Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes können Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern in jedem ihrer Lebensbereiche gemacht werden, wie z.B. in der Kindertagesbetreuung, der Familienbildung, der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder im Jugendverband, aber auch in den erzieherischen Hilfen. Träger und Einrichtungen, die in den Berliner Bezirken Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erbringen, sind daher gehalten, im Rahmen ihrer Konzeption diese Querschnittsaufgabe zu berücksichtigen.
Gefährdende Einflüsse für Kinder und Jugendliche sind vielfältig. So kann zum Beispiel der Straßenverkehr ebenso gefährlich sein wie die neuen Medien. Daher gehören Angebote der Verkehrserziehung genauso zum Spektrum des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes wie die Stärkung der Medienkompetenz bei Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern.
Auch krank oder süchtig machende Einflüsse, wie falsche Ernährung, Gift- und Suchtstoffe, oder süchtiges Verhalten, sind gefährdend in diesem Sinne. Eine umfassende Gesundheitserziehung und Suchtprävention sind also Themen für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie setzt sich dafür ein, dass das Thema Suchtprävention – sowohl in Bezug auf Alkohol und illegale Drogen, als auch in Bezug auf Computerspiel-, Internet- und Glückspielsucht – in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe mitgelebt wird und arbeitet dazu mit der zuständigen Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege und der Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin zusammen.