Jugendfördergesetz

Jugendliche spielen Basketball

Mit dem Jugendfördergesetz wird die Jugendarbeit in Berlin mit Ihren vielfältigen Angeboten – von Jugendclubs und Abenteuerspielplätzen über Festivals und Jugendreisen bis hin zu den Kinder- und Jugendparlamenten – neu strukturiert und über Fachstandards für Umfang und Qualität der Leistungen abgesichert.

Das Jugendfördergesetz

Am 1. Januar 2022 ist im Land Berlin das Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, zur Unterstützung von Familien und zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen und Familien in Kraft getreten.

Mit dem Gesetz wird die Jugendarbeit in Berlin mit Ihren vielfältigen Angeboten – von Jugendclubs und Abenteuerspielplätzen über Festivals und Jugendreisen bis hin zu den Kinder- und Jugendparlamenten – neu strukturiert und über Fachstandards für den Umfang und die Qualität der Leistungen abgesichert. Darüber hinaus sind im Gesetz Mitbestimmungsrechte für Kinder und Jugendliche verankert, indem diese an der Erstellung von Jugendförderplänen und somit an der infrastrukturellen Angebotsplanung beteiligt werden.

Schließlich wird die Jugendarbeit finanziell gestärkt: das Land Berlin stellt den Bezirken zusätzliche Mittel für die Umsetzung des Gesetzes und die Absicherung der Vielfalt der Angebote der Jugendarbeit bereit.

Angebote

Folgende Angebotsformen sollen in allen Bezirken vorgehalten werden:

  • standortgebundene offene Jugendarbeit (z. B. Jugendclubs, Abenteuerspielplätze),
  • standortungebundene offene Jugendarbeit (z. B. Festivals, Rock- und HipHopMobile),
  • Erholungsfahrten und -reisen, internationale Begegnungen,
  • Unterstützung der Beteiligung junger Menschen (z.B. Kinder- und Jugendbüros, Kinder- und Jugendparlamente),
  • Gruppenbezogene, curricular geprägte Jugendarbeit (z. B. Seminare).

Fachstandards: Für jede Angebotsform wurden fachliche Standards in Hinsicht auf Qualität (Ausstattung) und Umfang (bezogen auf die Einwohnerzahl junger Menschen) erarbeitet. Die Standards tragen dazu bei, dass alle Angebotsformen in allen Bezirken angeboten werden. Zum Fachstandard Umfang ist zum 1. Januar 2021 eine Rechtsverordnung in Kraft getreten. Zum Fachstandard Qualität veröffentlicht die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zweijährig ein Rundschreiben.

Förderpläne: Auf Landes- und Bezirksebene werden alle vier Jahre und unter Beteiligung junger Menschen Jugendförderpläne erstellt. Diese sind Steuerungsinstrumente für bezirkliche und landesweite Planungen.

Schüler auf dem Schulhof

Was junge Menschen wollen

Das sind die wichtigsten Themen junger Menschen

  • Freundschaften und Familie
  • schulische und berufliche Zukunft, Zukunftsängste
  • Klima, Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • Wunsch nach Bewegungs- und Rückzugsräumen
  • Identität, Gesundheit, Diskriminierung
  • Beteiligung, Mitbestimmung, Mitgestaltung in allen Lebensbereichen
  • Digitale Medien

Das ist für junge Menschen in ihrer Umgebung wichtig

  • kinder- und jugendgerechte Räume
  • Bewegungsfreiheit
  • gut ausgestattete Jugendfreizeiteinrichtungen
  • vielfältige Freizeitangebote
  • bezahlbarer Wohnraum
  • sichere Verkehrswege
  • saubere und grüne Stadt
  • gut ausgebauter ÖPNV
  • digitaler Ausbau in Schule und Jugendfreizeiteinrichtungen
  • Mitgestaltung im Kiez (Stadtplanung, Spielplätze, Schule, Jugendfreizeiteinrichtung)

Das wünschen sich junge Menschen von der Jugendarbeit

  • mehr Sport -, Spiel und Bewegungsmöglichkeiten im Freien
  • reparierte, modernisierte und gut ausgestattete Jugendfreizeiteinrichtungen
  • mehr selbstverwaltete Räume und gesicherte Rückzugsräume für einen ungestörten Aufenthalt mit Freunden
  • Sanierung und Modernisierung von Jugendfreizeiteinrichtungen
  • mehr Möglichkeiten, eigene Projekte zu finanzieren und durchzuführen
  • mehr Angebote und Räume für queere Jugendliche
  • geöffnete Jugendfreizeiteinrichtungen am Abend und am Wochenende
  • Unterstützungs- und Beratungsangebote zu alltäglichen Themen und Problemen
  • mehr Informationen über Freizeitangebote auf Social Media

Wie junge Menschen an den Jugendförderplänen mitwirken

Die Jugendämter in den zwölf Berliner Bezirken haben 2021 jeweils einen Jugendförderplan geschrieben. Dafür wurden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach ihrer Meinung gefragt: Wie finden sie die Freizeitangebote in ihrem Bezirk? Welche Themen beschäftigen sie? Was ist ihnen im Alltag wichtig? Die Antworten wurden im bezirklichen Jugendförderplan aufgenommen, um für junge Menschen bessere Angebote in der Jugendarbeit zu schaffen.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie fasste die Ergebnisse der zwölf Bezirke zusammen und befragte junge Menschen zusätzlich, in welche Berliner Freizeiteinrichtungen sie gerne gehen. Unter dem Motto Dein Berlin. Deine Ideen – mach mit und gestalte Deine Stadt! konnten sie einen Fragebogen ausfüllen oder sich an einer Online-Umfrage beteiligen.

Diese Informationen wurden dann zu einem Jugendförderplan für die gesamte Stadt, das Land Berlin, ausgewertet. Insgesamt haben 20.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von 6 bis 26 Jahren an der Erstellung der Jugendförderpläne mitgewirkt.

Was dabei herausgekommen ist, erklären wir auf dieser Seite:

Lehrerin mit Kinder

Was Fachkräfte wissen sollten

Für Fachkräfte sind die Hintergründe und Ergebnisse des Landesjugendförderplans eine wichtige Grundlage für ihre Arbeit.

Das Verfahren zur Beteiligung junger Menschen

In den Bezirken

  • alle vier Jahre wird ein Bericht über die Sichtweise junger Menschen erstellt
  • der Bericht enthält die Ergebnisse der Beteiligung junger Menschen am bezirklichen Jugendförderplan
  • erhoben werden Themen, Anliegen und Bedarfe junger Menschen sowie deren Bewertung der Angebote der Jugendarbeit
  • vor allem auf Grundlage des Berichts werden alle vier Jahre im Jugendförderplan die Ziele und Maßnahmen für die bezirkliche Jugendarbeit festgelegt

Im Land Berlin

  • alle vier Jahre wird ein Gesamtbericht über die Sichtweise junger Menschen erstellt
  • der Gesamtbericht fasst die Ergebnisse aus den bezirklichen Berichten zur Sichtweise junger Menschen zusammen
  • der Gesamtbericht enthält weitere Ergebnisse der Beteiligung junger Menschen, die auf Landesebene erhoben wurden
  • vor allem auf Grundlage des Berichts werden alle vier Jahre im Landesjugendförderplan die Ziele und Maßnahmen für die Jugendarbeit auf Landesebene festgelegt
  • die Beteiligung junger Menschen am Landesjugendförderplan (Planungszeitraum 2022-2023) erfolgte in 2 Stufen:
    • Stufe 1: Die Ergebnisse der bezirklichen Beteiligungsverfahren wurden gesamtstädtisch ausgewertet. Auf bezirklicher Ebene haben ca. 15.000 junge Berliner*innen mitgewirkt.
    • Stufe 2: Eine quantitative Befragung junger Berliner*innen zur Kenntnis und Nutzung landesgeförderter Angebote wurde vom 27. August 2021 bis zum 8. Oktober 2021 durchgeführt. Insgesamt nahmen 5.000 Berliner/-innen online oder durch das Ausfüllen eines Papierfragebogens teil.
  • im aktuellen Landesjugendförderplan (Planungszeitraum 2024 bis 2027) wird erneut an die erhobenen Bedarfe junger Menschen angeknüpft.

Die Bedarfssituation der Berliner Kinder- und Jugendarbeit

Bevölkerungsprognose junger Menschen 2021-2027 in Berlin

  • die Zielgruppe der 6 bis 26-Jährigen wird bis 2027 um 6,3% wachsen
  • es gibt jedoch Unterschiede nach Altersgruppen und eine heterogene Entwicklung in den Bezirken
  • Anstieg von Bedarf und Nachfrage an Angeboten der Jugendarbeit vor allem bei den 10- bis 20-Jährigen (+15 %)

Versorgungssituation der Angebote der Jugendarbeit

  • die Versorgungsquote mit Angeboten der standortgebundenen offenen Jugendarbeit (Angebotsform 1) bleibt in Berlin stabil bei ca. 72%
  • obwohl die Corona-Pandemie 2020 und 2021 zu großen Einschränkungen in der Angebotsumsetzung geführt hatte, stieg die Versorgung mit Angeboten in den Bezirken in der standortungebundenen, offenen Jugendarbeit (Angebotsform 2), den Erholungsfahrten und Reisen (Angebotsform 3), den Angeboten zur Unterstützung der Beteiligung junger Menschen (Angebotsform 4) sowie in der gruppenbezogenen, curricular geprägten Jugendarbeit (Angebotsform 5) seit 2020 um 30 bis 40 %
  • es gibt große Unterschiede zwischen den Bezirken

Handlungsbedarfe für die Jugendarbeit in Berlin

  • es ist weiterhin ein bedarfsgerechter Ausbau von Einrichtungen, Platzzahlen und Angeboten der Jugendarbeit zur Erhöhung des Versorgungsgrades notwendig, insbesondere in Stadtgebieten mit hohem Wohnungsbaupotential
  • Fachkräftegewinnung zur Deckung des Personalbedarfs
  • Stärkung ehrenamtlicher Strukturen
  • weitere Flexibilisierung und Erweiterung der Öffnungszeiten von Jugendfreizeiteinrichtungen (insbesondere für die 15- bis 26-Jährigen)
  • bessere Sichtbarkeit der Angebote (Öffentlichkeitsarbeit), um junge Menschen (insbesondere 10- bis 20-Jährige) (wieder) zu erreichen
  • inklusive Ausgestaltung der Angebote und Abbau struktureller Barrieren gemäß Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG), z.B. Umsetzung einer barrierefreien Sanierung von JFEs, Ausbau von inklusiven Angeboten, Fortbildung des Personals, barrierefreies Informationsmaterial, etc.

Ziele und Maßnahmen für die Berliner Jugendarbeit auf Landesebene 2024 bis 2027

  • Umsetzung des JugFöG in den Bezirken / Ausreichung gesamtstädtischer Mittel zur Umsetzung von Angeboten der bezirklichen Jugendarbeit
  • schrittweise weitere Erhöhung des Fachstandards Umfang in den Angeboten auf Bezirks- und Landesebene
  • Entwicklung von Plausibilitätskostensätzen für die Angebotsformen 2 bis 5
  • Sanierung, Modernisierung und inklusiver Umbau von Jugendfreizeiteinrichtungen
  • Konzeptentwicklung für eine bessere Sichtbarkeit und größere Reichweite der Angebote der Berliner Jugendarbeit
  • Erstellung eines Kinder- und Jugendberichts des Landes Berlin
  • Evaluation der Fachstandards für Umfang und Qualität des JugFöG
    bessere Sichtbarkeit und größere Reichweite der Angebote der Berliner Jugendarbeit

Aus dem Bereich „Beteiligung und Demokratiebildung“

  • Stärkung der politischen Bildung und Demokratieförderung in den Jugendbildungsstätten
  • Stärkung der bezirklichen Beteiligungsstrukturen im Rahmen der Angebotsform 4
  • Gründung eines Landeskompetenzzentrums zur Stärkung von Beteiligung, Demokratiebildung und Jugendpolitik
  • Entwicklung und Umsetzung einer Berliner Jugendstrategie
  • Einführung und Umsetzung eines Jugend-Checks
  • Stärkung der Demokratiebildung an Orten der Jugendarbeit und Schule
  • Landesjugendförderplan für die Berliner Jugendarbeit - Planungszeitraum 2024-2027

    PDF-Dokument (4.0 MB)

  • Landesjugendförderplan für die Berliner Jugendarbeit - Planungszeitraum 2022-2023

    PDF-Dokument (8.8 MB)

  • Gesamtbericht zur Sichtweise junger Menschen in Berlin - Ergebnisse der Beteiligigung an der Erstellung des Landesjugendförderplans 2022-2023

    PDF-Dokument (641.1 kB)

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie