Die Jugendarbeit als eigenständiger Sozialisations- und Bildungsbereich (§ 11 SGB VIII) stellt in ihrer Vielfalt ein bedeutsames Handlungsfeld der Jugendförderung dar. Angebote der Jugendarbeit richten sich an alle jungen Menschen im Alter von 6 bis 26 Jahren und dienen der Demokratiebildung sowie der Befähigung zum eigenverantwortlichen gesellschaftlichen und politischen Handeln. Beteiligung ist das zentrale Gestaltungsprinzip der Jugendarbeit.
Schwerpunkte der Jugendarbeit sind politische und soziale Bildung, Beteiligung, sportorientierte, medienbezogene, interkulturelle sowie geschlechterreflektierte Jugendarbeit, kulturelle, naturkundliche und technische Bildung sowie internationale Jugendarbeit.
Durch den freiwilligen und offenen Charakter der Jugendarbeit setzen die Angebote an den Interessen und der Lebenswelt der jungen Menschen an. Sie fördern die gesellschaftliche Mitverantwortung und regen zum sozialen Engagement an.
Gemein ist allen Angeboten, dass sie das Ziel der selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe von allen jungen Menschen verfolgen und zwar unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem Förderbedarf, ihrer Religion oder ethnischen Zugehörigkeit. Deshalb ist der Ansatz der Inklusion bei vielen Projekten und Maßnahmen bereits gelebte Praxis.