Der Landesjugendhilfeausschuss Berlin (LJHA) befasst sich mit den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe im Land Berlin. Dazu gehören unter anderem Jugend- und Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie, Kindertagesbetreuung und Hilfen zur Erziehung. Der LJHA fasst Beschlüsse in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Abgeordnetenhaus gefassten Beschlüsse und bereitgestellten Mittel.
Auf der bezirklichen Ebene des Landes Berlin bestehen die Jugendämter aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes. Auf Ebene der Senatsverwaltungen ist der Landesjugendhilfeausschuss Teil des Landesjugendamtes und gehört damit zum Geschäftsbereich der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung.