Die Wege in den Erzieherberuf

Zwei Mädchen spielen in der Sandkiste

Als Erzieherinnen und Erzieher sind Sie neben den Eltern an der Bildung und Erziehung der Kinder beteiligt. Lernprozesse vollziehen sich während des gesamten Kita-Alltags, denn Kinder lernen spielend, sind neugierig und stellen viele Fragen. Sie begleiten die Kinder bei ihren individuellen Lern- und Entwicklungsschritten und gestalten das Lernumfeld.

Erzieherberuf

Der Erzieherberuf basiert auf einer qualifizierten und umfassenden Ausbildung. Fundiertes Wissen in den Bereichen der Pädagogik und Psychologie sind die Grundlagen für die Ausbildung und bilden die für den Beruf benötigten Kompetenzen. Wer sich für den Erzieherberuf interessiert und an der Arbeit mit Kindern Freude hat, trifft mit dem Beruf die richtige Wahl.

Einsatzmöglichkeiten neben Kitas

Als Erzieherin oder Erzieher können Sie natürlich nicht nur in einer Kita arbeiten, sondern Sie werden auch in den Schulen, der Jugendsozialarbeit, den Jugendfreizeitstätten oder im Rahmen der Hilfen zur Erziehung als Fachkraft gebraucht.

  • Erzieher/-in werden in Berlin - Beruf mit Zukunft und Verantwortung

    Diese Broschüre informiert Sie über die Arbeitsfelder von ausgebildeten Erzieher/-innen, die Wege in den Beruf, den Berufseinstieg und die weiteren Perspektiven.

    PDF-Dokument (5.1 MB)

  • Neu: Fachschulklassen mit dem Schwerpunkt Hilfe zur Erziehung

    Jährlich startet zum Ausbildungsbeginn im Herbst an zwei staatlichen Fachschulen die berufsbegleitende Ausbildung mit dem Schwerpunkt in den Hilfen zur Erziehung. Diese Schwerpunktklassen sind insbesondere für Menschen mit Lebenserfahrung eine gute Perspektive. Dieser Flyer informiert Sie ausführlich darüber.

    PDF-Dokument (121.3 kB)

Voraussetzungen für die Erzieherausbildung

Sie haben sich entschlossen eine Ausbildung zum Erzieher oder zur Erzieherin zu beginnen? Die Ausbildung erfolgt an Fachschulen für Sozialpädagogik und dauert 3 Jahre. Es gibt die Möglichkeit der Vollzeitausbildung oder der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung.

Die Vollzeitausbildung wird als rhythmisiertes dreijähriges Vollzeitstudium angeboten, bei dem sich fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsteile (integrierte Praxisphasen) abwechseln. Das dreijährige berufsbegleitende Teilzeitstudium erfolgt im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses begleitet durch eine Fachschule.

Voraussetzungen für die Ausbildung sind entweder der Mittlere Schulabschluss, die Hochschulreife oder die Fachhochschulreife, sowie abhängig vom Abschluss bereits erste Arbeitserfahrungen.

Das müssen Sie mitbringen:

  • Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, allgemeine Hochschulreife oder einen jeweils gleichwertigen Abschluss oder Bildungsstand in einem Bildungsgang mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik
  • Einen der o.g. Abschlüsse in einem anderen Bildungsgang und eine für das Fachschulstudium förderliche Tätigkeit von mindestens acht Wochen
  • Mittlerer Schulabschluss (MSA) und berufliche Vorbildung wie
    • Abschluss einer Berufsausbildung im sozialpädagogischen/sozialpflegerischen Bereich von mind. 2 Jahren oder
    • Abschluss einer Berufsausbildung in einem anderen Bereich von mind. 2 Jahren und der Nachweis einer für das Fachschulstudium förderlichen Tätigkeit von mindestens acht Wochen oder
    • Berufstätigkeit im sozialpädagogischen/sozialpflegerischen von mindestens drei Jahren oder
    • Berufstätigkeit in einem anderen Bereich von mindestens vier Jahren

