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Sie können sich als Privatperson für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge engagieren. Folgende Unterstützungsformen sind möglich:
- Aufnahme in die eigene Familie
- Vormundschaft – ehrenamtlich
- Patenschaften für einzelne Kinder oder Jugendliche mit regelmäßigen Freizeit- oder schulbezogenen Kontakten
- Vorübergehende oder längerfristige Aufnahme in die eigene Familie (Gasteltern, Pflegeeltern )
- Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft
Alltag
Sie begleiten die Jugendlichen so in ihrem Alltag und führen sie an das Leben in einem für sie fremden Land heran. Intensität und Form der Kontakte zu den jungen Menschen sollten möglichst eng an deren Bedürfnisse anknüpfen.
Nicht alle Kinder oder Jugendliche brauchen und wollen die enge Bindung an einen Erwachsenen. Mitunter passen eher gemeinsame Freizeitaktivitäten oder ganz konkrete Einführungen in den Alltag, wie etwa in die Nutzung der Stadtbücherei. Andere Kinder und Jugendliche genießen es möglicherweise eher, den ganz normalen Alltag einer deutschen Familie kennenzulernen – bei regelmäßigen Wochenendbesuchen oder sogar vorübergehend als Teil der Familie.
Solange sie nicht bei ihren Eltern leben können, brauchen die Kinder in jedem Fall einen Vormund als rechtlichen Vertreter.
Verantwortlich fühlen
Auf jeden Fall profitieren alle Minderjährige ohne Familien vom Engagement von Einzelpersonen und Familien. Sie brauchen die Begleitung durch Erwachsene, die sich für sie verantwortlich fühlen – und dies möglichst langfristig und verlässlich.
Sofern Sie minderjährige Flüchtlinge auf ihrem Weg in die deutsche Gesellschaft begleiten und unterstützen möchten, sollten Sie langfristig denken. Unabhängig davon, welche Form des ehrenamtlichen Engagements Sie wählen: Es ist wichtig, die Kinder und Jugendlichen mit ihren Lebenserfahrungen kennenzulernen, sie mit diesen Erfahrungen und ihren Fragen ernst zu nehmen und ihnen offen zu begegnen.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nimmt minderjährige Kinder und Jugendliche in Obhut, die ohne Eltern oder eine bevollmächtigte Begleitperson nach Berlin gekommen sind. Diese unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) – leben in den ersten Wochen und Monaten zunächst in so genannten Erstaufnahmeeinrichtungen.
Nach Abschluss der Clearingphase geht die Zuständigkeit auf die bezirklichen Jugendämter über. Die Jugendämter vermitteln dann die Kinder und Jugendlichen zur weiteren Unterbringung und Betreuung in andere Wohn- und Lebensformen, zum Beispiel- Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnformen (Einrichtungen nach § 34 SGB VIII).
- Vermittlung in eine Pflegefamilie (§ 33 SGB VIII)