Seit dem 1. Januar 2018 ist die Zentrale Jugendhilfe im Strafverfahren (ZJGH) unserer Verwaltung zugeordnet. Die ZJGH ist zuständig für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende ohne Meldeanschrift, aber mit tatsächlichem Aufenthalt in Berlin, wie z. B. Touristen, Trebegänger, Obdachlose oder junge Geflüchtete, die noch keinem Bezirk zugewiesen sind. Die ZJGH übernimmt entweder in eigener Zuständigkeit oder in Amtshilfe für auswärtige Jugendämter die Mitwirkung im Jugendstrafverfahren.
Die Zentrale Jugendhilfe im Strafverfahren leistet am Bereitschafts- und Ermittlungsgericht für alle Jugendlichen und Heranwachsenden, die dort vorgeführt werden, Haftentscheidungshilfe. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden mit Meldeanschrift in Berlin vertritt sie dort die örtlich zuständigen Jugendhilfen im Strafverfahren (JGH) der bezirklichen Jugendämter.