Hilfe zur Erziehung

Vater spielt mit Kind

In Familien können vielfältige Alltagsprobleme und Konflikte auftreten. Hilfen zur Erziehung sind Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch auf die Eltern einen individuellen Rechtsanspruch haben, wenn die Hilfen für die jungen Menschen geeignet und notwendig sind.

Unterstützung für Eltern

Beratung durch die Erziehungs- und Familienberatungsstellen

Bei allgemeinen Fragen zur Erziehung, bei problematischen Erziehungssituationen, bei einem Streit innerhalb der Familie um die “richtige” Erziehung, aber auch bei allen Fragen, die mit Partnerschaftskonflikten, Trennung und Scheidung zu tun haben, können Sie sich an eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle wenden und sich zu Erziehungsfragen beraten lassen.

Kontakt zum Jugendamt

Eltern bzw. Erziehungsberechtige sowie die Kinder und Jugendlichen selbst können sich an das Jugendamt wenden, wenn sie das Gefühl haben, Hilfe zu benötigen. Erfahrene Sozialpädagogen der Jugendämter helfen Ihnen und erarbeiten mit allen Beteiligten im Rahmen der Hilfeplanung gemeinsam Lösungen. Die Jugendämter haben in allen Wohnbezirken Anlaufstellen, die für Familien, Alleinerziehende und junge Menschen bei Erziehungsfragen und familiären Problemen offen sind. Sie heißen Regionale Sozialpädagogische Dienste (RSD), oder auch Regionale Dienste bzw. Regionale Soziale Dienste.

Auswahl der geeigneten Hilfen gemeinsam mit dem Jugendamt

Hilfe zur Erziehung unterstützt und entlastet Familien vorübergehend oder auf Dauer. Die Formen dieser Hilfe sind vielfältig. Sie können ambulant, teilstationär oder stationär sein. Möglich sind pädagogische und therapeutische Maßnahmen. Zu den familienunterstützenden, also ambulanten, Hilfen zählen die sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistände oder soziale Gruppenarbeit. Auch familienergänzend, also teilstationär, kann die Hilfe erfolgen, zum Beispiel in Form einer Tagesgruppe. Reichen ambulante oder teilstationäre Hilfen nicht aus, gibt es die Möglichkeit, einen kurz- oder längerfristigen Lebensort außerhalb des Elternhauses zu finden, zum Beispiel in einer Pflegefamilie oder in einer geeigneten Einrichtung.

Erstellung des Hilfeplans

Der Hilfeplan stellt die Grundlage für die Ausgestaltung der jeweiligen Hilfe zur Erziehung dar. Die Hilfeplanung ist Aufgabe des Jugendamtes und wird von den dortigen Fachkräften durchgeführt und verantwortet. Im Hilfeplanverfahren wird die geeignete Hilfe ermittelt. Dabei werden verschiedene Aspekte berücksichtigt:

  • das Zusammenwirken der Fachkräfte, Dienste und Einrichtungen
  • die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien
  • die Einbeziehung der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Familien im Sinne der Sozialraumorientierung
  • das fachlich fundierte Wirken im Sinne einer planvollen Hilfe

Das Hilfeplanverfahren ist berlineinheitlich durch die Ausführungsvorschrift Hilfeplanung geregelt. Das Handbuch Hilfen zur Erziehung stellt zudem Arbeitsblätter für einen gelingenden Hilfeplanprozess bereit.

  • Ausführungsvorschrift Hilfeplanung

    PDF-Dokument (119.1 kB)

