Ausbau der Kindertagesbetreuung - Fachinformationen

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„Auf die Plätze, Kitas, los!“ - Landesprogramm

Seit 2012 wird der Ausbau von neuen Kitaplätzen mit Hilfe des Landesprogramms Kitaausbau „Auf die Plätze, Kitas, los!“ anteilig gefördert. Nach der Schaffung zahlreicher neuer Kita-Plätze im Land Berlin wird seit 2025 ausschließlich der Erhalt von Kita-Plätzen durch Sanierungsmaßnahmen fokussiert. Die Fertigstellung der sich noch in Umsetzung und Bearbeitung befindlichen Ausbau-Projekte wird in den Jahren 2026/2027 weiterhin gefördert.

In den Jahren 2026/2027 können Sanierungsmaßnahmen zum Platzerhalt beantragt und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert werden. Mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie für Sanierungsmaßnahmen wird eine Förderentscheidung der Projektanträge zum Erhalt von Kita-Plätzen erfolgen.

Eine Antragstellung für Ausbaumaßnahmen (Umbau/ Neubau) ist in den Jahren 2026/2027 bedauerlicherweise nicht möglich.

Antragstellung Sanierung

Für interessierte Kita-Träger besteht die Möglichkeit Sanierungsanträge zum Erhalt von Kita-Plätzen einzureichen. Bitte senden Sie die Antragsunterlagen an nachfolgende Adresse:

Für die Antragstellung wird die Bezirksregion (Nummer und Name) benötigt. Um zu erfahren, in welcher Bezirksregion ein geplantes Projekt liegt, sind Straße und Hausnummer notwendig. Unter www.statistik-berlin-brandenburg.de können Sie die Adressdaten des Projektstandortes ermitteln.

Antragsberatung erhalten Sie bei der GSE gGmbH unter:
+49 30 318 731 80

Eine baufachliche Beratung erfolgt unter:
info@amarchitekten.de

  • Förderrichtlinie über die Gewährung von Fördermitteln zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes der Kindertagesbetreuung in Berlin 2026/2027

    PDF-Dokument (161.3 kB) - Stand: 1. Januar 2026

  • Trägerinformationsschreiben
    Angebot einer baufachlichen Beratung zu folgenden Themen:
    • allgemeine Beratung zu den Vergabemodalitäten
    • Ansprechpartner für Kitabauprojekte in den Bezirken
    • Grundstücksbeschaffenheit, Baurecht, Denkmalschutz
    • baufachliche Antragsbeurteilung
    • Wohnungsbauleitstelle

    PDF-Dokument (267.3 kB)

Antragsformulare und Merkblätter

Die Starthilfe-Sanierung unterstützt Träger bei dem Erhalt von Kita-Plätzen in bestehenden Einrichtungen. Es kann ein Zuschuss von bis zu 2.000 Euro je Platz, maximal jedoch bis zu 50.000 Euro je Projekt gewährt werden.

  • Zuwendungsantrag zum Landesprogramm: Starthilfe-Sanierung 2026

    PDF-Dokument (733.4 kB) - Stand: 1. Januar 2026

  • Merkblatt Starthilfe-Sanierung

    PDF-Dokument (114.1 kB)

  • Verwendungsnachweis - Starthilfe/Starthilfe-Sanierung

    PDF-Dokument (716.4 kB) - Stand: 1. Januar 2026

  • Formular tabellarische Belegübersicht Starthilfe/Starthilfe-Sanierung

    XLSX-Dokument (305.9 kB)

  • Merkblatt zur Transparenzdatenbank Berlin

    PDF-Dokument (311.0 kB)

  • Erklärung zur Leistungsgewährungsverordnung (LGV)

    PDF-Dokument (163.8 kB)

Die Förderung von Sanierungen dient der baulich-technischen und funktionalen Wiederherstellung oder Modernisierung einer Kita, um die zweckgemäße Gebäudenutzung und damit den Erhalt von Kita-Plätzen zu gewährleisten. Sanierungsmaßnahmen können in einer Höhe von bis zu 10.000 Euro pro Platz, max. 500.000 Euro je Vorhaben, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert werden. Die Ausstattung ist nicht förderfähig. Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt.

  • Zuwendungsantrag zum Landesprogramm: Sanierungsmaßnahmen 2026

    PDF-Dokument (1.5 MB) - Stand: 1. Januar 2026

  • Merkblatt für die baufachliche Antragsbeurteilung

    PDF-Dokument (293.6 kB)

  • Verwendungsnachweis - Baumaßnahmen/Sanierungsmaßnahmen

    PDF-Dokument (742.6 kB) - Stand: 1. Januar 2026

  • Formular tabellarische Belegübersicht Baumaßnahmen

    XLSX-Dokument (305.5 kB) - Stand: 1. Januar 2023

  • Inventarverzeichnis

    PDF-Dokument (719.0 kB) - Stand: 1. Januar 2023

  • Sicherheitsübereignungsvertrag

    PDF-Dokument (1.1 MB) - Stand: April 2026

  • Merkblatt zur Transparenzdatenbank Berlin

    PDF-Dokument (311.0 kB) - Stand: 1. Januar 2023

  • Erklärung zur Leistungsgewährungsverordnung (LGV)

    PDF-Dokument (163.8 kB) - Stand: 1. Januar 2023

Rechtliche Grundlage für die ordnungsgemäße Verwendung der öffentlichen Mittel

Vergabe Zuwendung
  • Rundschreiben für Zuwendungen nach § 44 LHO

    PDF-Dokument (65.6 kB)

  • Ausführungsvorschrift Landeshaushaltsordnung zu § 44 LHO

    PDF-Dokument (7.5 MB)

  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

    (ANBest-P)

    PDF-Dokument (317.2 kB)

  • Merkblatt für Zuwendungsempfänger im Landesprogramm „Auf die Plätze, Kitas, los!"

    PDF-Dokument (215.2 kB)

Bundesprogramm zum weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung in Berlin in den Jahren 2026 - 2029 (Investitionsprogramm „Kindertagesbetreuung“ 2026 - 2029)

Im Land Berlin ist ein neues, auf Investitionen in Ausbau und Erhalt der Kindertagesbetreuung ausgerichtetes Bundesprogramm aufgelegt worden. Hierfür stehen in den kommenden Jahren rund 104 Millionen Euro in Berlin zur Verfügung.

Trägeraufruf

In Bund und Ländern besteht Einigkeit über die besondere Bedeutung der weiteren Entwicklung der Kindertagesbetreuung. Die Bundesregierung stellt auf Grundlage der abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung den Ländern aus dem „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) Finanzhilfen zur Verfügung, die für zusätzliche Investitionen in den Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden können.

Von den Berlin insgesamt zur Verfügung stehenden Bundesmitteln können in den Jahren 2026 bis 2029 ca. 104 Millionen Euro für Maßnahmen zum Ausbau und zur Erhaltung von Kindertage-seinrichtungen und Kindertagespflegestellen bewilligt werden.

Schwerpunkt dieses nunmehr 6. Bundesprogramms sind in Berlin vorrangig Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zur Sicherung von Kita-Standorten mit bereits erlaubten Betreuungsplätzen. Die Errichtung neuer Kitas ist nur dann förderfähig, wenn in Bezirksregionen in den kommenden Jahren Platzausbaubedarfe bestehen, die zukünftig nicht von benachbarten Regionen gedeckt werden können. Ziel ist die Schließung regionaler Versorgungslücken und die Herstellung bedarfsgerechter Versorgungsstrukturen aus gesamtstädtischer Sicht. Die Gewährung von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage der erlassenen Förderrichtlinie und der hier genannten Kriterien für die Auswahlentscheidungen.

Im Bundesprogramm „Kindertagesbetreuung“ können Einzelmaßnahmen in Kitas mit Gesamtkosten ab 500.000 Euro beantragt werden. Fördervorhaben mit Gesamtkosten unter 500.000 Euro können im Sanierungsprogramm des Landes „Auf die Plätze, Kitas, los!“ beantragt werden.

Förderungen in der Kindertagespflege und bei Verdrängung von Kindertageseinrichtungen aus Mietobjekten erfolgen im Bundesprogramm auch unterhalb dieser Grenzen von 500.000 Euro und sind auf die wirtschaftliche Herrichtung geeigneter räumlicher Bedingungen und Ausstattungen begrenzt.

Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern ist mit der Zustimmung aller Länder rückwirkend in Kraft getreten. Die Bundesmittel sind durch die Länder bis spätestens 31.12.2029 in vollem Umfang zu bewilligen. Investitionsvorhaben in den Ländern sind bis spätestens 31.12.2032 abzuschließen und vollständig abzunehmen.

Mit Veröffentlichung der Berliner Förderrichtlinie und dieses Trägeraufrufs können Kita-Träger ab sofort Projektanträge bei V A 1 – Geschäftsstelle des Bundesprogramms einreichen.

Nach Fertigstellung der gesamtstädtischen Kindertagesstättenentwicklungsplanung werden zusätzlich Informationen zur Bedarfssituation in den Bezirken bereitgestellt.

Vorhaben in der Kindertagespflege sind über die Standort-Jugendämter formlos zu beantragen.

  • Förderrichtlinie Berlin zum Investitionsprogramm „Kindertagesbetreuung“ 2026 - 2029

    PDF-Dokument (155.5 kB)

  • Zuwendungsantrag zum Bundesprogramm 2026 - 2029

    PDF-Dokument (876.6 kB)

  • Merkblatt zur Transparenzdatenbank Berlin

    PDF-Dokument (311.0 kB)

  • Erklärung über die Einhaltung der Vorgaben des Landesmindestlohngesetzes

    PDF-Dokument (384.1 kB)

  • Erklärung zur Leistungsgewährungsverordnung (LGV)

    PDF-Dokument (163.8 kB)

  • Merkblatt zur baufachlichen Antragsbeurteilung

    PDF-Dokument (68.8 kB)

  • Anlage Merkblatt Bestandserfassung Gebäudeangaben

    XLSX-Dokument (12.5 kB)

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie