- Arbeiterwohlfahrt e. V.
- Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V.
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband e. V.
- Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e. V.
- Deutsches Rotes Kreuz e. V.
- Jüdische Gemeinde zu Berlin
- sowie ein Mitglied des Verbands privater Träger der freien Kinder- und Jugend- und Sozialhilfe Berlin e. V.
Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist das Land Berlin, vertreten durch fünf Bezirksvertretungen und je ein Mitglied aus der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung sowie der Senatsverwaltung für Finanzen. Damit trägt das Gremium in seiner Zusammensetzung und Arbeitsweise dem Grundgedanken der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien Rechnung.
Durch ihre Mitgliedschaft in der Vertragskommission Jugend sind die Vertretungen der Leistungserbringer in alle Verfahren, mit denen fachliche Standards in den allgemeinen Leistungsbeschreibungen, Rahmenvorgaben für die Qualitätsentwicklung sowie die Grundsatzangelegenheiten der Ermittlung der Vergütung geregelt werden, eingebunden.
Die von der Vertragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben gefassten Beschlüsse sind für alle Leistungserbringer und die Bezirke verbindlich. Die Beschlüsse können Sie hier einsehen.