Hilfeformen

Sozialpädagogische ambulante Hilfen

  • Die soziale Gruppenarbeit bietet sich bei Entwicklungsschwierigkeiten und Problemen von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit anderen Menschen an. In von Sozialpädagogen betreuten Gruppen werden die Fähigkeiten, das Selbstbewusstsein und das kooperative Verhalten von jungen Menschen gefördert.
  • Bei der Erziehungsbeistandschaft stehen Sozialpädagoginnen dem jungen Menschen im Alltag bei und helfen ihnen bei der Lösung von Konflikten, meist unter Einbeziehung seiner Familie.
  • Bei der sozialpädagogischen Familienhilfe soll die erzieherische Verantwortung der Eltern und das Zusammengehörigkeitsgefühl der Familie gestärkt werden. Sozialpädagogen erarbeiten gemeinsam mit allen Familienmitgliedern Lösungen für Alltagsprobleme und Konflikte.
  • Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ist eine Hilfe für einzelne Jugendliche und junge Volljährige mit großen Schwierigkeiten. Meist sind diese jungen Menschen weder in ihre Familie noch in andere schützende soziale Gruppen eingebunden und entziehen sich den üblichen Hilfeangeboten.

Therapeutische ambulante Hilfen

Teilstationäre Hilfen

Die Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren, deren persönliche und familiäre Situation durch eine besondere Problemdichte gekennzeichnet ist und die begleitend zur schulischen Förderung eine intensive pädagogisch-therapeutische Unterstützung benötigen. Die jungen Menschen besuchen die Tagesgruppe von Montag bis Freitag, die Wochenenden verbringen sie zu Hause. Mit den Eltern werden regelmäßig Erziehungsfragen und die aktuelle Lebenssituation besprochen.

Stationäre Hilfen

Heime und sonstige betreute Wohnformen bieten Kindern und Jugendlichen kurz- oder längerfristig einen Lebensort außerhalb des Elternhauses. Hier werden sie mit pädagogischen Angeboten in ihrer Entwicklung gefördert, bei Bedarf auch mit therapeutischen Angeboten oder zusätzlichen Angeboten wie Berufsvorbereitung. Der Kontakt zu den Eltern wird gehalten und gefördert, beispielsweise indem die Eltern in die Alltagsbezüge ihres Kindes (Schule bzw. Ausbildung, Arztbesuche) weiterhin einbezogen bleiben, aber auch durch Gespräche. Die Bedingungen für die Rückkehr des Kindes ins Elternhaus sollen wieder hergestellt beziehungsweise verbessert werden. Wenn dies gelingt, wird die Rückkehr in die Familie gemeinsam vorbereitet.

Besondere Unterbringungsformen

Unter besonderen Unterbringungen sind solche Erziehungshilfen zu verstehen, die in der Öffentlichkeit nur sehr wenig bekannt sind. Dazu zählen Hilfen zur Erziehung im Ausland, die Unterbringung von Mutter und Kind im Strafvollzug und die Unterbringung in Kriseneinrichtungen.

Kooperation von Schule und Jugendhilfe

Um Kinder und Jugendliche auf ihrem schulischen Weg zu begleiten und problematische Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, müssen alle Verantwortlichen Hand in Hand für das Wohl der Kinder eintreten. Eine enge Kooperation von Schule und Jugendhilfe ist die Grundlage.

  • Kooperation von Schule und Jugendhilfe

    Handreichung

    PDF-Dokument (233.0 kB)

Beratung bei Konflikten mit dem Jugendamt oder dem betreuenden Träger

Die Berliner Beratungs- und Ombudsstelle Jugendhilfe klärt über Rechte und Verfahren in der Jugendhilfe auf und unterstützt junge Menschen und ihre Familien insbesondere in Konfliktfällen. Sie vermittelt sowohl in Fällen der Uneinigkeit mit dem Jugendamt als auch bei Problemen mit dem betreuenden freien Träger. Die unabhängige Ombudsstelle wird seit April 2014 vom Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. (BRJ) in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft aufgebaut.

Lächelnde Frau am Tisch im Gespräch mit anderer Frau zeigt auf auf einen Laptop

Koordinierungsstelle zur Entwicklung flexibler Hilfesettings für Kinder und Jugendliche mit komplexem Hilfebedarf

Rechtsgrundlagen

  • Leistungen zum Unterhalt: § 39 SGB VIII

    PDF-Dokument (32.1 kB)

  • Hilfeplanung: § 36 SGB VIII

    PDF-Dokument (119.1 kB)

#29651462 - Hand with Pen Signing Form by Green Folder

Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRVJug)