Vertragskommission Jugend in Berlin

Lächelnde junge Frau sitzt mit vier weiteren lächelnden Menschen an einem Konferenztisch

Die Vertragskommission ist für alle Entscheidungen im Zusammenhang mit den Vereinbarungen nach § 78 SGB VIII in Verbindung mit § 77 SGB VIII zuständig und auf Grundlage des zwischen den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege, dem Verband privater Träger der freien Kinder- und Jugend- und Sozialhilfe und dem Land Berlin geschlossenen Berliner Rahmenvertrages für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe tätig.

Vertragskommission Jugend in Berlin

Das Gremium ist paritätisch mit jeweils sieben Vertretungen der Vereinigungen der Leistungserbringer/Einrichtungsträger und des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe besetzt. Vertretungen der Leistungserbringer sind die in der Liga zusammengeschlossenen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege:
  • Arbeiterwohlfahrt e. V.
  • Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V.
  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband e. V.
  • Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e. V.
  • Deutsches Rotes Kreuz e. V.
  • Jüdische Gemeinde zu Berlin
  • sowie ein Mitglied des Verbands privater Träger der freien Kinder- und Jugend- und Sozialhilfe Berlin e. V.

Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist das Land Berlin, vertreten durch fünf Bezirksvertretungen und je ein Mitglied aus der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung sowie der Senatsverwaltung für Finanzen. Damit trägt das Gremium in seiner Zusammensetzung und Arbeitsweise dem Grundgedanken der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien Rechnung.

Durch ihre Mitgliedschaft in der Vertragskommission Jugend sind die Vertretungen der Leistungserbringer in alle Verfahren, mit denen fachliche Standards in den allgemeinen Leistungsbeschreibungen, Rahmenvorgaben für die Qualitätsentwicklung sowie die Grundsatzangelegenheiten der Ermittlung der Vergütung geregelt werden, eingebunden.

Die von der Vertragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben gefassten Beschlüsse sind für alle Leistungserbringer und die Bezirke verbindlich. Die Beschlüsse können Sie hier einsehen.

Beschlüsse der Vertragskommission Jugend

Die Berliner Vertragskommission Jugend fasst jedes Jahr Beschlüsse mit leistungstypspezifischen und leistungstypübergreifenden Regelungen, die in der Regel Bestandteil des Berliner Rahmenvertrages für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe sind.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die aktuell geltenden und für die Veröffentlichung vorgesehenen Beschlüsse:

2024

  • Beschluss Nr. 07/2024 vom 18.10.2024

    Neufassung des Nebenkostenkatalogs zum Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRV Jug) (Anlage F)

    PDF-Dokument (43.6 kB)

  • Beschluss Nr. 06/2024 vom 25.09.2024

    Fortschreibung der Entgelte für ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote 2025

    PDF-Dokument (151.6 kB)

  • Beschluss Nr. 04/2024 vom 02.05.2024

    PDF-Dokument (93.7 kB)

  • Beschluss Nr. 03/2024 vom 02.05.2024

    Rahmenleistungsbeschreibung Stationäre Hilfen nach §§ 34, 35, 35a i. V. m. § 41 SGB VIII
    (Anlage D.6 Stationäre Hilfen)

    PDF-Dokument (67.5 kB)

  • Beschluss Nr. 02/2024 vom 02.05.2024

    Überprüfung des Nebenkostenkatalogs zum Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRV Jug) (Anlage F)

    PDF-Dokument (42.2 kB)

  • Beschluss Nr. 01/2024 vom 07.03.2024

    Über den pauschalen Ansatz der Sach- und Investitionskosten in den Entgelten der Leistungsangebote (lt. Anlage D.6): Gruppenangebote Wohngemeinschaften und Individualangebote (Sachkostenpauschale Betreutes Jugendwohnen gemäß den Vorgaben lt. Beschluss Nr. 03/2022 der Vertragskommission Jugend vom 07.07.2022)

    PDF-Dokument (139.3 kB)

2023

  • Beschluss Nr. 07/2023 vom 26.10.2023

    Fortschreibung der Entgelte für ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote 2024

    PDF-Dokument (180.9 kB)

  • Beschluss Nr. 05/2023 vom 06.07.2023

    Entwicklung einer Rahmenleistungsbeschreibung für die Kurzzeitunterbringung von Säuglingen und Kleinkindern im Alter von 0 bis unter 6 Jahren in Schichtdienstgruppen nach § 34 und § 42 SGB VIII

    PDF-Dokument (41.8 kB)

  • Beschluss Nr. 04/2023 vom 04.05.2023

    Rahmenleistungsbeschreibung Ambulante Sozialpädagogische Erziehungshilfen nach §§ 29, 30, 31 und 35 SGB VIII
    Anlage D.1

    PDF-Dokument (86.5 kB)

  • Beschluss 3/2023 vom 21.3.2023

    Brückenangebote

    PDF-Dokument (102.9 kB)

  • Beschluss 2/2023 vom 2.3.2023

    Rahmenleistungsbeschreibung Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder nach § 19 SGB VIII

    Anlage D.8

    PDF-Dokument (86.9 kB) - Stand: 02.03.2023

  • Beschluss 1/2023 vom 2.3.2023

    Rahmenleistungsbeschreibung Jugendberufshilfe als Teil der Jugendsozialarbeit nach § 13 Abs. 2 und Abs. 3 SGB VIII

    Anlage D.4

    PDF-Dokument (90.0 kB)

  • Gültige Beschlüsse der Vertragskommission Jugend, die vor dem Kalenderjahr 2023 gefasst wurden, können über die Geschäftsstelle bezogen werden.

Geschäftsstelle der Vertragskommission Jugend

in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie