Tagesmutter oder Tagesvater werden

junge Frau spielt mit zwei Kleinkindern

Wenn Sie die verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen möchten, Kinder in den ersten Lebensjahren familiennah zu betreuen, sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu fördern, können Sie als Kindertagespflegeperson tätig werden. Auf dieser Seite finden Sie grundlegende Informationen zu den Formen der Kindertagespflege und den Möglichkeiten der Qualifizierung. Direkter Ansprechpartner für das Aufgabenfeld der Kindertagespflege ist Ihr bezirkliches Jugendamt.

Angebot der Kindertagespflege

Kindertagespflege ist ein Angebot der Kindertagesbetreuung vorrangig für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Entsprechend der unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder und Wünsche der Eltern gibt es verschiedene Formen der Kindertagespflege, die sich nach Kinderzahl, Betreuungsort und Betreuungsrahmen unterscheiden.

Eine Kindertagespflegeperson (umgangssprachlich auch als Tagesmutter oder Tagesvater bekannt) kann (abhängig von der Qualifikation und Erfahrung) ein bis drei Kinder oder vier bis fünf Kinder betreuen. Bei der Kindertagespflege im Verbund betreuen zwei Kindertagespflegepersonen vorrangig altersgemischt sechs bis zehn Kinder gemeinsam. In allen Betreuungsformen der Kindertagespflege können auch Kinder mit besonderem individuellem Förderbedarf oder mit außergewöhnlichen Betreuungszeiten gefördert werden. Kindertagespflegepersonen betreuen die Kinder in ihren Privathaushalten oder in geeigneten angemieteten Räumlichkeiten.

Eignungsprüfung

Wenn Sie als Kindertagespflegeperson tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis zur Kindertagespflege gemäß § 43 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Die Voraussetzung für die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist eine erfolgreiche persönliche Eignungsprüfung sowie die Verfügung über kindgerechte Räumlichkeiten. Die Eignungsprüfung wird durch das für Ihren Wohnbezirk zuständige Jugendamt durchgeführt. Die dortigen Ansprechpersonen beraten Sie zu den Möglichkeiten eines beruflichen Einstiegs.

Sollten Sie sich weiter zur Tätigkeit als Kindertagespflegeperson informieren wollen, finden Sie bei der Landesberatungsstelle der Familien für Kinder gGmbH umfassende Informationen und haben zudem die Möglichkeit, sich zu einem der monatlich stattfindenden Informationsabende anzumelden. Sie können die Informationsveranstaltung vor oder nach dem Erstgespräch im Jugendamt besuchen. Die Mitarbeitenden der Beratungsstelle beantworten Ihnen gern weitere Fragen.

Qualifizierung

Für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson benötigen Sie keine formale pädagogische Ausbildung. Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist eine tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung mit einem Umfang von 160 Unterrichtseinheiten (UE) sowie eine tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung von 140 Unterrichtseinheiten. Die Qualifizierung orientiert sich in ihrem Umfang am Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege.

Zu der Qualifizierung werden Sie nach erfolgreicher Eignungsprüfung durch die Fachberatung Kindertagespflege Ihres zuständigen Jugendamtes angemeldet. Die kompetenzorientierte Qualifizierung findet in kleinen Gruppen (bis zu 15 Teilnehmende) statt. Sie wird durch eine kontinuierliche Kursbegleitung während der gesamten 300 Unterrichtseinheiten unterstützt.

Der Bundesverband für Kindertagespflege vergibt nach Abschluss der Grundqualifizierung ein zweistufiges Bundeszertifikat, das Ihnen die nötige Qualifizierung zur Ausübung der Tätigkeit attestiert. Die Pflegeerlaubnis wird Ihnen vom Jugendamt ausgestellt und ist die offizielle Erlaubnis, als selbständige Kindertagespflegeperson tätig zu werden.

Die Pflegeerlaubnis kann bereits nach erfolgreicher Teilnahme an der tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifikation (160 UE) und dem Erwerb des Bundeszertifikats: Qualifizierte Kindertagespflegeperson Stufe 1 vergeben werden und befähigt dann zur Betreuung von bis zu drei Kindern. Nach Teilnahme an der tätigkeitsbegleitenden Grundqualifikation (140 UE) und dem Erwerb des Bundeszertifikats: Qualifizierte Kindertagespflegeperson Stufe 2 kann das Jugendamt zusätzlich ein Aufbauzertifikat ausstellen, das dann zur Betreuung von bis zu fünf Kindern befähigt.

Falls Sie bereits eine pädagogische Ausbildung haben und als Kindertagespflegeperson tätig werden möchten, wird Ihnen als Weiterbildung für den Bereich der Kindertagespflege ein Vorbereitungsseminar von 30 Unterrichtseinheiten angeboten, welches Sie absolvieren müssen.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie kooperiert im Rahmen der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen mit drei Gütesiegelbildungsträgern. Die Kosten für die Qualifizierungskurse trägt das Land Berlin:

Betreuungsformen der Kindertagespflege und Qualifikation

Je nachdem wie viele Kinder Sie wo betreuen möchten, benötigen Sie unterschiedliche Qualifizierungsnachweise:

  • Kindertagespflege für ein bis drei Kinder

    Voraussetzung: Bundeszertifikat: Qualifizierte Kindertagespflegeperson Stufe 1 (160 UE)

    Kindertagespflege für bis zu drei Kinder bildet die „Grundform“ der Kindertagespflege. Sie findet in der Regel im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt. Eine selbständige Tätigkeit als Kindertagespflegeperson können Sie mit Erteilung der Pflegeerlaubnis durch das zuständige Jugendamt aufnehmen. Diese kann bereits nach erfolgreicher Teilnahme an der tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifikation (160 UE) und dem Erwerb des Bundeszertifikats: Qualifizierte Kindertagespflegeperson Stufe 1 vergeben werden.

    Diese Pflegeerlaubnis befähigt Sie dann zunächst zur Betreuung von bis zu drei Kindern. Erst mit zunehmender Erfahrung und weiterführenden Qualifizierungen können Sie als Kindertagespflegeperson das nötige Aufbauzertifikat erhalten, um bis zu fünf Kinder betreuen zu dürfen.

  • Kindertagespflege für vier und fünf Kinder

    Voraussetzung: Bundeszertifikat: Qualifizierte Kindertagespflegeperson Stufe 1 und 2 (300 UE) + mindestens ein Jahr Tätigkeit als Kindertagespflegeperson

    Um mehr als drei Kinder betreuen zu dürfen, können Kindertagespflegepersonen zusätzlich zur tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifizierung (160 UE) die tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung (140 UE) absolvieren. Nach Abschluss beider Qualifizierungsstränge verfügen sie sowohl über das Bundeszertifikat: Qualifizierte Kindertagespflegeperson Stufe 1 als auch Stufe 2. Dies ist die Voraussetzung, um ein Aufbauzertifikat durch das zuständige Jugendamt erteilt zu bekommen. Dieses Aufbauzertifikat erlaubt ihnen dann die Betreuung von vier oder fünf Kindern.

    Eine einzelne Kindertagespflegeperson kann nicht mehr als fünf Kinder alleine betreuen. Die Betreuung von sechs oder mehr Kindern ist erst im Verbund mit einer weiteren qualifizierten Kindertagespflegeperson möglich.

  • Kindertagespflege für sechs bis zehn Kinder im Verbund

    Voraussetzung: pädagogische Ausbildung und/oder Bundeszertifikat Stufe 1 und 2 + mindestens ein Jahr Tätigkeit als Kindertagespflegeperson

    Die Pflegeerlaubnis befugt grundsätzlich zur Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern (§ 43 Abs. 3 SGB VIII). Eine Erlaubnis für bis zu zehn Kinder (§ 32 AG KJHG) kann erteilt werden, wenn es sich um eine von zwei Kindertagespflegepersonen im Verbund betriebene Kindertagespflegestelle handelt. Die zulässige Kinderzahl ist in der Pflegeerlaubnis festgeschrieben.

    Die Belegung von Kindertagespflegestellen mit mindestens sechs und höchstens zehn Kindern fördert vor allem das gruppenpädagogische Element der Kindertagespflege. Verbundpflegestellen können in geeigneten Privathaushalten oder in geeigneten angemieteten Räumlichkeiten betrieben werden. Die Entscheidung über die Eignung der Räume obliegt dem Jugendamt.

  • Ergänzende Kindertagespflege

    Voraussetzung: Qualifizierung Kindertagespflege Basic (24 UE) inklusive Erste-Hilfe-Kurs für Kinder und Säuglinge

    Eltern, die außergewöhnliche Arbeitszeiten haben oder im Schichtdienst tätig sind, können ihr Kind ergänzend zur Regelbetreuung (außerhalb der Öffnungszeit der Kita, der Kindertagespflegestelle oder der ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB) im Schulbereich durch eine Kindertagespflegeperson betreuen lassen. Diese Form der Kindertagespflege kann auch die Betreuung über Nacht, an den Wochenenden und/oder Feiertagen beinhalten. Die Betreuung findet vorrangig im Haushalt der Eltern statt.

    Der für eine Tätigkeit in der ergänzenden Kindertagespflege nötige Qualifizierungskurs behandelt rechtliche, finanzielle und pädagogische Grundlagen und enthält einen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder und Säuglinge.

  • Vertretungsperson in Kindertagespflege

    Voraussetzung: Grundqualifizierung (160 UE) nach den Richtlinien des Deutschen Jugendinstituts (DJI)

    Fällt eine Kindertagespflegeperson kurzfristig oder geplant (z.B. aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft/Mutterschutz) aus, benötigt sie eine Vertretung, damit die Betreuung und Förderung der Kinder gewährleistet bleibt. Eine Vertretungsperson kann entweder allein die Betreuung von bis zu fünf Kindern übernehmen oder in einer Kindertagespflegestelle im Verbund eine Kindertagespflegeperson bei der Betreuung von bis zu zehn Kindern unterstützen. Der Betreuungsort sowie die Betreuungszeit richten sich nach der regulären Kindertagespflegestelle.

    Die Qualifizierung gemäß des DJI-Curriculums richtet sich an quereinsteigende Personen, die für maximal zwei Jahre in der Kindertagespflege tätig sein wollen oder ausschließlich als Vertretungskraft arbeiten möchten.

  • Kindertagespflege im Haushalt der Eltern

    Diese Kindertagespflegeform kann Eltern im Ausnahmefall die Möglichkeit geben, ihr Kind in der vertrauten familiären Umgebung betreuen zu lassen. Die zusätzliche Aufnahme haushaltsfremder Tagespflegekinder ist möglich, wenn für diese Kinder die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Förderung erfüllt sind (z.B. geeignete Räumlichkeiten).

Vermittlung von Tagespflegekindern

Bei der Förderung eines Kindes in Kindertagespflege übernimmt die Kindertagespflegeperson eine verantwortungsvolle Betreuungs- und Förderaufgabe. Damit diese erfolgreich gelingen kann, ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Kindertagespflegeperson wichtig. Bei der Vermittlung von Tagespflegekindern erhalten Sie Unterstützung durch das Jugendamt. In einigen Bezirken werden auf einer Internetseite die Kindertagespflegestellen des Bezirks aufgelistet. In anderen Bezirken gibt es eine Broschüre, in der sich die Kindertagespflegestellen vorstellen können. Eltern können so direkten Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Ergänzend können Sie auf einer eigenen Homepage oder mit Flyern für sich und Ihr Angebot werben.

Hat eine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden, wird für jedes Tagespflegekind, das durch die Jugendämter öffentlich gefördert wird, ein Tagespflegevertrag geschlossen. Im Vertrag wird festgehalten, wie viele Stunden die Kinderbetreuung umfasst.

Eigene Kinder werden bei der Zahl der in Kindertagespflege aufzunehmenden Kinder möglicherweise angerechnet. Seitens des Jugendamtes wird eine Einschätzung vorgenommen, ob die zusätzliche Betreuung eigener Kinder mit der Belastbarkeit und den weiteren Rahmenbedingungen im Einzelfall vereinbar ist.

Mobiler Kinderbetreuungsservice (MoKiS)

Der von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beauftragte Mobile Kinderbetreuungsservice (MoKiS) hilft Eltern, die auf ergänzende Kindertagesbetreuung angewiesen sind, eine geeignete Betreuungsperson für ihr Kind zu finden. Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, können Sie sich bei MoKiS als Betreuungsperson anmelden. MoKiS bietet kostenfreie Informationsveranstaltungen an, bei denen Sie alle relevanten Informationen und Unterlagen für Ihre Tätigkeit erhalten können.

Cover Wege in die Kindertagespflege

Wege in die Kindertagespflege zusammengefasst

In der Broschüre „Wege in die Kindertagespflege“ finden Sie alle wichtigen Tipps für eine zukünftige Tätigkeit als Kindertagespflegeperson. Sie erfahren, was Sie in diesem neuen Tätigkeitsfeld erwartet und welche Voraussetzungen Sie selbst erfüllen müssen: von der Pflegeerlaubnis über Vorbereitungsseminare und zusätzliche Qualifikationen bis hin zu rechtlichen und finanziellen Hinweisen.

Die Broschüre gibt hilfreiche Tipps zu Sicherheit und Raumgestaltung und beantwortet Fragen hinsichtlich Versicherungen, Datenschutz, möglichen Zuschüssen sowie Steuern. Aktuelle Änderungen, etwa Anpassungen an neue Kontaktdaten, gesetzliche Vorgaben oder Finanzierung, können im Jugendamt oder der Landesberatungsstelle für Kindertagespflege erfragt werden.

  • Broschüre Wege in die Kindertagespflege

    Broschüre

    PDF-Dokument (1.4 MB)

Rechtsvorschriften

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie