Am 1. Februar 2024 ist die Änderung der Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) in Kraft getreten. Die Ihnen bekannte Zeit für Anleitung sowie Vor- und Nachbereitungszeit für Beschäftigte in berufsbegleitender Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher bzw. im dualen/berufsintegrierenden Studium der Kindheitspädagogik wird abgelöst von einem Anleitungsbudget. Gleichzeitig wird deren Anrechnung auf den gesetzlich vorgeschriebenen Personalschlüssel um fünf Stunden gemindert (Teilanrechnung).
Die Auszahlung der Mittel für die Teilanrechnung und das Anleitungsbudget erfolgt automatisiert über das ISBJ-Trägerportal, ausschließlich für vollständig und korrekt eingepflegte, auf den Personalschlüssel angerechnete und von der Kita-Aufsicht freigegebene anspruchsberechtigte Personen. Eine Beantragung der Mittel ist nicht erforderlich.
Die Auszahlung der Kompensationsmittel „Teilanrechnung und Anleitungsbudget“ für den Bewilligungszeitraum 01.02.2025 – 31.07.2025 (Sommersemester 2025) erfolgt voraussichtlich am 29. August 2025. Letzte Eingaben bzw. Änderungen im ISBJ-Personalmodul sind bis spätestens zum 28. August vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass alle meldungspflichtigen Vorgänge mit Bezug zur Auszahlung im o.g. Zeitraum ordnungs- und fristgerecht bis spätestens 27. August 2025 bei der Kita-Aufsicht eingegangen sein müssen (Hinweise zur Anmeldung der anspruchsberechtigten Zielgruppen: https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/aufsicht/kitaaufsicht/fachinfo/, Hinweise zu weiteren Meldungspflichten sind der AV Anleitung und den Trägerinformationen auf dieser Webseite zu entnehmen).
Die Auszahlung der Mittel für den Bewilligungszeitraum 01.08.2025 – 31.01.2026 (Wintersemester 2025/2026) erfolgt voraussichtlich am 04. Dezember 2025.