Möglichkeiten bei einer (erweiterten) Berufsbildungsreife (BBR/eBBR)

Falls Sie noch keinen MSA erworben haben und die Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin anstreben, sind folgende Wege zu empfehlen:

Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogischer Assistent/Sozialpädagogische Assistentin

Die zweijährige, vollzeitschulische Ausbildung findet an einer Berufsfachschule statt und ist im Schwerpunkt auf unterstützende Tätigkeiten in Kindertageseinrichtungen und in der ergänzenden Förderung und Betreuung in der Primarstufe an Ganztagsschulen ausgerichtet. Nach erfolgreichem Abschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,7 und einer Note von mindestens 3,0 in der Berufspraxis (Praktikum) sowie dem gleichzeitigen Erwerb des MSA ist die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher in nur zwei Jahren möglich. Bei einem erfolgreichen Abschluss in allen anderen Fällen kann die Aufnahme der regulären dreijährigen Ausbildung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin erfolgen.

Alternativ ist nach Abschluss der Berufsfachschule zur Sozialpädagogischen Assistenz der Quereinstieg in Berliner Kindertageseinrichtung oder in der ergänzenden und außerschulischen Förderung und Betreuung in der Primarstufe an Ganztagsschulen unter Erfüllung von Auflagen möglich.

Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/Sozialassistentin

Es handelt sich ebenfalls um eine zweijährige, vollzeitschulische Ausbildung an einer Berufsfachschule mit dem Fokus auf sozialpädagogische, sozialpflegerische und hauswirtschaftliche sowie organisatorisch-verwalterische Handlungskompetenzen. Mit Erwerb des MSA kann die reguläre dreijährige Ausbildung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin aufgenommen werden.

Die anerkannten Berufsfachschulen zur Sozialpädagogischen Assistenz und Sozialassistenz finden Sie in der untenstehenden Liste.

  • Liste der Berufsfachschulen

    für die Ausbildung von Sozialpädagogischen Assistent/-innen und Sozialassistent/-innen in Berlin

    PDF-Dokument (131.2 kB)

Ausbildung

Die Vollzeitausbildung

Die klassische Vollzeitausbildung erfolgt ganztägig an einer Fachschule für Sozialpädagogik und dauert drei Jahre. In die Ausbildung sind mehrere Praktika mit einem Gesamtumfang von 1.200 Stunden integriert, die in mindestens zwei unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe absolviert werden müssen. Der Mindestumfang in einem Tätigkeitsbereich umfasst mindestens 200 Stunden.

Der Bildungsgang ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderfähig. Seit dem Schuljahr 2025/2026 können Fachschulen für Sozialpädagogik außerdem ihre Praxisphasen so organisieren, dass eine Förderung nach dem Aufstiegs-BAföG nach Beantragung und Einzelfallprüfung über die gesamte Dauer der Vollzeitausbildung ggf. möglich wird.

Die berufsbegleitende Teilzeitausbildung

Die 3-jährige berufsbegleitende Teilzeitausbildung findet in einem engen Theorie-Praxisverbund statt. Sie setzt eine mindestens halbtags ausgeübte erzieherische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung und das Einverständnis des Arbeitgebers voraus. Parallel zu dieser Tätigkeit erfolgt die Theorievermittlung durch den Besuch einer Fachschule für Sozialpädagogik an zwei Tagen in der Woche.

Der Beruf der Erzieherin/des Erziehers ist bundesweit geregelt und generalistisch ausgerichtet. D.h., eine Erzieherin und ein Erzieher nehmen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter bis 27 Jahre in ganz verschiedenen Arbeitsfeldern wahr. Um darauf vorbereitet zu sein, absolvieren ab dem Schuljahr 2019/2020 die Personen in berufsbegleitender Ausbildung zusätzlich zur fachpraktischen Tätigkeit 200 Stunden in einem zweiten sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld. Dies erfolgt im Rahmen des regulären Unterrichts „in anderen Lernformen“ (als Teil des sog. Profilunterrichts – geregelt in § 28 Abs. 3 der Sozialpädagogikverordnung – SozPädVO vom 13. Juni 2016).

Dabei muss das zweite sozialpädagogische Tätigkeitsfeld von dem Arbeitsgebiet der Einrichtung, in welchem die Studierenden während der Teilzeitausbildung regulär beschäftigt sind, klar abgegrenzt sein. Es gilt die nachfolgende Aufteilung der sozialpädagogischen Tätigkeitsfelder:

  • Tageseinrichtungen für Kinder (Förderung von Kindern ab 0 Jahren bis zum schulpflichtigen Alter)
  • Schulischer Bereich (Ergänzende Förderung und Betreuung an Ganztagsschulen „eFöB“)
  • Hilfen zur Erziehung (z. B. Heimerziehung nach § 34 SGB VIII)
  • Eingliederungshilfe
  • Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Mit dieser Regelung erfolgt der Einsatz während des Teilzeitstudiums somit in mindestens zwei Arbeitsfeldern. Dies sichert auch, dass der Abschluss bundesweit anerkannt ist.

  • Erzieher/-innen-Ausbildung mit Schwerpunkt Hilfen zur Erziehung

    Ab dem Schuljahr 2023/24 wird an zwei staatlichen Fachschulen in der berufsbegleitenden Ausbildung eine Schwerpunktklasse in den Hilfen zur Erziehung angeboten. Dieser Flyer informiert Sie ausführlich darüber.

    PDF-Dokument (121.3 kB)

Die Facharbeit

Die Ausbildung wird mit dem Verfassen einer Facharbeit (bzw. eines Erfahrungsberichts in der Teilzeitausbildung) sowie schriftlichen und mündlichen Prüfungen abgeschlossen. Hinweise zum Verfassen der Facharbeit finden Sie in der nachstehenden Datei.

  • Leitfaden zur Erstellung einer Facharbeit

    Fachrichtung Sozialpädagogik

    PDF-Dokument (244.6 kB)

Bachelor professional in Sozialwesen

Mit dem Kultusministerkonferenzbeschluss „Rahmenvereinbarung Fachschulen“ vom 10. September 2020 ist unter anderem für den Abschluss „Staatlich geprüfte/r Erzieher/-in“ die neue Bezeichnung “Bachelor professional in Sozialwesen” als Zusatztitel eingeführt worden.
Dieser Zusatztitel weist keinen akademischen Grad aus. Der Zusatztitel erscheint auf dem Abschlusszeugnis ab Februar 2021, welches durch die Fachschule ausgehändigt wird (Übergangsweise auch als Beiblatt). Der Zusatztitel wird nicht rückwirkend bescheinigt.
Hierbei handelt es sich um keine gesonderte bzw. erweiterte Berufsanerkennung, diese kann nicht bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit dem Abschlusszeugnis beantragt werden.

Umschulung - finanziell geförderte Ausbildung zum Erzieher/Erzieherin

Wenn Sie arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind, können Sie eine dreijährige Ausbildung für den Erzieherberuf absolvieren. Diese Ausbildung wird seit dem 1. Juli 2023 über die gesamte Ausbildungsdauer von drei Jahren von der Agentur für Arbeit im Rahmen einer Umschulung gefördert.

  • Wenden Sie sich an Ihre Arbeitsagentur und lassen die Voraussetzungen für eine Umschulungsförderung prüfen.
  • Wenn die Voraussetzungen vorliegen, suchen Sie sich einen Praxisplatz in einer Kindertages- oder Jugendhilfeeinrichtung und vereinbaren die Aufnahme einer fachpraktischen Ausbildung. Der dazu geschlossene Vertrag ist Voraussetzung für die Aufnahme der Ausbildung (Umschulung).
  • Danach erhalten Sie als Bestätigung einen Bildungsgutschein von Ihrer Arbeitsagentur.

Die in der Übersicht der Fachschulen für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern mit dem Vermerk „AZAV-Zertifizierung“ aufgeführten Angebote betreffen Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sind. Damit können auch Personen mit einem Bildungsgutschein diese Bildungsgänge besuchen bzw. an diesen Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung teilnehmen.

Weitere Informationen zur Umschulungsförderung erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit.

Staatliche Fachschulen / Oberstufenzentrum

Alle staatlichen Fachschulen sind AZAV-zertifiziert.

  • Übersicht aller Fachschulen für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in Berlin

    einschließlich Fachschulen in freier Trägerschaft.

    PDF-Dokument (224.8 kB) - Stand: Juli 2025

Nichtschülerprüfung

Wenn Sie über langjährige Erfahrung im pädagogischen Bereich und über fundierte Fachkenntnisse verfügen, ermöglicht Ihnen die Nichtschülerprüfung den Abschluss als Erzieherin oder Erzieher. Für die Zulassung zur Nichtschülerprüfung gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Aufnahme der regulären fachschulischen Ausbildung. Es handelt sich hierbei um eine externe Prüfung, nicht um eine Ausbildung.

Für weitere Informationen und den Antrag zur Nichtschülerprüfung 2021 wenden Sie sich bitte an die Prüfungsvorsitzende der Nichtschülerprüfung im Land Berlin Frau Matlik (Jane-Addams-Schule).

  • Zulassungsantrag Nichtschülerprüfung März 2025

    Antragsstellung vom 11. Februar – 25. März 2025

    PDF-Dokument (366.5 kB) - Stand: Januar 2025

  • Ablaufplan der Nichtschülerprüfung für Erzieherinnen und Erzieher WS 2025

    Antragsstellung vom 11. Februar – 25. März 2025

    PDF-Dokument (243.3 kB) - Stand: Januar 2025

  • Hinweise zur zentralen schriftlichen Prüfung im Rahmen der Abschlussprüfung an Fachschulen für Sozialpädagogik

    gültig ab 2. Schulhalbjahr 2021/2022

    PDF-Dokument (630.3 kB) - Stand: Januar 2025

  • Prüfungsschwerpunkte zur Abschlussprüfung der Fachschulen für Sozialpädagogik

    Schuljahr 2025/2026
    2. Prüfungstermin (Frühjahr 2026)

    PDF-Dokument (505.3 kB) - Stand: Januar 2025

  • Prüfungsschwerpunkte zur zentralen schriftlichen Prüfung im Rahmen der Abschlussprüfung an Fachschulen für Sozialpädagogik

    PDF-Dokument (423.4 kB)

  • Mündliche Prüfungsbereiche

    Informationen zu den mündlichen Prüfungen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend SozpädVO vom 13. Juni 2016

    PDF-Dokument (184.4 kB) - Stand: Januar 2021

Kitakinder beim Spielen

Quereinstieg in den Erzieherberuf

Wenn Sie bereits einen Beruf einer verwandten Berufsgruppe ausüben, besitzen Sie unter Umständen aufgrund Ihrer beruflichen Erfahrung und Fortbildungen hinreichende pädagogische Fachkenntnisse und können unter Fortbildungsauflagen über den Quereinstieg bei einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt werden. Weitere Informationen

Verwandte Themen

Studenten mit Büchern in einer Bibliothek

Soziale Arbeit studieren

Sie interessieren sich für soziale Themen und möchten Menschen in herausfordernden Lebenssituationen unterstützen? Mit einem Abschluss eines sozialpädagogischen Studienganges bietet sich Ihnen eine Vielzahl an beruflichen Einsatzfeldern. Weitere Informationen

Hände stecken vier Puzzleteile zusammen

Staatliche Anerkennung für Sozialberufe

Absolventinnen und Absolventen der Berliner Fachschulen für Sozialpädagogik bzw. Heilpädagogik sowie der Hochschulstudiengänge Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Erziehung und Bildung im Kindesalter bzw. Heilpädagogik können die staatliche Anerkennung gemäß Sozialberufe-Anerkennungsgesetz beantragen. Weitere Informationen

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Servicestelle für Fachkräftegewinnung und -beratung

Wir beraten Sie gern telefonisch
Mo + Mi 13-15 Uhr
Fr 10-13 Uhr