Die LAG “Berufliche Integration junger Menschen” hat sich auf Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA) im Februar 2016 konstituiert und beschäftigt sich gemäß der LAG-Geschäftsordnung seit dem mit folgenden Aufgaben:
- Begleitung und Unterstützung durch fachliche Stellungnahmen bei der Verankerung und Umsetzung der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe im Zusammenhang mit der Implementation und Weiterentwicklung der Berliner Jugendberufsagentur.
- Entwicklung von Handlungsoptionen und Anstoß von Aktivitäten, die sich aus den neuen Erfordernissen an eine zeitgemäße Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe ergeben. Dies beinhaltet insbesondere die Identifikation und Beschreibung der Bedarfe für bestimmte Zielgruppen (dazu zählen u.a. junge unbegleitete Geflüchtete, psychisch beeinträchtigte Jugendliche).
- Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Aspekten und konzeptionellen Leitbildern im Kontext mit “Integration” und “Inklusion” und Erarbeitung fachlicher Empfehlungen.
- Betrachtung und Aufbereitung der Art und der fachlichen Ausgestaltung der Angebote der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe sowie ihrer Entwicklungspotentiale.
Die LAG tritt im Regelfall vierteljährlich zusammen und ist zunächst bis Frühjahr 2018 befristet. Die Bearbeitung der genannten Aufgaben erfolgt überwiegend durch themenspezifische Unterarbeitsgruppen.