Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten

Mutter liest mit Kind

Eine in der Schule festgestellte Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeit kann als Entwicklungsrückstand im schulischen Lernen verstanden und in vielen Fällen durch eine entsprechende Förderung aufgeholt werden.

Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten liegen vor, wenn Schülerinnen und Schüler besondere Schwierigkeiten beim Erlernen und beim Gebrauch der Schriftsprache und/oder beim Lesen haben, die nicht durch sonderpädagogischen Förderbedarf in den Förderschwerpunkten „Lernen“ oder „Geistige Entwicklung“, fehlenden Unterricht oder mangelnde Sprachkenntnisse verursacht sind.

Bleiben diese Schwierigkeiten trotz individueller längerfristiger Fördermaßnahmen bestehen und sind nicht auf mangelnde Leistungsbereitschaft zurückzuführen, ist von einer stark ausgeprägten Lese-Rechtschreibschwierigkeit auszugehen.

Ansprechpartner in der Schule

Die das Fach Deutsch unterrichtende Lehrkraft wendet Testverfahren an, die eine differenzierte Feststellung von Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten ermöglichen, leitet Maßnahmen zur Förderung ein und berät dazu.

An jeder Schule ist eine speziell geschulte LRS-Lehrkraft tätig, die das Verfahren an der Schule koordiniert.

Diagnostik und Förderung

Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten werden bis zur 6. Klasse in der Grundschule diagnostiziert, ab Klasse 7 unter Einbeziehung der Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ).

Über die Art, den Umfang und die Dauer der Förderung entscheidet die Schulleitung auf Vorschlag der das Fach Deutsch unterrichtenden Lehrkraft.

Berlinkarte SIBUZ farblich

Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ)

In allen Berliner Beratungs- und Unterstützungszentren steht Schülerinnen und Schülern, Eltern und dem Schulpersonal ein Team von Fachkräften der Schulpsychologie und der Pädagogik zur Verfügung. Weitere Informationen

Nachteilsausgleich und Notenschutz

Unter bestimmten Voraussetzungen, die sich je nach besuchtem Jahrgang und Schulart unterscheiden, können Schülerinnen und Schüler mit festgestellten Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten Maßnahmen des Nachteilsausgleichs erhalten. Dazu zählen beispielsweise die Verlängerung der Arbeitszeit, das Zulassen spezieller Arbeits- und Hilfsmittel oder auch der Einsatz methodisch-didaktischer Hilfen.

Darüber hinaus gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit des Notenschutzes für Rechtschreibleistungen und Teilbereiche des Lesens. Notenschutz kann von den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern bei der Schulleitung beantragt werden.

Im Verfahren des Umgangs mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten kooperieren die Schulen mit den Mitarbeitern der Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren.

Informationen für Eltern

  • Infoflyer für Eltern: Jahrgangsstufe 1-6

    Manche Kinder benötigen mehr Zeit zum Erlernen des Lesens und Schreibens. Mit einer passenden, gezielten Förderung lässt sich dieser Entwicklungsrückstand oft aufholen.

    PDF-Dokument (130.5 kB)

  • Infoflyer für Eltern: Jahrgangsstufen 7- 13

    Festgestellte Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten lassen sich in vielen Fällen mit einer gezielten Förderung aufholen. Die Lehrkräfte der weiterführenden Schule empfehlen passende Fördermaßnahmen und -materialien für zu Hause.

    PDF-Dokument (123.5 kB)

Informationen für Schulen

  • Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen

    Leitfaden zur Diagnostik mit Hinweisen zum Nachteilsausgleich und Notenschutz

    PDF-Dokument (1.0 MB)

  • Fachbrief Deutsch Nr. 4 (Grundschule)

    PDF-Dokument (668.4 kB)

  • Fachbrief Deutsch Nr. 39 (weiterführende Schulen)

    PDF-Dokument (669.9 kB)

  • Protokoll der Klassenkonferenz zum Nachteilsausgleich bei festgestellten Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeiten in der Primarstufe

    (Schul320)

    PDF-Dokument (90.9 kB)

  • Protokoll der Klassenkonferenz zum Nachteilsausgleich bei stark ausgeprägten Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeiten in der Sekundarstufe I und II

    (Schul321)

    PDF-Dokument (73.4 kB)

  • Antrag auf Notenschutz für die Bereiche Lesen und Rechtschreiben

    (Schul322)

    PDF-Dokument (141.4 kB)

  • LRS-Lernentwicklungsbericht/Checkliste

    (Schul325)

    PDF-Dokument (229.1 kB)

  • Übersicht der Antragsunterlagen für das SIBUZ hinsichtlich der Bewertung von Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben

    (Schul326)

    PDF-Dokument (66.4 kB)