Das Kindergeld müssen Sie bei der für Sie zuständigen Familienkasse. beantragen. Sind Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt, beantragen Sie das Kindergeld bei der Bundesagentur für Arbeit.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihrer Familienkasse alle persönlichen Änderungen (Anschrift, Bankverbindung, Scheidung, Beschäftigung im öffentlichen Dienst oder im Ausland) mitteilen müssen. Das betrifft auch die Änderungen in den Verhältnissen Ihres Kindes (Berufsausbildung, Studium, Wehrdienst, Schwangerschaft).
Online-Antrag
Für die Antragstellung von Kindergeld und die Mitteilung von Veränderungen können Sie den Online-Formulardienst der Bundesagentur für Arbeit nutzen.