Sie haben sich entschlossen eine Ausbildung zum Erzieher oder zur Erzieherin zu beginnen? Die Ausbildung erfolgt an Fachschulen für Sozialpädagogik und dauert 3 Jahre. Es gibt die Möglichkeit der Vollzeitausbildung oder der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung.
Die Vollzeitausbildung wird als rhythmisiertes dreijähriges Vollzeitstudium angeboten, bei dem sich fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsteile (integrierte Praxisphasen) abwechseln. Das dreijährige berufsbegleitende Teilzeitstudium erfolgt im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses begleitet durch eine Fachschule.
Voraussetzungen für die Ausbildung sind entweder der Mittlere Schulabschluss, die Hochschulreife oder die Fachhochschulreife, sowie abhängig vom Abschluss bereits erste Arbeitserfahrungen.
Das müssen Sie mitbringen:
- Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, allgemeine Hochschulreife oder einen jeweils gleichwertigen Abschluss oder Bildungsstand in einem Bildungsgang mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik
- Einen der o.g. Abschlüsse in einem anderen Bildungsgang und eine für das Fachschulstudium förderliche Tätigkeit von mindestens acht Wochen
- Mittlerer Schulabschluss (MSA) und berufliche Vorbildung wie
- Abschluss einer Berufsausbildung im sozialpädagogischen/sozialpflegerischen Bereich von mind. 2 Jahren oder
- Abschluss einer Berufsausbildung in einem anderen Bereich von mind. 2 Jahren und der Nachweis einer für das Fachschulstudium förderlichen Tätigkeit von mindestens acht Wochen oder
- Berufstätigkeit im sozialpädagogischen/sozialpflegerischen von mindestens drei Jahren oder
- Berufstätigkeit in einem anderen Bereich von mindestens vier Jahren
Möglichkeiten bei einer (erweiterten) Berufsbildungsreife (BBR/eBBR)
Falls Sie noch keinen MSA erworben haben und die Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin anstreben, sind folgende Wege zu empfehlen:
Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogischer Assistent/Sozialpädagogische Assistentin
Die zweijährige, vollzeitschulische Ausbildung findet an einer Berufsfachschule statt und ist im Schwerpunkt auf unterstützende Tätigkeiten in Kindertageseinrichtungen und in der ergänzenden Förderung und Betreuung in der Primarstufe an Ganztagsschulen ausgerichtet. Nach erfolgreichem Abschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,7 und einer Note von mindestens 3,0 in der Berufspraxis (Praktikum) sowie dem gleichzeitigen Erwerb des MSA ist die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher in nur zwei Jahren möglich. Bei einem erfolgreichen Abschluss in allen anderen Fällen kann die Aufnahme der regulären dreijährigen Ausbildung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin erfolgen.
Alternativ ist nach Abschluss der Berufsfachschule zur Sozialpädagogischen Assistenz der Quereinstieg in Berliner Kindertageseinrichtung oder in der ergänzenden und außerschulischen Förderung und Betreuung in der Primarstufe an Ganztagsschulen unter Erfüllung von Auflagen möglich.
Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/Sozialassistentin
Es handelt sich ebenfalls um eine zweijährige, vollzeitschulische Ausbildung an einer Berufsfachschule mit dem Fokus auf sozialpädagogische, sozialpflegerische und hauswirtschaftliche sowie organisatorisch-verwalterische Handlungskompetenzen. Mit Erwerb des MSA kann die reguläre dreijährige Ausbildung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin aufgenommen werden.
Die anerkannten Berufsfachschulen zur Sozialpädagogischen Assistenz und Sozialassistenz finden Sie in der untenstehenden Liste.