Teilanrechnung und Anleitungsbudget

Kitagruppe mit Erzieherin

Die für Jugend zuständige Senatsverwaltung unterstützt Kita-Träger in ihrer Funktion als Lernort Praxis bei der Beschäftigung von Menschen in berufsbegleitender Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher bzw. im dualen/berufsintegrierenden Studium der Kindheitspädagogik. Dafür stellt sie Mittel zur Verfügung.

Aktuelle Informationen

Am 1. Februar 2024 ist die Änderung der Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) in Kraft getreten. Die Ihnen bekannte Zeit für Anleitung sowie Vor- und Nachbereitungszeit für Beschäftigte in berufsbegleitender Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher bzw. im dualen/berufsintegrierenden Studium der Kindheitspädagogik wird abgelöst von einem Anleitungsbudget. Gleichzeitig wird deren Anrechnung auf den gesetzlich vorgeschriebenen Personalschlüssel um fünf Stunden gemindert (Teilanrechnung).

Die Auszahlung der Mittel für die Teilanrechnung und das Anleitungsbudget erfolgt automatisiert über das ISBJ-Trägerportal, ausschließlich für vollständig und korrekt eingepflegte, auf den Personalschlüssel angerechnete und von der Kita-Aufsicht freigegebene anspruchsberechtigte Personen. Eine Beantragung der Mittel ist nicht erforderlich.

Die Buchung der Kompensationsmittel „Teilanrechnung und das Anleitungsbudget“ für die Zeiträume vom 01.02.2024 bis 31.07.2024 (Sommersemester 2024) sowie 01.08.2024 bis 31.01.2025 (Wintersemester 2024/2025) für Beschäftigte in berufsbegleitender Ausbildung und im dualen/berufsintegrierenden Studium der Kindheitspädagogik ist erfolgt. Die Abrechnungen finden Sie in Ihrem ISBJ-Dokumententresor.

Informationen zu „Teilanrechnung und Anleitungsbudget“

  • Trägerinformation zu Änderungen im Trägerportal für ISBJ-Personal für Teilanrechnung und Anleitungsbudget im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes

    PDF-Dokument (598.4 kB)

  • Anleitung zu Änderungen im ISBJ-Portal

    PDF-Dokument (1010.7 kB)

  • Trägerinformation zur Ausweitung von Teilanrechnung und Anleitungsbudget im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes auf Beschäftigte im dualen, berufsintegrierenden Studiengang der Kindheitspädagogik

    PDF-Dokument (369.8 kB) - Stand: 24. Februar 2024

  • Trägerinformation Teilanrechnung und Anleitungsbudget im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes

    PDF-Dokument (299.7 kB) - Stand: 7. Februar 2024

  • AV Anleitung mit Gültigkeit zum 1. Februar 2024

    PDF-Dokument (812.3 kB) - Stand: Februar 2024

Im Zusammenhang mit der Änderung der Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) und der damit verbundenen Einführung eines Anleitungsbudgets und der nur noch teilweisen Anrechnung auf den Personalschlüssel von Beschäftigten in der berufsbegleitenden Ausbildung bzw. im dualen/berufsintegrierenden Studium der Kindheitspädagogik und den hierfür vorgesehenen Kompensationsmitteln, waren auch kleinere Anpassungen der Regelung Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder notwendig. Das entsprechende Trägerrundschreiben finden sie hier: Trägerinformation Änderung der Regelung Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder im Zusammenhang mit der Teilanrechnung und Anleitungsbudget im Rahmen des KiTaQualitätsgesetzes(Trägerrundschreiben).

Bei inhaltlichen Fragen zu „Zeit für Anleitung“ kontaktieren Sie bitte das nachstehende Postfach

Bei technischen Fragen (Anwendung des Antragsmoduls) kontaktieren Sie bitte den Trägerservice

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