Im Land Berlin ist ein neues, auf Investitionen in Ausbau und Erhalt der Kindertagesbetreuung ausgerichtetes Bundesprogramm aufgelegt worden. Hierfür stehen in den kommenden Jahren rund 104 Millionen Euro in Berlin zur Verfügung.
Trägeraufruf
In Bund und Ländern besteht Einigkeit über die besondere Bedeutung der weiteren Entwicklung der Kindertagesbetreuung. Die Bundesregierung stellt auf Grundlage der abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung den Ländern aus dem „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) Finanzhilfen zur Verfügung, die für zusätzliche Investitionen in den Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden können.
Von den Berlin insgesamt zur Verfügung stehenden Bundesmitteln können in den Jahren 2026 bis 2029 ca. 104 Millionen Euro für Maßnahmen zum Ausbau und zur Erhaltung von Kindertage-seinrichtungen und Kindertagespflegestellen bewilligt werden.
Schwerpunkt dieses nunmehr 6. Bundesprogramms sind in Berlin vorrangig Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zur Sicherung von Kita-Standorten mit bereits erlaubten Betreuungsplätzen. Die Errichtung neuer Kitas ist nur dann förderfähig, wenn in Bezirksregionen in den kommenden Jahren Platzausbaubedarfe bestehen, die zukünftig nicht von benachbarten Regionen gedeckt werden können. Ziel ist die Schließung regionaler Versorgungslücken und die Herstellung bedarfsgerechter Versorgungsstrukturen aus gesamtstädtischer Sicht. Die Gewährung von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage der erlassenen Förderrichtlinie und der hier genannten Kriterien für die Auswahlentscheidungen.
Im Bundesprogramm „Kindertagesbetreuung“ können Einzelmaßnahmen in Kitas mit Gesamtkosten ab 500.000 Euro beantragt werden. Fördervorhaben mit Gesamtkosten unter 500.000 Euro können im Sanierungsprogramm des Landes „Auf die Plätze, Kitas, los!“ beantragt werden.
Förderungen in der Kindertagespflege und bei Verdrängung von Kindertageseinrichtungen aus Mietobjekten erfolgen im Bundesprogramm auch unterhalb dieser Grenzen von 500.000 Euro und sind auf die wirtschaftliche Herrichtung geeigneter räumlicher Bedingungen und Ausstattungen begrenzt.
Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern ist mit der Zustimmung aller Länder rückwirkend in Kraft getreten. Die Bundesmittel sind durch die Länder bis spätestens 31.12.2029 in vollem Umfang zu bewilligen. Investitionsvorhaben in den Ländern sind bis spätestens 31.12.2032 abzuschließen und vollständig abzunehmen.
Mit Veröffentlichung der Berliner Förderrichtlinie und dieses Trägeraufrufs können Kita-Träger ab sofort Projektanträge bei V A 1 – Geschäftsstelle des Bundesprogramms einreichen.
Nach Fertigstellung der gesamtstädtischen Kindertagesstättenentwicklungsplanung werden zusätzlich Informationen zur Bedarfssituation in den Bezirken bereitgestellt.
Vorhaben in der Kindertagespflege sind über die Standort-Jugendämter formlos zu beantragen.