Am 1. Januar 2020 ist im Land Berlin das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – Gesetz zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen (AG KJHG) in Kraft getreten.
Mit dem Gesetz wird die Jugendarbeit in Berlin mit Ihren vielfältigen Angeboten – von Jugendclubs und Abenteuerspielplätzen über Festivals und Jugendreisen bis hin zu den Kinder- und Jugendparlamenten – neu strukturiert und über Fachstandards für den Umfang und die Qualität der Leistungen abgesichert. Darüber hinaus sind im Gesetz Mitbestimmungsrechte für Kinder und Jugendliche verankert, indem diese an der Erstellung von Jugendförderplänen und somit an der infrastrukturellen Angebotsplanung beteiligt werden.
Schließlich wird die Jugendarbeit finanziell gestärkt: das Land Berlin stellt den Bezirken zusätzliche Mittel für die Umsetzung des Gesetzes und die Absicherung der Vielfalt der Angebote der Jugendarbeit bereit.
Angebote
Folgende Angebotsformen sollen in allen Bezirken vorgehalten werden:
- standortgebundene offene Jugendarbeit (z. B. Jugendclubs, Abenteuerspielplätze),
- standortungebundene offene Jugendarbeit (z. B. Festivals, Rock- und HipHopMobile),
- Erholungsfahrten und -reisen, internationale Begegnungen,
- Unterstützung der Beteiligung junger Menschen (z.B. Kinder- und Jugendbüros, Kinder- und Jugendparlamente),
- Gruppenbezogene, curricular geprägte Jugendarbeit (z. B. Seminare).
Fachstandards: Für jede Angebotsform wurden fachliche Standards in Hinsicht auf Qualität (Ausstattung) und Umfang (bezogen auf die Einwohnerzahl junger Menschen) erarbeitet. Die Standards tragen dazu bei, dass alle Angebotsformen in allen Bezirken angeboten werden. Zum Fachstandard Umfang ist zum 1. Januar 2021 eine Rechtsverordnung in Kraft getreten. Zum Fachstandard Qualität veröffentlicht die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zweijährig ein Rundschreiben.
Förderpläne: Auf Landes- und Bezirksebene werden alle vier Jahre und unter Beteiligung junger Menschen Jugendförderpläne erstellt. Diese sind Steuerungsinstrumente für bezirkliche und landesweite Planungen.