Jugendberufshilfe

Junges Mädchen drapiert ein Kleid aus Zeitung an einer Puppe

An wen wendet sich Jugendberufshilfe?

Jugendberufshilfe ist ein Handlungsfeld der Jugendsozialarbeit. Sie wirkt an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe, (Aus)Bildung und Arbeitswelt und trägt unter Berücksichtigung des Lebensumfeldes zur sozialen und beruflichen Eingliederung von jungen Menschen in das Arbeitsleben bei.

Für junge Menschen

Die Jugendberufshilfe ist einzelfallzogen und erfolgt daher flexibel. Sie richtet sich an junge Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf in der Regel im Alter von 16 bis 21 Jahren (bei Beginn des Leistungsangebotes). Die Probleme und Defizite werden als so gravierend erkannt, dass es zu deren Ausgleich oder Überwindung einer erhöhten individuellen sozialpädagogischen Hilfe bedarf.

Ganzheitlicher Ansatz

Rechtliche Grundlage der Jugendberufshilfe bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Die Ziele von Jugendberufshilfe reichen deshalb weit über die bloße Integration in den Arbeitsalltag hinaus: Sie verfolgen einen sehr vielschichtigen und ganzheitlichen Ansatz, der die Persönlichkeit des jungen Menschen berücksichtigt und deutlich mehr umfasst als die Überwindung von materieller Hilfebedürftigkeit oder die Vermeidung von Arbeitslosigkeit.

Was bietet die Jugendberufshilfe?

Jugendberufshilfe wird in fünf Angebotsformen eigenständig oder in Kombination mit anderen Leistungen erbracht und durch die Berliner Bezirksjugendämter nach vorheriger Feststellung des individuellen Hilfebedarfs finanziert:

Ambulante sozialpädagogische Begleitung und Betreuung

Dieses flexibel handhabbare ambulante Hilfeangebot richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige, deren Lebenssituation am Übergang Schule-Beruf durch schwierige Familienverhältnisse und soziale Benachteiligung geprägt ist. Sie sollen unterstützt werden bei der sozialen Integration und in der eigenverantwortlichen Lebensführung.

Es handelt sich um ein Hilfeinstrument, das sowohl vor Beginn eines teilstationären Angebotes (z.B. Berufsorientierung oder -vorbereitung) oder im Anschluss an eine Maßnahme (z.B. nach einer sozialpädagogisch begleiteten Ausbildung am Übergang in die Berufstätigkeit) wichtige Unterstützungen für Jugendliche und junge Erwachsene bereithält.

Sozialpädagogisch begleitete Berufsorientierung

Am Übergang Schule – Beruf zählen auch Angebote, die junge Menschen bis zum allgemeinbildenden Schulabschluss begleiten. Die Berufsorientierung bezieht sich dabei auf zwei Seiten: Jugendliche sollen ihre eigenen Interessen, Wünsche und Kompetenzen kennenlernen. Zum anderen sollen sie die Anforderungen der Arbeitswelt kennen, um sich danach orientieren zu können.

Berufsorientierung lässt sich definieren als Prozess der Annäherung und Abstimmung zwischen diesen beiden Seiten. In diesem lebenslang dauernden Prozess muss der Einzelne die subjektiven Voraussetzungen immer wieder neu reflektieren und in Beziehung zu den objektiven Anforderungen setzen.

Angebote der Berufsorientierung befähigen junge Menschen, diesen Prozess zu meistern. Aus diesem Grund sind in den Prozess der Berufsorientierung viele Akteure und Institutionen einbezogen: die Jugendlichen selbst und ihre Eltern, Schulen, Betriebe und Verbände, die Berufsberatung, Fachkräfte für Kompetenzfeststellung und individuelle Förderung sowie gegebenenfalls Einrichtungen aus dem sozialen Umfeld und Fachstellen, die im Einzelfall einbezogen werden.

Sozialpädagogisch begleitete Berufsvorbereitung einschließlich Qualifizierung

Die Berufsvorbereitung zielt darauf, Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit zu vermitteln und somit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen.

Sie erleichtert jungen Menschen, die nach dem Verlassen der allgemeinbildenden Schule im herkömmlichen Verständnis noch nicht ausbildungsreif sind, den Einstieg ins Berufsleben, indem sie eine noch fehlende Berufswahlentscheidung unterstützt und Voraussetzungen für die erfolgreiche Aufnahme einer Berufsausbildung schafft. Maßnahmen zur Berufsvorbereitung werden von Trägern der Jugendhilfe, beispielsweise in Form von Jugendwerkstätten oder betrieblichen Integrationsprojekten, angeboten.

In Berlin gibt es aktuell mehrere betriebsintegrierte Qualifizierungsprojekte, die junge Menschen dabei unterstützen, sich beruflich zu orientieren, einen Ausbildungsplatz zu suchen, eine Ausbildung zu durchlaufen und erfolgreich zu beenden sowie im Anschluss einen Arbeitsplatz zu finden. Sie ermöglichen Lehren und Lernen dort, wo betriebliche Arbeit tatsächlich stattfindet und für Jugendliche und junge Menschen real erfahrbar ist.

Sozialpädagogisch begleitete Berufsausbildung als außerbetriebliches Angebot oder in Kooperation mit Betrieben

Die sozialpädagogisch orientierte Berufsausbildung verknüpft Elemente der Berufspädagogik mit Elementen der Sozialpädagogik. Dieser ganzheitliche Ansatz bezieht soziale Lernprozesse als sinnvolle und notwendige Ergänzung des beruflichen Lernens in die Förderung mit ein. Die Ausbildung wird als Teil der Persönlichkeitsentwicklung gesehen. Individuelle Lebensgeschichte und Bedürfnisse werden berücksichtigt und fließen in die Ausbildung ein. Kompetenzansatz und fachpraktisches Lernen sind Merkmale der sozialpädagogisch orientierten Berufsbildung.

Sozialpädagogisch begleitete Wohnformen nach § 13 Abs. 3 SGB VIII

Ansprechpartner und Fachinformationen

Ansprechpartner für Leistungen der Jugendhilfe sind grundsätzlich die Berliner Jugendämter oder die im Bezirk befindlichen Beratungseinrichtungen, die teils von den örtlich zuständigen Jugendämtern, teils aber auch von freien Trägern betrieben werden.

Im Gespräch wird im Bedarfsfall der erhöhte Unterstützungsbedarf bei dem jungen Menschen identifiziert, der individuell gestaltete ambulante oder teilstationäre Leistungen der Jugendberufshilfe erforderlich macht. Die Entscheidung über die Leistungsvergabe und deren Bewilligung und Finanzierung liegt stets beim Jugendamt auf Grundlage eines Hilfeplanverfahrens.