Sie verfügen bereits über einen qualifizierten pädagogischen Berufsabschluss und möchten als Person im Quereinstieg in einer Berliner Kita oder und im Bereich der ergänzenden und außerunterrichtlichen Förderung und Betreuung in der Primarstufe an Ganztagsschulen arbeiten?
Dann müssen Sie sich vor Aufnahme einer pädagogischen Tätigkeit als Person im Quereinstieg anerkennen lassen, damit eine Berücksichtigung im Personalschlüssel der jeweiligen Einrichtung gewährleistet wird. Außerdem verbessern Sie so Ihre Bewerbungschancen.
Mit der Anerkennung ist es den Trägern möglich, Sie unkompliziert auf den Personalschlüssel der jeweiligen Einrichtung zu registrieren, Sie werden über Ihre Weiterbildungsauflagen und ihren konkreten Weg zur Anerkennung als Sozialpädagogische Fachkraft informiert.
Welche Voraussetzungen müssen Sie mitbringen?
Grundsätzlich anerkannt werden Personen mit mindestens einem mittleren Schulabschluss, einer abgeschlossenen, pädagogischen, in der Regel 3-jährigen Fachschulausbildung und einer mindestens 6-monatigen einschlägigen Berufspraxis.
Daneben werden bei Personen nichtdeutscher Herkunftssprache deutsche Sprachkenntnisse auf dem Qualifikationsniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorausgesetzt.