Mit dem Familienfördergesetz wird bundesweit einmalig durch eine gesetzliche Regelung die Bedeutung der Familienbildung und -förderung hervorgehoben und damit Familien in ihrer Vielfalt besser gestärkt, unterstützt und begleitet.
Mit dem Gesetz werden die Angebote der Familienförderung in Umfang, Qualität und Finanzierung langfristig gesichert. Ziel ist es, Eltern die beste Unterstützung rund um Fragen zum Familienleben zu bieten und bei erzieherischen Herausforderungen zur Seite zu stehen. Familien sollen einfach und unkompliziert Angebote in Anspruch nehmen können. Ob ein Besuch im Elterncafé, ein Kurs im Familienzentrum, die Teilnahme an einer Familienreise, Online-Informationen im Familienportal oder ganz direkt per Brief durch die Elternbriefe: vielfältige Angebote stehen Familien offen, um sich zu informieren, andere Familien kennenzulernen oder Rat zu suchen.
Damit der Start in das Familienleben gelingt, wenn ein Baby da ist und Eltern auch manchmal Unterstützung direkt zu Hause benötigen, gibt es zudem Angebote, die Familien im Alltag begleiten und beraten. Wesentlich für die Gestaltung der Angebote ist, was die Familien brauchen, für ihren Bedarf sollen die passenden und ausreichenden Angebote weiter oder neu entwickelt werden.
Familienservicebüros
Zum Familienfördergesetz gehört auch, dass in allen Bezirken Familienservicebüros eingerichtet werden, in denen sich Familien informieren und beraten lassen können. Die Fachkräfte in den Servicebüros klären, an welche Stellen sich Eltern mit ihrem Anliegen wenden können und geben Unterstützung bei der Antragstellung von Leistungen. Für Eltern, die sich in der deutschen Sprache wenig sicher fühlen, bieten Stadtteilmütter im Familienservicebüro Sprechstunden in anderen Sprache an.
Verbindlicher Rahmen für Angebote
Das Familienfördergesetz formuliert einen verbindlichen Rahmen, der festlegt, wie viele Angebote zur Verfügung stehen sollen, damit Familien gute und verlässliche Unterstützung und Begleitung in ihrer Nähe finden. Damit das gelingt, stimmen Land und Bezirke Umfang und Qualität der Angebote zukünftig strategischer ab.
Fachliche Grundlagen
Zur Umsetzung und inhaltlichen Ausgestaltung des Familienfördergesetzes liegen nun zentrale fachliche Grundlagen vor: Der „Fachstandard Umfang für die Familienförderung“, der ein vorläufiges Niveau der Familienförderungsangebote beschreibt. Zudem das „Rahmenkonzept für Qualität in der Familienförderung“, das wesentliche Säulen für die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in der Arbeit der Familienbildung und -förderung beschreibt. Außerdem das „Konzept für Familienförderpläne auf Landes- und Bezirksebene“, die zukünftig die Grundlage für die Planung der Angebote bilden. Die „Angebotsformen in der Familienförderung“, nach denen die Fachstandards und Pläne gegliedert werden, sind bereits im Familienfördergesetz verankert. Die fachlichen Grundlagen wurden gemeinsam mit den Verantwortlichen und mit Fachkräften auf Landes- und Bezirksebene entwickelt.
Der „Fachstandard Umfang“ in Form des vorläufigen Angebotsniveaus ist im Jugend-Rundschreiben Nr. 8/2021 festgelegt. Die bereits konkreter formulierten Anteile des Rahmenkonzepts für Qualität in der Familienförderung sind als „Fachstandard Qualität“ im Jugend-Rundschreiben Nr. 2/2022 veröffentlicht.