Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Schüler/-innen lächeln in die Kamera

Junge Menschen engagieren sich besonders dort, wo sie selbst betroffen sind. Sie weisen auf Probleme und notwendige Veränderungen hin und engagieren sich für die konkrete Umsetzung ihrer Vorschläge und Vorhaben, wenn sie dazu die Möglichkeit erhalten.

Als Expertinnen und Experten ihrer Belange sind junge Menschen im Kiez, im Bezirk, aber auch auf Berliner Ebene aktiv und liefern auch für Planungen in Politik und Verwaltung wichtige Impulse. Gleichzeitig kann Beteiligung nur dann erfolgreich sein, wenn die Anliegen und Meinungen der Kinder und Jugendlichen ernst genommen und sie zur Einmischung ermutigt werden.

Rechtliche Grundlagen der Kinder- und Jugendarbeit

  • Nach § 8 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) sind Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zu beteiligen.
  • Nach § 4a SGB VIII sind selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung in der Jugendhilfe zu stärken.
  • Grundsätzlich ist der Auftrag, Angebote der außerschulischen politischen Bildung bzw. Demokratiebildung für junge Menschen sowie der Kinder- und Jugendbeteiligung umzusetzen, für den Bereich der Jugendarbeit in § 11 SGB VIII definiert. Selbstorganisation und Eigenverantwortung sind maßgeblich für Jugendverbandsarbeit nach § 12 SGB VIII.
  • Demokratiebildung und Beteiligung sind im Jugendhilfe-, Familien- und Jugendfördergesetz (AG KJHG) als grundsätzliche Querschnittsziele aller Angebotsformen der Jugendarbeit in § 6a AG KJHG verankert.
  • In § 43a Abs. 5 AG KJHG ist die Beteiligung junger Menschen an der Erstellung von Jugendförderplänen auf Bezirks- und Landesebene verbindlich vorgegeben.
  • Gemäß § 6c AG KJHG wurde die „Unterstützung der Beteiligung von jungen Menschen“ als eigene Angebotsform der Jugendarbeit definiert.
Jugendgruppe

Jugendförder- und Beteiligungsgesetz

Mit dem Gesetz wird die Jugendarbeit in Berlin mit Ihren vielfältigen Angeboten - von Jugendclubs und Abenteuerspielplätzen über Festivals und Jugendreisen bis hin zu den Kinder- und Jugendparlamenten - neu strukturiert und über Fachstandards für Umfang und Qualität der Leistungen abgesichert. Weitere Informationen

Landeskompetenzzentrum für Beteiligung und Demokratiebildung in der Kinder- und Jugendhilfe

Im Oktober 2025 wurde das Landeskompetenzzentrum für Beteiligung und Demokratiebildung in der Kinder- und Jugendhilfe offiziell eröffnet. Träger des Kompetenzzentrums ist das Pestalozzi-Fröbel-Haus mit seiner langjährigen sozialpädagogischen Erfahrung und Expertise in demokratischer Partizipation („DemoPart“).

Ziel des Landeskompetenzzentrums ist die Stärkung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen in Berlin durch
  • die Umsetzung landesweiter Beteiligungsverfahren, wie z. B. der Beteiligung junger Menschen an der Erstellung des Landesjugendförderplans bzw. der Angebotsplanung im Bereich Jugendarbeit im Land Berlin sowie von Dialogformaten von jungen Menschen mit Politik und Verwaltung
  • die landesweite Koordinierung der Umsetzung von U16 bzw. 18-Wahlen für junge Menschen im Vorfeld jeder regulären Wahl,
  • Information, Beratung, Qualifizierung und Vernetzung der verschiedenen Akteure und Strukturen im Bereich Beteiligung und Demokratiebildung auf Landes- und Bezirksebene.
  • die Begleitung und Koordination verschiedener gesamtstädtischer Gremien, wie: LAG Beteiligung, UAG Beteiligungskoordination, LAG Offene Kinder- und Jugendarbeit, U16/18-Netzwerk, Selbstvertretungsgremium der stationären Hilfen.

Durch die Schaffung niedrigschwelliger und inklusiver Zugänge zu Beteiligungsangeboten sowie die Förderung von Mitbestimmungsmöglichkeiten soll das Kompetenzzentrum zu einer gestärkten Vertretung der Interessen aller junger Menschen beitragen.
Im Fokus der Angebotserbringung und qualitativen Weiterentwicklung stehen die Leistungsbereiche des SGB VIII der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit (§§ 11 und 12), der Jugendsozialarbeit (§ 13) sowie der teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung.

Landesprogramm Jugend-Demokratiefonds Berlin

Um die demokratische Beteiligung und das ehrenamtliche Engagement von Jugendlichen zu fördern, hat das Land Berlin den Jugend-Demokratiefonds Berlin aufgelegt. Die Gestaltung des demokratischen Miteinanders in einer Gesellschaft hängt ganz wesentlich von der Bereitschaft ab, sich aktiv einzubringen. Diese Bereitschaft unterstützt der Jugend-Demokratiefonds Berlin unter dem Motto _Stark gemacht! Jugend nimmt Einfluss.

Darüber hinaus wird der Einsatz für Toleranz im Umgang miteinander und gegenüber anderen Menschen sowie gegen fremdenfeindliche und rassistische Einstellungen und Gewalt unterstützt. Der Jugend-Demokratiefonds fördert Projekte und Initiativen auf Landes- und auf Bezirksebene:

  • Landesweit werden besonders innovative und strategisch bedeutsame Vorhaben der Jugendbeteiligung gefördert.
  • Für die Bezirke stehen Mittel zur Verfügung, die aufgrund des Votums von bezirklichen Jugendjurys vergeben werden.

Auf Bezirksebene wurden besonders positive Erfahrungen mit Jugendjurys gemacht. Sie zeigen, dass Kinder und Jugendliche bereit und in der Lage sind, selbst über die Verteilung von finanziellen Ressourcen zu entscheiden.

Das Internet-Portal des Jugend-Demokratiefonds www.stark-gemacht.de bietet zahlreiche Informationen zum Thema Beteiligung, zu Möglichkeiten und Struktur des Landesprogramms sowie zu den geförderten Projekten. Regiestelle für die Umsetzung des Landesprogramms ist die Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin.

Kinder- und Jugendbeteiligungsstrukturen in den Bezirken

In allen Berliner Bezirken gibt es Kinder- und Jugendbeteiligungsbüros oder Jugendparlamente. Die Kinder- und Jugendbeteiligungsbüros helfen jungen Menschen, wenn sie sich einmischen möchten. Hier kann jede und jeder sich über Mitbestimmungsrechte informieren und sich am “Politikmachen” in ihrem oder seinem Bezirk beteiligen.

Die Kinder- und Jugendbeteiligungsbüros organisieren zum Beispiel ein Jugendforum, Diskussionen mit Politikerinnen und Politikern, ein Planungstreffen für den neuen Spielplatz, eine Demonstration, den neuen Kinderstadtplan oder einen Workshop für die Schülervertretung. Sie unterstützen Kinder und Jugendliche, wenn sie ein Anliegen öffentlich machen möchten und stellen den Kontakt zu Politik und Verwaltung her.

Alle Bereiche der Berliner Jugendarbeit sind darüber hinaus dem Ziel der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen verpflichtet. Dies geschieht auf verschiedene Weise, unter anderem in der offenen Kinder- und Jugendarbeit als Ort niedrigschwelliger Beteiligung und Demokratiebildung, in den Jugendbildungsstätten, in Jugendverbänden und durch Projekte der kulturellen Jugendbildung.

U16/U18-Wahl

Die Kinder- und Jugendwahl U16/18 ist eine der größten Bildungsinitiativen für junge Menschen in Deutschland. U18 begann im Jahr 1996 in einem einzigen Wahllokal in einem Jugendklub in Berlin-Mitte. Mittlerweile beteiligen sich viele tausend Kinder und Jugendliche an denr U16/18-Wahlen bei Kommunal-, Landtags- und, Bundestags- und Europawahlen, setzen sich im Vorfeld mit den Programmen der politischen Parteien auseinander und geben neun Tage vor der regulären Wahl ihre Stimme bei der U16/18-Wahl ab.

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie