Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRVJug)

Der Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRVJug) regelt die Erbringung der in § 78a SGB VIII geregelten Leistungen in Verbindung mit § 77 SGB VIII. Die weitere Ausgestaltung des Rahmenvertrages obliegt der Vertragskommission Jugend.

Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRVJug)

Auf der Grundlage des § 78f SGB VIII haben die Vereinigungen der Leistungsanbieter (Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und Verband privater Träger der freien Kinder- und Jugend- und Sozialhilfe) und das Land Berlin den Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe unterzeichnet.

Der Vertrag bestimmt die Rahmenbedingungen für den Abschluss von einrichtungsbezogenen Vereinbarungen für die Erbringung der in § 78a SGB VIII genannten Leistungen in Verbindung mit § 77 SGB VIII. Im Rahmenvertrag und seinen Anlagen sind allgemeine leistungstypübergreifende sowie leistungstypspezifische Regelungen festgelegt. Grundsätze der Qualitätssicherung wurden ebenfalls darin aufgenommen. Die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege bekennen sich zu der für den sogenannten Dritten Sektor erarbeiteten Transparenzcharta und haben eine Erklärung zum Verhaltenskodex Transparenz abgegeben.

Die weitere Ausgestaltung des Berliner Rahmenvertrages, seine Fortentwicklung, Änderung und Ergänzung einschließlich seiner Anlagen obliegt der Vertragskommission Jugend. Die von der Vertragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben gefassten Beschlüsse sind für alle Leistungserbringer und die Bezirke verbindlich.

Der Vertrag ist Ausdruck des partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen den Vertragsparteien. Für den Fall sich ggf. ergebender und auf dem Verhandlungsweg nicht auszuräumender Differenzen zwischen der öffentlichen und der freien Jugendhilfe hat das Land Berlin eine Schiedsstelle für die Beilegung von Streit- und Konfliktfällen eingerichtet.

  • Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRV Jug)

    in der Fassung vom 01.09.2022

    PDF-Dokument (232.1 kB) - Stand: 1. September 2022

  • Anlage A

    Protokollnotizen
    in der Fassung vom 01.09.2022

    PDF-Dokument (45.8 kB) - Stand: 1. September 2022

  • Anlage B

    Rahmenvorgaben für die Leistungs- und Qualitätsbeschreibung des Trägers als Grundlage für den Trägervertrag sowie Qualitätsbericht

    PDF-Dokument (255.2 kB) - Stand: 1. April 2019

Bitte beachten Sie zu Anlage B:

  • Information zur Erstellung von Qualitätsberichten

    PDF-Dokument (27.5 kB)

  • Formular Qualitaetsbericht Teil A

    DOCX-Dokument (134.9 kB) - Stand: Januar 2023

  • Formular Qualitaetsbericht Teil B

    DOCX-Dokument (32.1 kB) - Stand: Januar 2023

  • Formular Qualitätsbericht Psychotherapie/Einzelperson

    DOCX-Dokument (121.0 kB) - Stand: Januar 2023

  • Formular Qualitätsbericht Psychotherapie/Träger

    DOCX-Dokument (122.3 kB) - Stand: Januar 2023

  • Qualitätsentwicklung der Berliner Erziehungshilfen

    Kompendium fachlicher Grundsätze

    PDF-Dokument (583.2 kB) - Stand: 2019

  • Anlage C

    Muster-Trägervertrag
    Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung

    PDF-Dokument (92.5 kB) - Stand: 01.02.2018

Bitte beachten Sie zu Anlage C:

  • Informationen zum Abschluss von Trägerverträgen

    PDF-Dokument (176.2 kB)

  • Handreichung: Beteiligung – Kinderrechte – Beschwerdemanagement

    PDF-Dokument (113.1 kB)

  • Leitfaden für sozialpädagogisches und therapeutisches Fachpersonal in den stationären und teilstationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und Beschäftigungsmöglichkeiten für Quereinsteiger

    PDF-Dokument - Stand: Dezember 2022

  • Qualifikationsvoraussetzungen der Mitarbeiter in den ambulanten sozialpädagogischen Einrichtungen der HzE

    PDF-Dokument (94.5 kB)

  • Verpflichtungserklaerung zum Verhaltenskodex "Transparenz"

    PDF-Dokument (32.4 kB)

  • Anlage D.1

    Rahmenleistungsbeschreibung
    Ambulante Sozialpädagogische Erziehungshilfen nach §§ 29, 30, 31 und 35 SGB VIII
    in der Fassung vom 04.05.2023; Preisbasis 2023

    PDF-Dokument (118.0 kB) - Stand: 1. Januar 2023

  • Anlage D.2

    Rahmenleistungsbeschreibung
    Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII
    in der Fassung vom 01.02.2018

    PDF-Dokument (87.8 kB) - Stand: 1. Februar 2018

  • Anlage D.3

    Rahmenleistungsbeschreibung
    Begleiteter Umgang nach § 18 Abs. 3 SGB VIII
    in der Fassung vom 01.01.2023

    PDF-Dokument (88.6 kB) - Stand: 1. Januar 2023

  • Anlage D.4

    Rahmenleistungsbeschreibung
    Jugendberufshilfe als Teil der Jugendsozialarbeit nach § 13 Abs. 2 und 3 SGB VIII
    in der Fassung vom 02.03.2023

    PDF-Dokument (174.3 kB) - Stand: 2. März 2023

  • Anlage D.5

    Rahmenleistungsbeschreibung
    Ambulante therapeutische Leistungen gemäß SGB VIII
    in der Fassung vom 01.01.2023

    PDF-Dokument (213.1 kB) - Stand: 1. Januar 2022

  • Anlage D.6

    Rahmenleistungsbeschreibung
    Stationäre Hilfen nach §§ 34, 35, 35a ggf. i. V. mit § 41 SGB VIII
    in der Fassung vom 14.11.2022

    PDF-Dokument (231.3 kB) - Stand: 14. November 2022

  • Anlage D.7

    Rahmenleistungsbeschreibung
    Stationäre sozialpädagogische Krisenintervention im Rahmen der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
    in der Fassung vom 14.11.2022

    PDF-Dokument (87.7 kB) - Stand: 14. November 2022

  • Anlage D.8

    Rahmenleistungsbeschreibung
    Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder nach § 19 SGB VIII
    in der Fassung vom 02.03.2023

    PDF-Dokument (142.3 kB) - Stand: 2. März 2023

  • Anlage E zum BRV Jug

    Regeln zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung
    gemäß § 8a SGB VIII und der persönlichen Eignung gemäß § 72a SGB VIII durch die Leistungserbringer (in der Fassung vom 03.03.2016)

    PDF-Dokument (34.2 kB) - Stand: 3. März 2016

Bitte beachten Sie zu Anlage E:

  • Jugend-Rundschreiben Nr. 34/2006

    zur Umsetzung des § 72a SGB VIII und des § 8a SGB VIII

    PDF-Dokument (65.0 kB)

  • Jugend-Rundschreiben Nr. 1/2015

    (Anlage 2 und 3 in der Fassung von 04/2017)
    Erweitertes Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII und § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

    PDF-Dokument (377.9 kB)

  • Anlage F

    Nebenkostenkatalog

    PDF-Dokument (342.2 kB) - Stand: Januar 2023

  • Ergebnisse der Weiterentwicklung des BRV Jug 2022

    PDF-Dokument (98.2 kB) - Stand: 1. September 2022

Vertragskommission Jugend in Berlin

Die Vertragskommission ist für alle Entscheidungen im Zusammenhang mit den Vereinbarungen nach § 78 SGB VIII in Verbindung mit § 77 SGB VIII zuständig und auf Grundlage des zwischen den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege, dem Verband privater Träger der freien Kinder- und Jugend- und Sozialhilfe und dem Land Berlin geschlossenen Berliner Rahmenvertrages für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe tätig.

Das Gremium ist paritätisch mit jeweils sieben Vertretungen der Vereinigungen der Leistungserbringer/Einrichtungsträger und des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe besetzt. Vertretungen der Leistungserbringer sind die in der Liga zusammengeschlossenen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege:
  • Arbeiterwohlfahrt e. V.
  • Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V.
  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband e. V.
  • Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e. V.
  • Deutsches Rotes Kreuz e. V.
  • Jüdische Gemeinde zu Berlin

sowie ein Mitglied des Verbands privater Träger der freien Kinder- und Jugend- und Sozialhilfe Berlin e. V.

Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist das Land Berlin, vertreten durch fünf Bezirksvertretungen und je ein Mitglied aus der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung sowie der Senatsverwaltung für Finanzen. Damit trägt das Gremium in seiner Zusammensetzung und Arbeitsweise dem Grundgedanken der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien Rechnung.

Durch ihre Mitgliedschaft in der Vertragskommission Jugend sind die Vertretungen der Leistungserbringer in alle Verfahren, mit denen fachliche Standards in den allgemeinen Leistungsbeschreibungen, Rahmenvorgaben für die Qualitätsentwicklung sowie die Grundsatzangelegenheiten der Ermittlung der Vergütung geregelt werden, eingebunden.

Die von der Vertragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben gefassten Beschlüsse sind für alle Leistungserbringer und die Bezirke verbindlich. Die Beschlüsse können Sie hier einsehen.

Beschlüsse der Vertragskommission Jugend

Die Berliner Vertragskommission Jugend fasst jedes Jahr Beschlüsse mit leistungstypspezifischen und leistungstypübergreifenden Regelungen, die in der Regel Bestandteil des Berliner Rahmenvertrages für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe sind.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die aktuell geltenden und für die Veröffentlichung vorgesehenen Beschlüsse:

2023

  • Beschluss Nr. 04/2023 vom 04.05.2023

    Rahmenleistungsbeschreibung Ambulante Sozialpädagogische Erziehungshilfen nach §§ 29, 30, 31 und 35 SGB VIII
    Anlage D.1

    PDF-Dokument (86.5 kB)

  • Beschluss 3/2023 vom 21.3.2023

    Brückenangebote

    PDF-Dokument (102.9 kB)

  • Beschluss 2/2023 vom 2.3.2023

    Rahmenleistungsbeschreibung Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder nach § 19 SGB VIII

    Anlage D.8

    PDF-Dokument (86.9 kB) - Stand: 02.03.2023

  • Beschluss 1/2023 vom 2.3.2023

    Rahmenleistungsbeschreibung Jugendberufshilfe als Teil der Jugendsozialarbeit nach § 13 Abs. 2 und Abs. 3 SGB VIII

    Anlage D.4

    PDF-Dokument (90.0 kB)

2022

  • Beschluss Nr. 08/2022 vom 14.11.2022

    Neubewertung des Fachleistungsstundensatzes für ambulante sozialpädagogische Hilfen

    PDF-Dokument (106.2 kB) - Stand: 14. November 2022

  • Beschluss Nr. 07/2022 vom 14.11.2022

    Fortschreibung der Entgelte für ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote 2023

    PDF-Dokument (93.9 kB) - Stand: 14. November 2022

  • Beschluss Nr. 05/2022 vom 14.11.2022

    Rahmenleistungsbeschreibung Stationäre Hilfen nach §§ 34, 35, 35a i. V. mit § 41 SGB VIII (Anlage D.6 Stationäre Hilfen)

    PDF-Dokument (48.3 kB) - Stand: 14. November 2022

  • Beschluss Nr. 3/2022 vom 07.07.2022

    Vereinbarungen sowie Verständigung zu Arbeitspaketen infolge des Beschlusses Nr. 2/2022 (Änderung des BRV Jug) zu
    - der Pauschale für Hauswirtschaft,
    - der Erarbeitung einer neuen Rahmenleistungsbeschreibung für Kriseneinrichtungen mit Aufnahmeverpflichtung sowie von Standards zur Auswahl, Aufnahme in und Beendigung von Hilfesettings, der Überprüfung der Anlage B zum BRV Jug, Teil C und Teil D – Leitfaden für Qualitätsdialoge und zu den Sachkosten betreutes Jugendwohnen (Gruppenangebote Wohngemeinschaften und Individualangebote)

    PDF-Dokument (104.2 kB)

  • Beschluss Nr. 2/2022 vom 07.07.2022

    Änderung des Berliner Rahmenvertrages für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRV Jug) vom 15.12.2006 in der Fassung vom 01.02.2018

    PDF-Dokument (298.7 kB)

  • Beschluss Nr. 1/2022 vom 08.02.2022

    Personalunterstützung für coronabedingten Personalausfall

    PDF-Dokument

2021

  • Beschluss Nr. 5/2021 vom 23.09.2021

    Änderung der im Entgelt berücksichtigten Personalkosten bei den Anteilen für Leitung/Koordination

    PDF-Dokument (38.8 kB)

  • Beschluss Nr. 4/2021 vom 23.09.2021

    Änderung der Pauschale für die Vorhaltung von Treffpunkten – Individualangebote (Stationäre Hilfen nach §§ 34, 35, 35a i.V. mit § 41 SGB VIII – Matrix, Teil C in der Rahmenleistungsbeschreibung)

    PDF-Dokument (38.7 kB)

  • Beschluss Nr. 3/2021 vom 23.09.2021

    Fortschreibung der Entgelte für ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote 2022

    PDF-Dokument (131.0 kB)

  • Beschluss Nr. 2/2021 vom 03.06.2021

    Modifizierung des Beschlusses Nr. 6/2019 vom 05.09.2019
    -Einsetzung eines Ausschusses „Weiterentwicklung des Berliner Rahmenvertrags fürHilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRV Jug)“

    PDF-Dokument (19.9 kB)

  • Beschluss Nr. 1/2021 vom 21.04.2021

    Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der COVID 19 – Pandemie

    PDF-Dokument

2020

  • Beschluss Nr. 03/2020 vom 03.12.2020

    Gewährung eines Gaststatus an eine Vertretung der Kommission 131 nach BTHG

    PDF-Dokument (342.4 kB)

2019

  • Beschluss Nr. 8/2019 vom 05.12.2019

    Rahmenleistungsbeschreibung Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder nach § 19 SGB VIII

    PDF-Dokument (89.9 kB)

  • Beschluss Nr. 7/2019 vom 05.09.2019

    Ausschuss „Weiterentwicklung der Rahmenleistungsbeschreibungen zum BRV Jug“

    PDF-Dokument (86.6 kB)

  • Beschluss Nr. 4/2019 vom 06.06.2019

    Ausschuss „Weiterentwicklung der Rahmenleistungsbeschreibungen zum BRV Jug“
    Überprüfung der Rahmenleistungsbeschreibung Stationäre Hilfen nach §§ 34, 35, 35a i. V. mit § 41 SGB VIII

    PDF-Dokument (85.5 kB) - Stand: 06.06.2019

  • Beschluss Nr. 3/2019 vom 06.06.2019

    Anlage F (Nebenkostenkatalog) zum BRV Jug

    PDF-Dokument (210.0 kB) - Stand: 06.06.2019

  • Beschluss Nr. 2/2019 vom 06.06.2019

    Rahmenleistungsbeschreibung Ambulante Sozialpädagogische Erziehungshilfen nach §§ 29, 30, 31 und 35 SGB VIII

    PDF-Dokument (61.2 kB) - Stand: 06.06.2019

  • Beschluss Nr. 1/2019 vom 07.03.2019

    Rahmenvorgaben für die Leistungs- und Qualitätsbeschreibung des Trägers als Grundlage für den Trägervertrag – Anlage B zum BRV Jug

    PDF-Dokument (96.7 kB)

2018

  • Beschluss Nr. 3/2018 vom 01.02.2018

    Berücksichtigung von durch die Vertragskommission Jugend beschlossene Preisanpassungen im Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRV Jug)

    PDF-Dokument (81.1 kB)

  • Beschluss Nr. 1/2018 vom 01.02.2018

    Entwicklung eines Meldesystems Platzbelegung Hilfen zur Erziehung / AG Sozialausgabensteuerung

    PDF-Dokument (33.7 kB)

2011

  • Beschluss Nr. 7/2011 vom 01.09.2011

    Untersagung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verpflichtende Fallakquise

    PDF-Dokument (21.0 kB)

  • Beschluss Nr. 6/2011 vom 01.09.2011

    Angemessene und ortsübliche Bezahlung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

    PDF-Dokument (21.7 kB)

  • Beschluss Nr. 1/2011 vom 03.03.2011

    Regelungsvorgaben für den Schlüsselprozess zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung durch Gewalt und Missbrauch von Mitarbeitenden, anderen Kindern, Jugendlichen und Externen

    PDF-Dokument (33.7 kB)

2010

  • Beschluss Nr. 5/2010 vom 02.09.2010

    Regelung zur Gewährung von Nebenkosten

    PDF-Dokument (21.8 kB)

2009

  • Beschluss Nr. 5/2009 vom 05.11.2009

    Rahmenbedingungen für die Verhandlung von Trägerverträgen über Kurzzeitunterbringung von Säuglingen und Kleinkindern im Alter von 0 bis unter 6 Jahren in Schichtdienstgruppen nach § 34 und § 42 SGB VIII

    PDF-Dokument (93.6 kB)

  • Beschluss Nr. 3/2009 vom 05.11.2009

    Bestandteile der Sachkostenpauschale in den Fachleistungsstundensätzen für ambulante Hilfen

    PDF-Dokument (28.1 kB)

  • Beschluss Nr. 1/2009 vom 12.02.2009

    Neukalkulation der Fachleistungsstundensätze

    PDF-Dokument (29.7 kB)

2008

  • Beschluss Nr. 6/2008 vom 02.10.2008

    Stationäre Hilfen nach §§ 34, 35, 35a i. V. mit § 41 SGB VIII:
    Pauschale für die Vorhaltung von Treffpunkten – Individualangebot

    PDF-Dokument (38.7 kB)

  • Beschluss Nr. 2/2008 vom 08.05.2008

    Verfahrensvorschlag zum Umgang mit dem Investitionsentgelt für Gruppenräume

    PDF-Dokument (24.6 kB)

2007

  • Beschluss Nr. 2/2007 vom 01.03.2007

    Abwesenheitstage in teilstationären Einrichtungen

    PDF-Dokument (22.5 kB) - Stand: 01.03.2007

Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII

Wird beim Abschluss von Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung nach § 78b Abs. 1 SGB VIII sowie § 77 SGB VIII in Verbindung mit dem Rahmenvertrag keine Einigung zwischen der öffentlichen und der freien Jugendhilfe erzielt, kann zur Klärung der Streit- und Konfliktfälle die Schiedsstelle angerufen werden.

Die für die Schiedsstelle erlassene Verordnung regelt die Einzelheiten zum Einleiten und Führen von Schiedsstellenverhandlungen sowie zur Amtszeit und Zusammensetzung des Gremiums.

Ein Antrag auf Einleitung eines Schiedsstellenverfahrens ist schriftlich in 10-facher Ausfertigung bei der Geschäftsstelle der Schiedsstelle einzureichen. Wesentliche Unterlagen, die Gegenstand der Entgeltverhandlung waren, sind diesem Antrag beizufügen. Im Einzelnen muss der Antrag die Bezeichnung des Antragstellers und des Antraggegners (Vertragsparteien), die Angabe der Gegenstände, über die eine Einigung nicht erzielt werden konnte, eine Darstellung des Sachverhalts und den Stand der vorangegangenen Verhandlungen, die Angabe der Gründe, wegen derer aus Sicht des Antragstellers der Dissens nicht beseitigt werden konnte sowie einen konkreten Antrag und dessen Begründung enthalten.

Für das Verfahren vor der Schiedsstelle wird eine Gebühr erhoben, die zwischen 1.000 Euro und 5.000 Euro beträgt. Sie ist von der unterlegenen Vertragspartei zu tragen bzw. wird bei teilweisem Unterliegen auf die Vertragsparteien aufgeteilt.

Sie erreichen die Geschäftsstelle der Schiedsstelle wie folgt:

  • Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
  • Rhinstr. 46, 12681 Berlin
  • +49 30 90249-5203

Trägerverträge

Auf Grundlage des neuen Berliner Rahmenvertrages für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRVJug) vom 15.12.2006 werden für den Bereich Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige sowie angrenzende Leistungsbereiche zwischen der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung und den Leistungserbringern (freien Trägern) Vereinbarungen geschlossen.

Ein Trägervertrag setzt sich aus drei Teilen zusammen:

  • Leistungsvereinbarung
  • Qualitätsentwicklungsvereinbarung
  • Entgeltvereinbarung

Erstere umfasst Inhalt, Umfang und Qualität des Leistungsangebotes während in einer Qualitätsentwicklungsvereinbarung Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität des Leistungsangebotes sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung vereinbart werden. In der Entgeltvereinbarung wird, auf Grundlage der Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung, ein leistungsgerechtes Entgelt differenziert nach Personal- und Sachkosten sowie betriebsnotwendigen Investitionen vereinbart.

Grundlegende Voraussetzung für den Abschluss eines Trägervertrages ist die Eignung des Leistungserbringers unter Berücksichtigung der Grundsätze der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Der Trägervertrag stellt für den Leistungserbringer die Voraussetzung für die Leistungserbringung dar, gibt aber keine Garantie für die tatsächliche Belegung bzw. Beauftragung durch die Bezirke. Die Jugendämter sind Kostenträger, die auf Grundlage des Trägervertrages das im Einzelfall notwendige Leistungsangebot wählen und das Leistungsentgelt finanzieren.

Die Trägerverträge sind angebotsbezogene Verträge für die einzelnen Einrichtungen und Dienste. Sie werden auf Basis der vom Träger einzureichenden Leistungs- und Qualitätsbeschreibung verhandelt. In der Anlage B des BRVJug sind die Rahmenvorgaben für die Leistungs- und Qualitätsbeschreibung der Leistungserbringer definiert.

Mit den Rahmenleistungsbeschreibungen (Anlagen D.1 bis D.8 des BRVJug) wurden für

  • ambulante sozialpädagogische Erziehungshilfen (§§ 29, 30, 31, 35 SGB VIII),
  • Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII),
  • Begleiteten Umgang (§ 18 Abs. 3 SGB VIII),
  • Jugendberufshilfe als Teil der Jugendsozialarbeit (§ 13 Abs. 2 und 3 SGB VIII),
  • ambulante therapeutische Leistungen (§§ 27 und 35a SGB VIII),
  • stationäre Hilfen (§§ 34, 35 35a i. Verb. mit § 41 SGB VIII),
  • stationäre sozialpädagogische Krisenintervention (§ 42 SGB VIII) sowie
  • gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII)

Standards definiert, welche die einheitliche Grundlage zum Abschluss von Trägerverträgen bilden.

Die einheitlichen Standards des Rahmenvertrages, die Rahmenleistungsbeschreibungen sowie die Grundlagen für die Qualitätsentwicklung gelten für ganz Berlin, ein Vorteil, der allen Vertragspartnern die Verhandlungen erleichtert. Die Standards dienen der Vergleichbarkeit von Trägern, Leistungsangeboten und Entgelten und damit der berlinweiten Steuerung. Den Jugendämtern kommt dabei eine besondere Rolle zu, da sie als Auftraggeber direkt und eng mit den Trägern zusammenarbeiten, ohne Vertragspartner zu sein.

Der Abschluss eines Trägervertrages ist an Voraussetzungen gebunden. Der potentielle Leistungserbringer hat vor Beginn der Vertragsverhandlung je nach Leistungsangebot bestimmte Voraussetzungen für den Abschluss eines Trägervertrages zu erfüllen.