Am 1. Februar 2024 ist die Änderung der Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) in Kraft getreten. Die Ihnen bekannte Zeit für Anleitung sowie Vor- und Nachbereitungszeit für Beschäftigte in berufsbegleitender Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher bzw. im dualen/berufsintegrierenden Studium der Kindheitspädagogik wird abgelöst von einem Anleitungsbudget. Gleichzeitig wird deren Anrechnung auf den gesetzlich vorgeschriebenen Personalschlüssel um fünf Stunden gemindert (Teilanrechnung).
Die Auszahlung der Mittel für die Teilanrechnung und das Anleitungsbudget erfolgt automatisiert über das ISBJ-Trägerportal, ausschließlich für vollständig und korrekt eingepflegte, auf den Personalschlüssel angerechnete und von der Kita-Aufsicht freigegebene anspruchsberechtigte Personen. Eine Beantragung der Mittel ist nicht erforderlich.
Die Buchung der Kompensationsmittel „Teilanrechnung und das Anleitungsbudget“ für die Zeiträume vom 01.02.2024 bis 31.07.2024 (Sommersemester 2024) sowie 01.08.2024 bis 31.01.2025 (Wintersemester 2024/2025) für Beschäftigte in berufsbegleitender Ausbildung und im dualen/berufsintegrierenden Studium der Kindheitspädagogik ist erfolgt. Die Abrechnungen finden Sie in Ihrem ISBJ-Dokumententresor.