Trägerservice

Auf dieser Serviceseite finden Träger von Kindertagesstätten sowie Träger der freien Jugendhilfe Informationen, Formulare, Ansprechpartner und andere wichtige Grundlagen für ihre Arbeit.

Aktuelle Kitaliste

  • Liste aller Berliner Kitas

    mit Angaben zur Einrichtungsnummer, Einrichtungstyp, Trägernummer, Trägername und Kontaktangaben. Die Kita-Liste wird monatlich aktualisiert.

    XLSX-Dokument (344.2 kB)

junge Frau spielt mit zwei Kleinkindern

Teilanrechnung und Anleitungsbudget

Kita-Träger erhalten bei der Beschäftigung von Menschen in berufsbegleitender Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher bzw. im dualen/berufsintegrierenden Studium der Kindheitspädagogik auf Antrag finanzielle Mittel. Weitere Informationen

Jugendliche sitzen mit technischen Geräten in den Händen auf Betonblock - nur Unterkörper zu sehen

Anerkennung für Träger der freien Jugendhilfe

Das SGB VIII hat bewußt auf eine Definition des Begriffs „Träger der freien Jugendhilfe“ verzichtet, um die Vielfalt der Erscheinungsformen der freien Jugendhilfe nicht unnötigerweise zu beschränken. Weitere Informationen

Bildschirme und Laptop auf einem Schreibtisch

Fachverfahren ISBJ

ISBJ ist das Dach aller IT-Fachverfahren der Jugendhilfe, über das unter anderem die Gutscheinerteilung, Beitragsberechnung und Finanzierung für die Berliner Kitas und die Träger der ergänzenden Förderung und Betreuung an den Schulen abgewickelt werden. Weitere Informationen

Eine Frau unterzeichnet ein Dokument und hält dabei den Stift in der Hand

Rahmenverträge

Hier finden Sie unter anderem den Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRVJug) sowie damit verbundene Informationen über die Vertragskommission Jugend, die Schiedsstelle und Trägerverträge. Weitere Informationen

Mit Holzklötzen gebautes Haus und Umgebung mit Bäumen und Straßen

Kita- und Einrichtungsaufsicht

Aufgabe der Aufsicht ist der Schutz der in Einrichtungen betreuten Kinder und Jugendlichen. Die Aufsicht teilt sich in zwei Zuständigkeitsbereiche für Kindertagesstätten und weitere Einrichtungen. Weitere Informationen

Kindergruppe freut sich

Bildungspaket

Damit auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen überall mitmachen können, gibt es das Bildungspaket. Die Abrechnungsformulare für Leistungen aus dem Bildungspaket und alle Fachinformationen. Weitere Informationen

Dokumente mit Handy

Informationen für Kita-Träger

Informationen zu Kita-Qualität, Sprachstand und Sprachförderung, Integration und Inklusion, Finanzierung und Leistungssicherstellung, Ausbau und administrativen Fragen. Weitere Informationen

Junge sitzt Erwachsenem gegenüber und regt sich sichtlich auf

Informationen für Träger der Jugend- und Familienhilfe

Eine Übersicht der Websites mit Dokumenten und Informationen, die sich in erster Linie gezielt an Mitarbeiter/-innen der freien Träger richten. Weitere Informationen

Förderfähigkeit der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern

Mit Einführung des Bürgergelds zum 01.01.2023 wurden auch Änderungen bei der Finanzierung von Umschulungen nach §§ 81 ff und 180 SGB III durch die Bundesagentur für Arbeit beschlossen. Seit dem 1. Juli 2023 können nicht verkürzbare Umschulungen für Erzieherinnen und Erzieher für die komplette Dauer von drei Jahren durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert werden.

§ 180 Absatz 4 SGB III wurde wie folgt gefasst: „(4) […] Abweichend von Satz 1 ist die Dauer einer Vollzeitmaßnahme der beruflichen Weiterbildung auch dann angemessen, wenn sie auf Grund bundes- oder landesrechtlichen Regelungen nicht um mindestens ein Drittel verkürzt werden kann.“ (BGBl. I 2022 Nr. 51)

Daraus ergibt sich folgende Neuregelung: Das Erfordernis der bisherigen Berliner Regelung für die Finanzierung des letzten Drittels der beruflichen Weiterbildung nach §§ 81 ff und 180 SGB III entfällt für Personen, die seit dem 01.07.2023 in die Weiterbildung eingetreten sind. Das bedeutet, dass für Neueintritte ab dem 01.06.2023 der Lebensunterhalt und die Lehrgangskosten grundsätzlich für den gesamten Zeitraum der Umschulung durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen werden können. Eine Finanzierung des letzten Drittels durch die Kitaträger mittels eines Entgeltes (Jugend-Rundschreiben Nr. 01/2017 und 02/2018) ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich.

Bei Personen, die vor dem 01.07.2023 die Umschulung nach §§ 81 ff und 180 SGB III begonnen haben, sind die Jugend-Rundschreiben Nr. 01/2017 vom 27.12.2017 sowie das Rundschreiben Nr. 02/2018 vom 24.10.2018 weiterhin anzuwenden.

Im Übrigen treten die Jugend-Rundschreiben Nr. 01/2017 vom 27.12.2017 sowie das Rundschreiben Nr. 02/2018 vom 24.10.2018 am 01.07.2023 außer Kraft.

  • Jugend-Rundschreiben Nr. 1 / 2023

    PDF-Dokument (145.2 kB) - Stand: 29. März 2023

  • Muster-Vertrag fachpraktische Ausbildung

    PDF-Dokument (355.5 kB)

Übergangsregelung für Personen, die vor dem 1. Juli 2023 eine Umschulung begonnen haben

  • Fachinformation zur Umschulung Erzieher

    PDF-Dokument (52.9 kB)

  • Umschulung Erzieher Mustervertrag 1.und 2. Ausbildungsjahr

    DOCX-Dokument (17.3 kB)

  • Muster-Vertrag 1. und 2. Ausbildungsjahr

    PDF-Dokument (73.9 kB)

  • Muster-Vertrag für das 3. Ausbildungsjahr

    DOCX-Dokument (23.2 kB)

  • Muster-Vertrag für das 3. Ausbildungsjahr

    PDF-Dokument (80.6 kB)

Zusatzqualifikation zum/zur Facherzieher/-in für Teilhabe und Inklusion

Zum Schuljahr 2025/2026 tritt das Rahmencurriculum für die Zusatzqualifikation zur Facherzieherin/zum Facherzieher für Teilhabe und Inklusion für Kita und Ganztagsschule in Kraft. Damit wird zum 01.08.2025 der im August 2015 mit Jugend-Rundschreiben Nr. 2/2015 bekanntgegebene Rahmenplan für die Zusatzqualifikation zur Facherzieherin/zum Facherzieher für Integration außer Kraft gesetzt.

Bildungsanbieter, die die Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzqualifikation
Facherzieher/Facherzieherin für Teilhabe und Inklusion anzubieten planen, reichen rechtzeitig vor Beginn bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (V F / II A 1) ihr Konzept ein und bitten um Prüfung, ob dieses dem mit dem Rahmencurriculum gesetzten Standard entspricht. Dies gilt auch für bereits zugelassene Anbieter, die ein den neuen Anforderungen entsprechendes überarbeitetes Konzept einreichen müssen. Für bereits zugelassene Anbieter gilt eine Frist zur Einreichung des überarbeiteten Konzepts bis spätestens zum 01.05.2025.

Weitere Informationen finden Sie in dem nachstehenden Jugend-Rundschreiben sowie auf der Seite Fortbildungen.

  • Jugend-Rundschreiben Nr. 4 / 2023

    Inklusive Anlage 1: Rahmencurriculum für die Zusatzqualifikation zur Facherzieherin / zum Facherzieher für Teilhabe und Inklusion

    PDF-Dokument (1.1 MB)

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie