Kita-Gutschein

Hand mit Computermaus

Kinder haben von ihrem ersten Geburtstag an einen Anspruch auf bis zu sieben Stunden Förderung täglich in einer Kita oder Kindertagespflegestelle, ohne dass der Bedarf geprüft wird. Sie müssen dafür beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks einen sogenannten Kita-Gutschein beantragen. Wenn Ihr Kind bereits betreut wird und Sie den Betreuungsumfang erweitern wollen, stellen Sie bitte einen Antrag auf einen neuen Kita-Gutschein.

Der Kita-Gutschein

Der erste Schritt zu einem Kita-Platz oder einem Platz in einer Kindertagespflegestelle (Tagesmutter/Tagesvater) ist die Anmeldung beim Jugendamt Ihres Wohnbezirkes. Von Ihrem Jugendamt bekommen Sie einen Kita-Gutschein ausgestellt. Ihr Kind hat von seinem ersten Geburtstag an einen Anspruch auf bis zu sieben Stunden Förderung täglich, ohne dass der Bedarf geprüft wird.

Diesen Kita-Gutschein können Sie in einer Kita oder in einer Kindertagespflegestelle Ihrer Wahl einlösen, wenn dort ein freier Platz verfügbar ist. Im Kita-Gutschein ist der Betreuungsumfang für Ihr Kind vermerkt.

Wenn Sie bereits einen Kita-Gutschein haben und Ihren Betreuungsumfang erweitern möchten, nutzen Sie bitte auch den Antrag zum Kita-Gutschein.

  • Muster eines Kita-Gutscheins

    PDF-Dokument (193.7 kB)

Kita-Gutschein beantragen

Der Kita-Gutschein kann frühestens neun Monate bzw. sollte spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks beantragt werden. In Ihrem Antrag machen Sie unter anderem Angaben zu Ihrem Kind und zur gewünschten Betreuungszeit.

Sie können dafür entweder das “Online-Formular” nutzen oder sie drucken sich die “Anmeldung zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege” aus und füllen sie handschriftlich aus.

Der Online-Antrag

Sie können den Kita-Gutschein auch online beantragen. Das Online-Formular ist so eingerichtet, dass es sich den Eingaben der antragsstellenden Person automatisch anpasst.

Nach dem Ausfüllen des Online-Antrags wird automatisch ein Kurzantrag erstellt. Diesen drucken Sie bitte aus und senden ihn unterschrieben an das für Ihren Bezirk zuständige Jugendamt. Gegebenenfalls sind dem Kurzantrag noch Unterlagen (z. B. Arbeitsnachweise) in Kopie beizufügen.

Das Formular zum Ausfüllen und Ausdrucken

  • Anmeldung zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

    Bitte beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks einreichen

    PDF-Dokument (491.0 kB)

Erläuterungen

  • Erläuterungen zum Anmeldeformular zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

    Bitte beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks einreichen.

    PDF-Dokument (186.5 kB) - Stand: Dezember 2023

Kitagutschein einlösen

für einen Kita-Platz
Sie haben Ihren Kita-Gutschein erhalten und fragen sich, wie es jetzt weitergeht? Mit Ihrem Gutschein begeben Sie sich auf die Suche nach einem freien Platz in einer Kita Ihrer Wahl.

Wie vielfältig die Berliner Kitalandschaft ist, können Sie im Kita-Navigator ersehen. Mit Hilfe der “Umkreissuche” finden Sie hier auch die Kitas in Ihrer Nähe. Wenn Sie dies wünschen, unterstützt Sie bei der Suche nach einem freien Platz auch Ihr örtliches Jugendamt.

Haben Sie einen freien Platz in einer Kita gefunden, schließen Sie mit dem Träger der Einrichtung einen Betreuungsvertrag ab und lösen Ihren Gutschein dort ein. Die Kita-Leitung wird Sie hierbei unterstützen.

für einen Platz in der Kindertagespflege
Alternativ zur Kita können Sie sich auch für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertagespflegestelle (Tagesmutter/Tagesvater) entscheiden. Auf der Suche nach einer Kindertagespflegestelle unterstützt Sie die Fachberatung Kindertagespflege in Ihrem Jugendamt.

Haben Sie sich für die Betreuung in Kindertagespflege entschieden und einen freien Platz in einer Kindertagespflegestelle bzw. bei einer Kindertagespflegeperson gefunden, schließen Sie den Betreuungsvertrag mit dem Standortjugendamt der Kindertagespflegestelle ab. Vorab legen Sie Ihren Gutschein von der Kindertagespflegeperson vor, damit deutlich wird, in welchem zeitlichem Umfang die Betreuungsleistung zu erbringen ist und öffentlich finanziert wird.

Berlin und Brandenburg

Berlin und Brandenburg haben vereinbart, die Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen im jeweils anderen Land zu erleichtern, zum Beispiel wenn eine arbeitsplatznahe Betreuung sinnvoll oder erforderlich ist.

  • Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg

    PDF-Dokument (27.0 kB)

  • Kostenblatt zur Ausgleichszahlung ab 1. Februar 2024

    zwischen den Jugendämtern der Länder Berlin und Brandenburg für die Tagesbetreuung

    PDF-Dokument (136.0 kB)

  • Kostenblatt zur Ausgleichszahlung ab 1. Januar 2024

    zwischen den Jugendämtern der Länder Berlin und Brandenburg für die Tagesbetreuung

    PDF-Dokument (136.0 kB)