Jugendschutz

Junge stellt ein Plakat zum Thema Rauchen in der Schule vor

Der gesetzliche Jugendschutz und Jugendmedienschutz

Um Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit und in den Medien zu schützen, sind der Aufenthalt in Diskotheken, Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen, die Abgabe von Alkohol und Tabakwaren und der Zugang zu Filmen und PC-Spielen im Jugendschutzgesetz des Bundes gesetzlich geregelt.

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder hat den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor beeinträchtigenden Inhalten in elektronischen Medien, wie Internet, Fernsehen und Hörfunk, zum Ziel. Anbieter müssen durch technische Vorkehrungen oder die Wahl der Ausstrahlungszeiten dafür Sorge tragen, dass Angebote, die Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigen können, von ihnen üblicherweise nicht wahrgenommen werden. Unzulässige Angebote, die zum Beispiel Krieg und Gewalt verherrlichen oder zum Hass gegen bestimmte Gruppen aufrufen, dürfen Kindern und Jugendlichen gar nicht zugänglich gemacht werden.

Umsetzung des Jugendschutzes

Die Umsetzung des Jugendschutzgesetzes und die Kontrolle seiner Einhaltung ist in Berlin eine gemeinsame Aufgabe der bezirklichen Ordnungsämter, der Polizei und der Jugendämter. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie als zuständige oberste Landesbehörde unterstützt die verschiedenen Akteure bei dieser Aufgabe.

Des Weiteren leistet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Aufklärungs- und Informationsarbeit. Unter dem Motto “Jugendschutz: Wir halten uns daran” klärt das Bundesfamilienministerium mit dem Internetportal www.jugendschutz-aktiv.de intensiv Einzelhändler, Gastronomen und Veranstalter, aber auch Eltern sowie Kinder und Jugendliche auf. Dort werden auch die vielfältigen Aktivitäten und Projekte des Jugendschutzes auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene sichtbar gemacht und öffentlichkeitswirksam begleitet.

Mit dem I-KiZ – Zentrum für Kinderschutz hat das Bundesfamilienministerium 2012 ein kinder- und jugendpolitisches Forum auf Bundesebene geschaffen, das den Jugendschutz im Internet angesichts der vielfältigen, neuen Herausforderungen des Web 2.0 in den Mittelpunkt rückt und hierzu ein dauerhaftes und starkes Bündnis staatlicher Stellen mit zivilgesellschaftlichen Partnern, Unternehmen und Verbänden schafft.

Altersfreigaben für Filme und Computerspiele

Das Jugendschutzgesetz sieht vor, dass Kindern und Jugendlichen öffentlich Video- und Kinofilme nur vorgeführt und Computerspiele ihnen nur dann zugänglich gemacht bzw. angeboten werden dürfen, wenn sie für die entsprechende Altergruppe freigegeben sind.

Die Freiwillige Selbstkontrolle Filmwirtschaft (FSK) in Wiesbaden und die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in Berlin sind anerkannte Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle im Sinne des Jugendschutzgesetzes. Sie vergeben die Alterskennzeichen (ab 0, ab 6, ab 12, ab 16 bzw. ab 18 Jahren) für Video- und Kinofilme und für Computerspiele auf Datenträgern, die in einem gemeinsamen Verfahren mit staatlichen Vertretern ermittelt werden.

Die Altersfreigaben beinhalten keine pädagogischen Empfehlungen, sie treffen lediglich eine Aussage darüber, ab welchem Alter für Kinder bzw. Jugendliche von dem Film oder dem Computerspiel keine Beeinträchtigung ausgeht.

Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und innerhalb dieser die Prüfstelle in Bonn kann sonstige jugendgefährdende Medien, wie Printerzeugnisse, Musik-CDs, DVDs und Internetseiten, indizieren. Die Indizierung jugendgefährdender Medien erfolgt nur auf Antrag (von Jugendministerien, Jugendämtern oder der Kommission für Jugendmedienschutz) oder Anregung (durch andere Behörden und alle anerkannten Träger der freien Jugendhilfe). Nach der Indizierung unterliegen die Medien bestimmten Vertriebs-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen und dürfen nur noch Erwachsenen, nicht aber Kindern oder Jugendlichen, zugänglich gemacht werden.

Jugendschutz im Internet

jugendschutz.net wurde 1997 von den Jugendministern aller Bundesländer gegründet, um jugendschutzrelevante Angebote im Internet (Telemedien) zu überprüfen und sie als Oberste Landesjugendbehörden bei der Durchsetzung des Jugendschutzes im Internet zu unterstützen.

Die Überprüfung der Angebote erfolgt durch eine kontinuierliche Beobachtung oder aufgrund von Beschwerden. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages weist jugendschutz.net den Anbieter darauf hin und informiert die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).

Kinder und Jugendliche stärken

Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt junge Menschen und Erziehungsberechtigte durch Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Die Gewährleistung dieser Angebote obliegt den bezirklichen Jugendämtern.

Zwei Frauen im Beratungsgespräch

Bezirkliche Jugendämter

Die Jugendämter sollen junge Menschen befähigen, sich selbst vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen. Erziehungsberechtigte werden dabei unterstützt. Weitere Informationen

Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes können Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern in jedem ihrer Lebensbereiche gemacht werden, wie z.B. in der Kindertagesbetreuung, der Familienbildung, der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder im Jugendverband, aber auch in den erzieherischen Hilfen. Träger und Einrichtungen, die in den Berliner Bezirken Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erbringen, sind daher gehalten, im Rahmen ihrer Konzeption diese Querschnittsaufgabe zu berücksichtigen.

Gefährdende Einflüsse für Kinder und Jugendliche sind vielfältig. So kann zum Beispiel der Straßenverkehr ebenso gefährlich sein wie die neuen Medien. Daher gehören Angebote der Verkehrserziehung genauso zum Spektrum des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes wie die Stärkung der Medienkompetenz bei Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern.

Auch krank oder süchtig machende Einflüsse, wie falsche Ernährung, Gift- und Suchtstoffe, oder süchtiges Verhalten, sind gefährdend in diesem Sinne. Eine umfassende Gesundheitserziehung und Suchtprävention sind also Themen für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie setzt sich dafür ein, dass das Thema Suchtprävention – sowohl in Bezug auf Alkohol und illegale Drogen, als auch in Bezug auf Computerspiel-, Internet- und Glückspielsucht – in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe mitgelebt wird und arbeitet dazu mit der zuständigen Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege und der Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin zusammen.

  • Jugendnotmail Berlin
  • Vertrauliche und kostenlose Online-Beratung für Berliner Kinder und Jugendliche von 10 bis 19 Jahren
Kind sitzt weinend auf den Boden

Kinderschutz

Kinder müssen sich gesund entwickeln können, benötigen Fürsorge und Schutz. Die Eltern sind für Pflege und Erziehung ihrer Kinder verantwortlich und müssen dafür sorgen, dass ihre Grundrechte gewahrt werden. Die staatliche Gemeinschaft wacht darüber, dass sie dieser Aufgabe ausreichend nachkommen. Weitere Informationen