
Bild: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bild: depositphotos/anyaberku
Kinder haben am ihrem ersten Geburtstag einen Anspruch auf bis zu sieben Stunden Förderung täglich in einer Kita oder Kindertagespflegestelle, ohne dass der Bedarf geprüft wird. Sie müssen dafür beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks einen sogenannten Kita-Gutschein beantragen. Wenn Ihr Kind bereits betreut wird und Sie den Betreuungsumfang erweitern wollen, können Sie einen Antrag auf einen neuen Kita-Gutschein stellen.
Bitte beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks einreichen
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Bitte beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks einreichen.
PDF-Dokument (186.5 kB) - Stand: Dezember 2023
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zwischen den Jugendämtern der Länder Berlin und Brandenburg für die Tagesbetreuung
PDF-Dokument (132.1 kB) - Stand: 1. Februar 2025
zwischen den Jugendämtern der Länder Berlin und Brandenburg für die Tagesbetreuung
PDF-Dokument (132.1 kB) - Stand: 1. Januar 2025
zwischen den Jugendämtern der Länder Berlin und Brandenburg für die Tagesbetreuung
PDF-Dokument (137.2 kB) - Stand: 1. November 2024
zwischen den Jugendämtern der Länder Berlin und Brandenburg für die Tagesbetreuung
PDF-Dokument (138.0 kB) - Stand: 1. Oktober 2024
zwischen den Jugendämtern der Länder Berlin und Brandenburg für die Tagesbetreuung
PDF-Dokument (136.0 kB) - Stand: 1. Februar 2024
zwischen den Jugendämtern der Länder Berlin und Brandenburg für die Tagesbetreuung
PDF-Dokument (136.0 kB) - Stand: 1. Januar 2024
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin