Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

Kind setzt ein Teil in ein Holzpuzzle ein

Kinder und Jugendliche, die Behinderungen haben oder von Behinderungen bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch junge Volljährige Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen.

Anspruch

Kinder und Jugendliche, die Behinderungen haben oder von Behinderungen bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Ein Antrag auf Eingliederungshilfe ist in der Regel vor dem 18. Lebensjahr zu stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch junge Volljährige Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe erfolgen je nach Art der Behinderungen nach zwei unterschiedlichen Leistungsgesetzen.

Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer (drohenden) seelischen Behinderung wird die Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII geleistet, z.B.:

  • Hilfen in ambulanter Form, zumeist therapeutische Leistungen
  • Hilfen in teilstationärer Form in Tageseinrichtungen oder in geeigneten Pflegefamilien
  • Stationäre Hilfen in Einrichtungen über Tag und Nacht oder bei Pflegepersonen

Für Kinder, und Jugendliche mit einer (drohenden) körperlichen und/oder geistigen Behinderung oder Sinnesbeeinträchtigung (dazu gehören in erster Linie Hör- und Sehbehinderungen) wird die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, Teil 2, gewährt. Folge Leistungen können erbracht werden:

  • Leistungen zu medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe.
  • Ausführungsvorschriften zum Verfahren der Abstimmung bei der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen in Form ergänzender Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe in der inklusiven allgemeinbildenden Schule (AV USE)

    PDF-Dokument (172.8 kB)

Mädchen im Rollstuhl mit zwei Freunden

Schulische Inklusionsassistenz

Eine wichtige Bedingung für das Gelingen der inklusiven Schule ist der Einsatz schulischer Inklusionsassistent/-innen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, langandauernden erheblichen körperlichen Beeinträchtigungen oder einer chronischen somatischen Erkrankung. Weitere Informationen

Verspielte Mutter und Tochter machen im Park ein Huckepack-Spiel

Verfahrenslotsen

Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen sind unabhängig arbeitende Fachkräfte im Jugendamt. Sie leiten und begleiten durch das Leistungsangebot der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohenden) Behinderungen, von der Beratung über die Antragstellung bis zur Leistungsgewährung. Weitere Informationen

Beantragung

Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit (drohenden) Behinderungen können beim zuständigen Jugendamt des Bezirkes beantragt werden. In allen Berliner Jugendämtern gibt es hierfür einen „Teilhabefachdienst Jugend“.

Das Jugendamt ermittelt die Bedarfe für die erforderlichen Hilfen im Einzelfall. Im Beratungsgespräch wird erörtert, welche Unterlagen benötigt werden.

Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit (drohenden) seelischen Behinderungen wird gemäß § 35 a SGB VIII der Bedarf im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens ermittelt.

Für Kinder und Jugendliche mit (drohenden) körperlichen und/oder geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigung wird das Gesamtplanverfahren nach SGB IX durchgeführt. Ein wesentlicher Bestandteil ist das Bedarfsermittlungsverfahren mit Hilfe des Teilhabeinstruments Berlin (TIB).

  • Antragsformular für Leistungen der Eingliederungshilfe

    PDF-Dokument (387.9 kB)

Fragebögen, die Kinder und Jugendliche in Vorbereitung auf das Gespräch ausfüllen können

  • Fragebogen Kinder 0-6

    Bedarfsermittlung Eingliederungshilfe (§ 35 a SGB VIII und SGB IX)

    Leichte Sprache

    PDF-Dokument (568.0 kB)

  • Fragebogen Kinder 7-13

    Bedarfsermittlung Eingliederungshilfe (§ 35 a SGB VIII und SGB IX)

    Leichte Sprache

    PDF-Dokument (746.4 kB)

  • Fragebogen Kinder 14-18

    Bedarfsermittlung Eingliederungshilfe (§ 35 a SGB VIII und SGB IX)

    Leichte Sprache

    PDF-Dokument (591.6 kB)

  • Elternschreiben

    zur Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe nach SGB IX

    Leichte Sprache

    PDF-Dokument (332.6 kB)

Teilhabefachdienst Jugend in den Bezirken

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Durch das Bundesteilhabegesetz wurde die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) eingeführt. Seit dem 1. Januar 2018 wird damit die Beratung der Rehabilitationsträger ergänzt.

Die bundesweit eingerichteten Beratungsstellen unterstützen bereits im Vorfeld der Beantragung von Leistungen, wie beispielsweise einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation, helfen bei Fragen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung oder zum Thema Teilhabe am Arbeitsleben. Das Prinzip des Peer Counseling (Betroffene beraten Betroffene) wird dabei besonders berücksichtigt.

Hier finden Sie die entsprechenden Beratungsangebote.

Weitere Informationen

  • Landesrahmenvertrag für ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe für minderjährige junge Menschen (LRV EGH Jug) gemäß § 131 SGB IX

    PDF-Dokument (425.4 kB)

  • Anlage 1 LRV EGH Jug - Fachleistungsmodule

    PDF-Dokument (73.9 kB)

  • Anlage 2 LRV EGH Jug - Hinweise der Vertragskommission zur Erstellung oder Überprüfung eines Kinder- und Gewaltschutzkonzeptes

    PDF-Dokument (115.9 kB)

  • Anlage 3 LRV EGH Jug - Kalkulation

    XLSX-Dokument (39.2 kB) - Stand: 19.12.2025

  • Anlage 4 LRV EGH Jug - Übergang in den LRV EGH Jug für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026

    PDF-Dokument (91.7 kB)

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie