Wenn Sie sich für die Kindertagespflege als Betreuungsform für Ihr Kind entschieden haben, benötigen Sie hierfür zunächst einen Kita- oder Willkommensgutschein. Den Kita-Gutschein beantragen Sie über das ServicePortal Berlin oder beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks. Der Willkommensgutschein wird allen Familien, deren Kinder bis zu ihrem dritten Geburtstag noch keine Einrichtung der Kindertagesbetreuung besucht hat, automatisch zugesandt. Beide Gutschein-Formen gelten für die Kindertagespflege und Kitas gleichermaßen. Ihre Beteiligung an den Kosten bleibt gleich, unabhängig davon, ob Ihr Kind eine Kindertagespflegestelle oder einer Kita besucht.
Bei der Suche nach einer passenden Kindertagespflegestelle unterstützt Sie die Fachberatung Kindertagespflege in Ihrem Jugendamt. Da ein Kita- oder Willkommensgutschein berlinweit gültig ist, können Sie auch einen Betreuungsplatz in einer Kindertagespflegestelle in einem anderen Bezirk wählen. Die zuständige Fachberatung und Vertragspartner ist dann das Jugendamt des Bezirks, in dem die Kindertagespflegestelle liegt. Haben Sie einen freien Platz für Ihr Kind gefunden, legen Sie Ihrer künftigen Kindertagespflegeperson Ihren Kita- oder Willkommensgutschein vor, aus dem auch der bewilligte Betreuungsumfang hervorgeht. Die Kindertagespflegeperson meldet dem zuständigen Jugendamt, dass der Gutschein in ihrer Kindertagespflegestelle in Anspruch genommen wird. Das Jugendamt schließt dann den Tagespflegevertrag mit der Kindertagespflegeperson und mit Ihnen als Eltern oder Elternteil den Betreuungsvertrag ab.