Das Kindergeld müssen Sie bei der für Sie zuständigen Familienkasse. beantragen. Sind Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt, beantragen Sie das Kindergeld ab 1. Juni 2023 bei der Bundesagentur für Arbeit. (Bis Mai 2023 mussten Sie Ihr Kindergeld bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.)
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihrer Familienkasse alle persönlichen Änderungen (Anschrift, Bankverbindung, Scheidung, Beschäftigung im öffentlichen Dienst oder im Ausland) mitteilen müssen. Das betrifft auch die Änderungen in den Verhältnissen Ihres Kindes (Berufsausbildung, Studium, Wehrdienst, Schwangerschaft).
Online-Antrag
Für die Antragstellung von Kindergeld und die Mitteilung von Veränderungen können Sie den Online-Formulardienst der Bundesagentur für Arbeit nutzen.