Berufsbegleitende Ausbildung
Sie absolvieren Ihre Ausbildung berufsbegleitend. Voraussetzung für die Aufnahme in die Profilklasse ist neben der Erfüllung der grundsätzlichen Zugangsvoraussetzungen (§5 und §6 der Sozialpädagogik-Verordnung Berlin) ein Arbeitsvertrag mit einer Einrichtung aus dem Arbeitsfeld der HzE.
Was sind Ihre Aufgaben in den Hilfen zur Erziehung?
- Sie arbeiten in familienergänzenden und -ersetzenden Tages- und Wohngruppen sowie anderen stationären Einrichtungen – meist im Team mit der Sozialarbeit – und betreuen dort Kinder und Jugendliche von 0 bis 18 Jahren im Alltag.
- Sie sorgen für eine ausgewogene Tagesstruktur und gestalten vertrauensvolle Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen.
- Sie unterstützen die Kinder und Jugendlichen in ihrer Selbstständigkeit, bei der Reintegration in die Familie oder im Verselbständigungsprozess.