Corona-Informationen zu Schule und Kita
Die Präsenzpflicht in den Berliner Schulen bleibt bis auf Weiteres aufgehoben, für Abschlussklassen gelten besondere Regelungen. Ab dem 22. Februar findet für die Jahrgangsstufen 1 bis 3 Wechselunterricht ohne Präsenzpflicht statt. Im Unterricht gilt Maskenpflicht.
Die Kitas sind im Notbetrieb. Voraussetzung für Notbetreuung ist, dass Eltern einen systemrelevanten Berufe ausüben, alleinerziehend sind oder besondere soziale/pädagogische Gründe vorliegen.
- Informationen zum Schulbetrieb | Informationen zu den Schnelltests für Schul- und Kitapersonal | Briefe an die Schulen
- Informationen zum Kita-Betrieb | Antrag auf Notbetreuung | Informationen zu den Schnelltests für Schul- und Kitapersonal
- Grafiken und Medien zu Corona, auch mehrsprachig
Hotline zum Schulbetrieb (bis 13 Uhr) +49 30 90227-6000 | Hotline zum Kitabetrieb (bis 15 Uhr) +49 30 90227-6600
Inhaltsspalte
Hilfe zur Erziehung - Fachinformationen
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Handbuch Hilfen zur Erziehung
- Vorwort und Impressum
- Inhalt
- I. Arbeitshilfen zur AV Hilfeplanung
- II. Arbeitshilfen zum Kinderschutz
- III. Arbeitshilfen zu Grundsatzthemen
- IV. Rundschreiben und weitere Empfehlungen
- V. Ausführungsvorschriften über Zuständigkeiten der Jugendämter auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe
- VI. Vertragsgrundlagen und Leistungsbeschreibungen
- Qualitätsentwicklung der Hilfen zur Erziehung
Handbuch Hilfen zur Erziehung
Das Handbuch “Hilfe zur Erziehung” vermittelt weiterführende Grundlagen zur
AV-Hilfeplanung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den sozialpädagogischen Diensten der Jugendämter in den Bezirken. Es enthält Rahmenregelungen zur Hilfeplanung, Arbeitshilfen und darüber hinaus fachliche Empfehlungen zu spezifischen Themenstellungen. Damit wird ein Beitrag zur weiteren Qualifizierung im Bereich Hilfe zur Erziehung geleistet und eine möglichst einheitliche gesamtstädtische Arbeitsweise sichergestellt.
Das Handbuch ist bewusst als Lose-Blatt-Sammlung konzipiert, um jederzeit die Möglichkeit zur Aktualisierung und Erweiterung um relevante Themenbereiche zu haben. Die Veröffentlichung im Internet soll auch Interessierten außerhalb der öffentlichen Verwaltung den Zugang zu wichtigen grundsätzlichen Informationen und Verfahrensweisen ermöglichen.
An der Erstellung des Handbuches haben Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und Vertreterinnen der Jugendämter der Bezirke mitgewirkt.Zum Bereich Vollzeitpflege ist ein eigenes Handbuch erarbeitet worden.
Kapitel I. Arbeitshilfen zur AV Hilfeplanung
I.1 Verfahrensschritte im Leistungsbereich HzE
I.2 Musterformularsatz Berlineinheitlicher Hilfeplan
I.3 Sozialdatenschutz, Akteneinsicht, Aufbewahrungsfristen
I.4 Hilfeplanung innerhalb der Erziehungs- und Familienberatung
I.5 Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren
I.6 Diagnoseverfahren für den individuellen Hilfebedarf
I.7 Arbeitshilfe zu § 35a SGB VIII
I.8 Arbeitshilfe “Information für Mitarbeiterinnen der RSD’s der Berliner Jugendämter” – Hilfen für Jugendliche mit Drogenkonsum bzw. süchtigem Verhalten
I.9 Standards der Gemeinsamen Unterbringung von Müttern und Kindern im Strafvollzug
I.10 Umfang und Dauer der ambulanten Sozialpädagogischen Hilfen nach § 31 SGB VIII
PDF-Dokument (982.9 kB)
Kapitel II.1 Arbeitshilfen zum Kinderschutz: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, Empfehlungen zur Umsetzung nach § 8a SGB VIII
PDF-Dokument (696.1 kB)
Kapitel II.2 Arbeitshilfen zum Kinderschutz: Handlungsleitfaden Zusammenarbeit zwischen Schulen und bezirklichem Jugendamt im Kinderschutz
PDF-Dokument
Kapitel III. Arbeitshilfen zu Grundsatzthemen
III.1 Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen im Rahmen geschlossener Unterbringung
III.2 Antragsrecht zum Opferentschädigungsgesetz
III.3 Kostenerstattung nach dem Opferentschädigungsgesetz
PDF-Dokument
Kapitel IV. Rundschreiben und weitere Empfehlungen
2013
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Jugend-Rundschreiben 2/2013
Inobhutnahme von massiv gefährdeten / straffälligen Minderjährigen gem. § 42 Abs. 5 SGB VIII
2011
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Jugend-Rundschreiben 4/2011
Zuständigkeit für die Gewährung von Eingliederungshilfe für Minderjährige und junge Volljährige mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung
2009
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Jugend-Rundschreiben 4/2009
zur Zusammenarbeit mit dem Familiengerichten unterhalb der Eingriffsschwelle - Jugend-Rundschreiben 1/2009
Neukalkulation der Fachleistungsstunde
2008
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Jugend-Rundschreiben 6/2008
zur Einführung des Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls - Jugend-Rundschreiben 5/2008
über verbindliche Bewertungs- und Dokumentationsverfahren bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung -
Jugend-Rundschreiben 4/2008
Informationen zur Umsetzung der Rahmenleistungsbeschreibung Stationäre Hilfen nach §§ 34, 35, 35a i. V. mit § 41 SGB VIII
2007
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Jugend-Rundschreiben 26/2007
Hausbesuche und ihre Durchsetzbarkeit durch den Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD) der Jugendämter im Rahmen des Netzwerkes Kinderschutz -
Jugend-Rundschreiben 9/2007
Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII und § 72a SGB VIII bei auswärtiger Unterbringung -
Jugend-Rundschreiben 2/2007
Hilfe zur Erziehung im Ausland
2006
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Jugend-Rundschreiben 66/2006
Verfahren zur Gewährung ambulanter Psychotherapie gemäß §§ 27 oder 35a SGB VIII; integrativer Lerntherapie gemäß § 35a SGB VIII, Familientherapie gemäß § 27 SGB VIII -
Jugend-Rundschreiben 34/2006
zur Umsetzung des § 72a SGB VIII und des § 8a SGB VIII -
Jugend-Rundschreiben 18/2006
über Beiträge zur Unfallversicherung und Altersvorsorge für Pflegepersonen -
Jugend-Rundschreiben 1/2006
über die gegenseitige Information und Zusammenarbeit von Jugendämtern und Schulen
2005
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Jugend-Rundschreiben 10/2005
Informationen zur Umsetzung der Allgemeinen Leistungsbeschreibung für Ambulante Sozialpädagogische Erziehungshilfen nach §§ 29, 30, 31 und 35 SGB VIII - Jugend-Rundschreiben 9/2005
Krankenhilfe gemäß § 40 SGB VIII -
Jugend-Rundschreiben 2/2005
Hinweise zur Abgrenzung der Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII u. §§ 67, 68 SGB XII
2004
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Jugend-Rundschreiben 5/2004
Voraussetzungen und Verfahren für die Feststellung eines erweiterten Förderbedarfs in Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und teilstationärer Familienpflege (§ 32 Satz 2 SGB VIII)
1999
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Jugend-Rundschreiben 4/1999
zur Änderung des Rundschreiben Nr. 2/1993 der Senatsverwaltung für Jugend und Familie
1993
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Jugend-Rundschreiben 2/1993
über Grundsätze der Aktenführung in den Ämtern für sozialpädagogische Dienste (Familienfürsorge) sowie zum Umfang der Aktenweitergabe und -aufbewahrung
Empfehlungen
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Gemeinsame Empfehlungen für die Heranziehung zu den Kosten nach SGB VIII
(Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder und der Landesjugendämter)
- Standards der gemeinsamen Unterbringung von Müttern und Kindern im Strafvollzug / Jugendstrafvollzug / Untersuchungshaftvollzug, Gemeinsame Richtlinie der Senatsverwaltung für Justiz; der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung sowie der für Frauen zuständigen Senatsverwaltung
- Rahmenvereinbarung zum Schutz von Kindern suchtkranker Eltern vor der Gefährdung des Kindeswohls zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umweltschutz und Verbraucherschutz, der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der LIGA der Wohlfahrtspflege in Berlin
Arbeitshilfen
- Qualifikationsvoraussetzungen der Mitarbeiter in den ambulanten sozialpädagogischen Hilfen zur Erziehung nach §§ 29, 30, 31 und 35 SGB VIII und Begleiteter Umgang nach § 18 SGB VIII
Kapitel V. Ausführungsvorschriften über Zuständigkeiten der Jugendämter auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe
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AV-Hilfeplanung
Ausführungsvorschriften für Planung und Durchführung von Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Hilfe für junge Volljährige
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AV-Kinderschutz
Ausführungsvorschriften über die Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung vom 08. April 2008
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AV-Jugendhilfeunterhalt
Ausführungsvorschriften über die Höhe der Barleistungen für Unterhalt bzw. Taschengeld im Rahmen der Jugendhilfe (AV-Jugendhilfeunterhalt)
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AV-ZustJug
Ausführungsvorschriften über Zuständigkeiten der Jugendämter auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe
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AV ILT
Gemeinsame Ausführungsvorschriften zum Verfahrensablauf bei Anfragen zu Integrativer Lerntherapie
Kapitel VI. Vertragsgrundlagen und Leistungsbeschreibungen
Qualitätsentwicklung
Qualitätsmanagement ist das unverzichtbare Instrument der Steuerung der Hilfen zur Erziehung sowohl bezogen auf den Einzelfall als auch fallübergreifend. Mithilfe des Qualitätsmanagement können Grundsätze und Maßstäbe der Qualität des Hilfeplanverfahrens entwickelt, vereinbart und überprüft werden. Die Ergebnisse und Abläufe werden dadurch für alle Beteiligten transparent.
Die Bewertung der Qualität macht regelmäßige Kommunikation zwischen den Beteiligten (Leistungsempfänger, Leistungsträger (Jugendamt), Leistungserbringer, Landesjugendamt) erforderlich. Die Berliner Qualitätsentwicklungsvereinbarungen regeln verbindlich das gemeinsame Handeln der Leistungsträger und der Leistungserbringer im Bereich Qualitätsentwicklung und werden in den Rahmenvorgaben für die Leistungs- und Qualitätsbeschreibung des Trägers als Grundlage für den Trägervertrag beschrieben. Im Teil E der Anlage B wird der Anspruch auf Partnerschaftlichkeit in der Zusammenarbeit und Ausgestaltung des Qualitätsentwicklungsprozesses der Berliner Jugendhilfe im Rahmen von Vereinbarungen und Qualitätsdialogen mit allen Beteiligten formuliert.
Ergebnisse des Fachdiskurses „Bündnis für Schwierige“
Abschlussbericht „Bündnis für Schwierige“
- Anlage 1: Ergebnisse der Arbeitsgruppen 1 und 2
- Anlage 2: Handlungsmöglichkeiten und Maßnahmen zur Vermeidung von Hilfeabbrüchen in den stationären Hilfen zur Erziehung
- Anlage 3: Leistungsangebote der Jugendhilfe und Schule
- Anlage 4: Eckpunkte zum Modellprojekt – Berliner Koordinierungsstelle individueller Unterbringung
- Anlage 4.1: Zielgruppenbeschreibung zur Koordinierungsstelle
PDF-Dokument - Stand: Juli 2016
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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Str. 6
10178 Berlin
Stadtplan
Telefon: +49 30 90227-5050
post@senbjf.berlin.de
Mehr Infos
Jugendhilfeleistungen
Rechtsgrundlagen
- Hilfe zur Erziehung:
§ 27 SGB VIII
- Soziale Gruppenarbeit:
§ 29 SGB VIII
- Erziehungsbeistand:
§ 30 SGB VIII
- Sozialpädagogische Familienhilfe:
§ 31 SGB VIII
- Erziehung in der Tagesgruppe:
§ 32 SGB VIII
- Pflegekinderhilfe:
§ 33 SGB VIII
- Heimerziehung:
§ 34 SGB VIII
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung:
§ 35 SGB VIII
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche:
§ 35a SGB VIII
- Hilfeplanung:
§ 36 SGB VIII
AV-Hilfeplanung
- Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie:
§ 37 SGB VIII
- Leistungen zum Unterhalt:
§ 39 SGB VIII
AV-Jugendhilfeunterhalt