Eine sogenannte “Negativbescheinigung” ist ein Nachweis nach Auskunft aus dem Sorgerechtsregister, dass zum Zeitpunkt des Auskunftsersuchens kein gemeinsames Sorgerecht nach deutschem Recht vorliegt.
Das Sorgerechtsregister für Kinder, die in Deutschland geboren sind, führt jedes Geburtsjugendamt selbst. Das Sorgerechtsregister für Kinder, die im Ausland geboren sind, führt zentral für alle Jugendämter und Botschaften in Deutschland die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Berlin.
Benötigen Sie als nichtverheiratete Mutter eine sogenannte “Negativbescheinigung”, müssen Sie grundsätzlich einen Antrag beim Jugendamt Ihres Wohnorts in Deutschland stellen. Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis über die alleinige elterliche Sorge für Ihr Kind zum Beispiel für Behörden oder Banken.