Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen des beantragenden bzw. betreuenden Elternteils im Jahr vor der Geburt des Kindes. Liegt Ihr Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro ersetzt das Elterngeld Ihr nach der Geburt wegfallendes Einkommen zu 67 Prozent.
Liegt ihr Einkommen unter 1.000 Euro, dies ist zum Beispiel bei Geringverdienenden der Fall, steigt die Leistung schrittweise auf bis zu 100 Prozent. Je geringer das Einkommen, desto höher der Elterngeldanteil. Für Nettoeinkommen ab 1.200 Euro und mehr (vor der Geburt des Kindes) sinkt das Elterngeld moderat von 67 auf 65 Prozent – bei Einkommen von 1.220 Euro auf 66 Prozent, bei Einkommen von 1.240 Euro und mehr auf 65 Prozent.
Mehrlingsgeburten
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300 Euro für jedes weitere Kind. Als Familie mit einem älteren Kind unter drei Jahren (oder zwei älteren Kindern unter jeweils sechs Jahren) profitieren Sie vom Geschwisterbonus – einem Zuschlag von 10 Prozent auf das Elterngeld, mindestens aber 75 Euro.
Berechnung des Elterngeldes bei Bezug von Sozialleistungen
Das Elterngeld wird beim Bürgergeld, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet – dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro.
Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn Sie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und vor der Geburt Ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten Sie seit dem 1. Januar 2011 einen Elterngeldfreibetrag. Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt, beträgt jedoch höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen weiterhin anrechnungsfrei und steht damit zusätzlich zur Verfügung.
Einkommensgrenze
Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 300.000 Euro hatten, haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Für Alleinerziehende entfällt der Anspruch ab mehr als 250.000 Euro.