer einfachen und damit auch für die bezirkliche Schulentwicklungsplanung leicht handhabbaren Methodik einen Überblick über Schulplatzkapazitäten und Bedarfsentwicklungen auf der bezirklichen Ebene zu erlangen, um darauf aufbauend in gemeinsamen Gesprächen mit den Bezirken die notwendigen Handlungsbedarfe abzuleiten (schulartbezogener quantitativer und regionaler Bedarf, Standortsuche und Flächenvorsorge für Erweiterungen und Neubauten, Planungsrecht, Investitionsplanung etc.).

Die Monitoringverfahren der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit den Bezirken finden jährlich statt. Die Ergebnisse sind auch Grundlage für die Anmeldung von baulichen Maßnahmen im Rahmen der Aufstellung der jeweiligen Investitionsplanungen des Landes Berlin. Eine entsprechende Berichtslegung der Ergebnisse erfolgt ebenso jährlich gegenüber dem Berliner Abgeordnetenhaus (hier: Hauptausschuss).