Corona-Informationen zu Schule und Kita
In Berlins Schulen findet bis zum 25. Januar kein Regelunterricht statt, für Abschlussklassen (Jahrgangsstufe 10, 12/13) gelten besondere Regelungen. Die Berliner Kitas bieten weiterhin lediglich eine Notversorgung an.
- Informationen zum Schulbetrieb | Entschädigung wegen eingeschränkter Betreuung in Primarstufe | Briefe an die Schulen
- Informationen zum Kita-Betrieb | Entschädigung wegen eingeschränkter Betreuung
- Grafiken und Medien zu Corona, auch mehrsprachig
Hotline zum Schulbetrieb +49 30 90227-6000 | Hotline zum Kitabetrieb +49 30 90227-6600
Inhaltsspalte
Kindergeld

Anspruch und Dauer
Kindergeld gibt es grundsätzlich
- für alle Kinder bis zur Vollendung des zum 18. Lebensjahres,
- für Kinder in Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
- für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten dieselben Regelungen wie für Kinder in Ausbildung.
Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit. Im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung wird eine Günstigerprüfung durchgeführt. Wenn es finanziell vorteilhaft ist, werden statt des Kindergeldes Kinderfreibeträge berücksichtigt.
Höhe
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt ab Januar 2021:
- für das erste und zweite Kind: monatlich 219 Euro
- für das dritte Kind: monatlich 225 Euro
- für das vierte und jedes weitere Kind: monatlich 250 Euro
Beantragung
Das Kindergeld müssen Sie bei der für Sie zuständigen Familienkasse. beantragen. Sind Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt, beantragen Sie das Kindergeld bitte bei Ihrem Arbeitgeber.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihrer Familienkasse alle persönlichen Änderungen (Anschrift, Bankverbindung, Scheidung, Beschäftigung im öffentlichen Dienst oder im Ausland) mitteilen müssen. Das betrifft auch die Änderungen in den Verhältnissen Ihres Kindes (Berufsausbildung, Studium, Wehrdienst, Schwangerschaft).
Online-Antrag
Für die Antragstellung von Kindergeld und die Mitteilung von Veränderungen können Sie den Online-Formulardienst der Bundesagentur für Arbeit nutzen.
Kinderzuschlag
Familien mit geringen Einkommen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den so genannten Kinderzuschlag. Er ist eine Ergänzungsleistung und wirkt wie ein Zuschlag zum Kindergeld.
Der Kinderzuschlag wird ebenfalls bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt.
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Bernhard-Weiß-Str. 6
10178 Berlin
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Telefon: +49 30 90227-5050
post@senbjf.berlin.de
Mehr Infos
- Familienportal Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Kindergeld verstehen Informationen der Bundesagentur für Arbeit
- Kindergeld online beantragen Familienkasse – Bundesagentur für Arbeit
- Merkblatt Kindgeld Broschüre der Familienkasse – Bundesagentur für Arbeit
Rechtsgrundlagen
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG)