Jugendkriminalität

verzweifelter Mann sitzt im Wald auf einer Bank und stützt die Hände in den Kopf

Junge Menschen, die Straftaten begehen, brauchen unsere Hilfe. Ihnen sollen Wege aufgezeigt werden, wie sie künftig ein Leben ohne Straftaten führen können. Wir informieren Sie über Hilfs- und Beratungsangebote, die Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe für Jugendliche und Heranwachsende und geben Ihnen einen Einblick in Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz.

Welche Unterstützung bietet die Jugendhilfe?

Erste Anzeichen einer Fehlentwicklung zeigen sich oft durch Schulschwänzen, dauerhaftes Misserfolgserleben in der Schule und in der Familie, kaum sinnvolle Freizeitinteressen oder gar Suchtmittelgebrauch.

Wenn junge Menschen in ihrem Verhalten durch das Begehen von Straftaten auffällig sind, ist es ratsam, sich möglichst frühzeitig professionelle Hilfe zu holen. Neben den sozialpädagogischen Fachkräften der Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe in den Bezirksjugendämtern beraten die Mitarbeiter in den Regionalen Sozialpädagogischen Diensten und die Familien- und Erziehungsberatungsstellen.

  • Tat-Ausgleich für Kinder im Alter von 12 und 13 Jahren

    Beim Projekt “Tat-Ausgleich” lernen Kinder im Alter von 12 und 13 Jahren Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und Konflikte im Gespräch zu lösen. Für Eltern bietet der “Tat-Ausgleich” eine Unterstützung bei der Reaktion auf Konflikte ihrer Kinder. Der Flyer informiert darüber, wie ein Tat-Ausgleich abläuft und gibt wichtige Tipps für Eltern. Er enthält zudem die detaillierten Kontaktdaten der Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk gAG Integrationshilfe.

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Was passiert, wenn junge Menschen straffällig geworden sind?

  • Broschüre 'Erwischt - was nun? Hilfe für straffällig gewordene junge Menschen'

    Der Ratgeber wendet sich in erster Linie an junge Menschen, die eine Straftat begangen haben oder denen eine vorgeworfen wird. Für diese jungen Menschen soll die Broschüre eine Orientierung sein und das Verstehen des auf die Straftat folgenden Verwaltungshandelns erleichtern.

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  • Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe

    Ausführungsvorschriften über die Mitwirkung der Jugendhilfe in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (AV-JGH)

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Jugendgerichtshilfe

In jedem Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende ist die Jugendgerichtshilfe beteiligt (§ 52 SGB VIII). Aufgabe der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Jugendgerichtshilfe ist es, junge Menschen zu beraten und sie im gesamten Verfahren unterstützend zu begleiten sowie dem Gericht und der Staatsanwaltschaft geeignete erzieherische Maßnahmen für die Beendigung des Verfahrens vorzuschlagen.

Zentrale Jugendhilfe im Strafverfahren (ZJGH)

Seit dem 1. Januar 2018 ist die Zentrale Jugendhilfe im Strafverfahren (ZJGH) unserer Verwaltung zugeordnet. Die ZJGH ist zuständig für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende ohne Meldeanschrift, aber mit tatsächlichem Aufenthalt in Berlin, wie z. B. Touristen, Trebegänger, Obdachlose oder junge Geflüchtete, die noch keinem Bezirk zugewiesen sind. Die ZJGH übernimmt entweder in eigener Zuständigkeit oder in Amtshilfe für auswärtige Jugendämter die Mitwirkung im Jugendstrafverfahren.

Die Zentrale Jugendhilfe im Strafverfahren leistet am Bereitschafts- und Ermittlungsgericht für alle Jugendlichen und Heranwachsenden, die dort vorgeführt werden, Haftentscheidungshilfe. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden mit Meldeanschrift in Berlin vertritt sie dort die örtlich zuständigen Jugendhilfen im Strafverfahren (JGH) der bezirklichen Jugendämter.

  • Broschüre 'Ambulante sozialpädagogische Angebote nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)'

    Die ambulanten Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz sind Weisungen und Auflagen des Gerichtes, die sich unmittelbar aus der strafbaren Handlung des Jugendlichen bzw. des Heranwachsenden ableiten und immer Teil des Gerichtsverfahrens sind.
    Solch eine Maßnahme kann zum Beispiel eine betreute Arbeitsleistung während der Freizeit, ein Anti-Gewalt-Kurs oder ein Verkehrserziehungskurs sein. Nicht Strafe, sondern Hilfe und Erziehung stehen bei der Entscheidung des Jugendgerichts im Vordergrund.

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  • Jugend Rundschreiben 1/2013

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  • Flyer 'Täter-Opfer-Ausgleich - Informationen für Beschuldigte im Strafverfahren'

    Im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs haben Jugendliche und Heranwachsende, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, sowie deren Geschädigten jeden Alters die Möglichkeit, miteinander in den Dialog zu gehen. Tataufarbeitung, Konfliktschlichtung und Wiedergutmachung stehen dabei im Mittelpunkt. Allparteiliche und erfahrene Vermittler*innen helfen dabei. Für Beschuldigte kann die Übernahme von Verantwortung auch zu einer Einstellung des Verfahrens oder zu Strafmilderung führen. Geschädigte können Antworten und Sicherheiten einfordern, aber auch materielle Forderungen stellen. Der Flyer enthält alle notwendigen Kontaktdaten und Informationen zum Täter-Opfer-Ausgleich.

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Bewährungshilfe für Jugendliche und Heranwachsende

Wenn das zuständige Gericht eine Jugendstrafe zur Bewährung oder Führungsaufsicht aussetzt oder eine Weisung zur Betreuung durch einen Bewährungshelfer oder eine Bewährungshelferin erteilt, ist in der Regel die Bewährungshilfe für Jugendliche und Heranwachsende zuständig.

Jugendgerichte geben jungen Straftätern die Möglichkeit, sich in Freiheit zu bewähren. Diese müssen unter der Aufsicht eines Bewährungshelfers dauerhaft nachweisen, dass es richtig war ihnen eine Chance zu gegeben.

Leitung der Bewährungshilfe:

  • Sprechstundenverzeichnis der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer für Jugendliche und Heranwachsende

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  • Flyer 'Leben ohne Straftaten - Bewährungshilfe für Jugendliche und Heranwachsende

    Der Flyer liefert einen kurzen Überblick zu Zahlen und Daten sowie zu den Aufgaben, Zielen und der Arbeitsweise der Bewährungshilfe.

    PDF-Dokument (122.1 kB) - Stand: Juli 2022

  • Jugendbewährungshilfe - Informationen für straffällig gewordene junge Menschen

    Die Broschüre informiert Jugendliche und Heranwachsende, die sich vor dem Jugendgericht verantworten müssen oder verurteilt wurden. Sie geht besonders auf die Zusammenarbeit mit einem Betreuungs- bzw. Bewährungshelfer ein. Die Broschüre richtet sich ebenso an Eltern, Lehrer, Streetworker, Rechtsanwälte, Sozialarbeiter und Erzieher, Vollzugsbeamte und Polizisten – an alle, die mit der hier angesprochenen Gruppe junger Menschen in irgendeiner Weise zu tun haben.

    PDF-Dokument (606.6 kB)

Aus dem Leitbild der Jugendbewährungshilfe Berlin

Ziel der Jugendbewährungshilfe ist es, junge Menschen zu befähigen, ein Leben ohne Straftaten zu führen. Etwa 75 Prozent der unterstellten Jugendlichen und Heranwachsenden nutzen die Chance und bewähren sich. Die Jugendstrafe wird dann nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen.

Während der Bewährungszeit gelten die Verurteilten als nicht vorbestraft. In der Jugendbewährungshilfe wird davon ausgegangen, dass jeder junge Mensch über das Potenzial verfügt, sich zu verändern und die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. In der Arbeit orientiert sich die Jugendbewährungshilfe an der Straftat, der Persönlichkeit und der Lebenssituation der jungen Menschen.

Darüber hinaus vermittelt die Bewährungshilfe straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende in soziale Projekte, die ihnen helfen und sie dabei unterstützen, in ein Leben ohne Straftaten zurückzufinden.

  • Leitbild Jugendbewährungshilfe

    PDF-Dokument (573.7 kB)

Projekte der Bewährungshilfe für Jugendliche und Heranwachsende der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

QUARTAL (in Kooperation mit dem Träger Pfefferwerk Stadtkultur gGmbh)

  • ist ein kurzeitiges Unterstützungsangebot (drei bis sechs Monate) für straffällig gewordene Menschen mit Migrationshintergrund.
  • Zugang über die Jugendbewährungshilfe und zentrale Jugendgerichtshilfe Berlin
  • Übernahme von Aufgaben in Absprache mit dem/der zuständigen Bewährungshelfer/-in
  • Intervenieren, Clearing und Aufbauen von Netzwerken
  • zeitnahe und umfassende Anbindung an weitere Hilfeangebote

Schuldnerberatung (in Kooperation mit der AWO Kreisverband Berlin Spree-Wuhle e.V.)

  • Zugang über die Jugendbewährungshilfe, mit dem Vorteil einer schnellen Terminvergabe
  • Die Beratung wird in den Räumen der AWO, Ritterstraße 3, 10969 Berlin, Hinterhaus Erdgeschoss durchgeführt.

Sprachkundige Assistenz (in Kooperation mit freien Mitarbeitenden in den Sprechstunden der Jugendbewährungshilfe)

  • Sprachkundige Assistenz unterstützt die Arbeit der Bewährungshilfe sowohl inhaltlich als auch durch entsprechende Übersetzungsleistung und kommt bei Klienten ohne ausreichende Sprachkompetenz auf Deutsch zum Einsatz
  • die Unterstützung kann auch für einzelne Gespräche genutzt werden, um Sprachbarrieren bei schwierigen Gesprächen zu überbrücken

Es gilt der Leitsatz: Erfolgreiche Bewährungshilfe ist präventiver Opferschutz. Wir fordern von jungen Straftätern, dass sie sich mit den Erfahrungen von Opfern auseinandersetzen und regen sie an, Straftaten aus deren Perspektive zu sehen. Mit dieser Veränderung der Sichtweise wollen wir sie befähigen, zukünftig nach sozial anerkannten Konfliktlösungen zu streben und gewaltfrei zu agieren.

Kostenlose Rechtsberatung für Jugendliche

Du hast einen Brief von der Polizei bekommen und fragst dich, was du machen sollst? Du hast einen Vertrag abgeschlossen und weißt nicht, wie du wieder rauskommst? Du hast Fragen zur Höhe deines Unterhalts und dem Antrag auf Hartz IV?

Für junge Menschen unter 27 Jahren, die dringend anwaltlichen Rat benötigen, sich aber keinen Anwalt leisten können, gibt es die Möglichkeit der kostenlosen Rechtsberatung.

Jugendclubring Berlin e.V. im Haus der Jugend Berlin Charlottenburg
dienstags, 19 bis 21 Uhr

Eine Anmeldung vorab ist möglich unter: kontakt@zille54.de

Dokumente mit Handy

Jugendkriminalität - Fachinformationen

Kinder und Jugendliche, die Straftaten begehen, brauchen unsere Aufmerksamkeit und Hilfe. Ihnen sollen Wege aufgezeigt werden, wie sie künftig ein Leben ohne Straftaten führen können. Weitere Informationen

Vater spielt mit Kind

Hilfe zur Erziehung

In Familien können vielfältige Alltagsprobleme und Konflikte auftreten. Hilfen zur Erziehung sind Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch auf die Eltern einen individuellen Rechtsanspruch haben, wenn die Hilfen für die jungen Menschen geeignet und notwendig sind. Weitere Informationen