Auswahl der geeigneten Hilfen gemeinsam mit dem Jugendamt
Hilfe zur Erziehung unterstützt und entlastet Familien vorübergehend oder auf Dauer. Die Formen dieser Hilfe sind vielfältig. Sie können ambulant, teilstationär oder stationär sein. Möglich sind pädagogische und therapeutische Maßnahmen. Zu den familienunterstützenden, also ambulanten, Hilfen zählen die sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistände oder soziale Gruppenarbeit. Auch familienergänzend, also teilstationär, kann die Hilfe erfolgen, zum Beispiel in Form einer Tagesgruppe. Reichen ambulante oder teilstationäre Hilfen nicht aus, gibt es die Möglichkeit, einen kurz- oder längerfristigen Lebensort außerhalb des Elternhauses zu finden, zum Beispiel in einer Pflegefamilie oder in einer geeigneten Einrichtung.
Erstellung des Hilfeplans
Der Hilfeplan stellt die Grundlage für die Ausgestaltung der jeweiligen Hilfe zur Erziehung dar. Die Hilfeplanung ist Aufgabe des Jugendamtes und wird von den dortigen Fachkräften durchgeführt und verantwortet. Im Hilfeplanverfahren wird die geeignete Hilfe ermittelt. Dabei werden verschiedene Aspekte berücksichtigt:
- das Zusammenwirken der Fachkräfte, Dienste und Einrichtungen
- die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien
- die Einbeziehung der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Familien im Sinne der Sozialraumorientierung
- das fachlich fundierte Wirken im Sinne einer planvollen Hilfe
Das Hilfeplanverfahren ist berlineinheitlich durch die Ausführungsvorschrift Hilfeplanung geregelt. Das Handbuch Hilfen zur Erziehung stellt zudem Arbeitsblätter für einen gelingenden Hilfeplanprozess bereit.