Mit der Anerkennung gehen Sie als „Sonstige geeignete Person“ ist eine Qualifizierungsverpflichtung verbunden. Personen mit einer beruflichen Vorqualifikation besuchen einen durch die Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Familie zertifizierten Grundkurs im Umfang von 128 Stunden. Der Kurs muss innerhalb von 3 Jahren nach der Erstanerkennung vollständig absolviert worden sein.
Personen ohne eine berufliche Vorqualifikation besuchen einen durch die Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Familie zertifizierten Grundkurs plus im Umfang von 228 Stunden. Der Kurs muss innerhalb von 4 Jahren nach der Erstanerkennung vollständig absolviert worden sein.
Mit Absolvierung der Fortbildung können Sie sich den Status als Person im Quereinstieg ohne weiteren Auflagen dauerhaft erhalten und sichern sich damit eine dauerhafte Beschäftigungsperspektive in einer Berliner Kindertageseinrichtung.
Wo kann ich die Fortbildungen erfüllen? Geeignete Fortbildungsträger sind derzeit
Weitere Anbieter folgen in Kürze.
Ich wurde bereits vor dem 1. Januar 2021 als Sonstige geeignete Person anerkannt. Kann ich mich ins neue System überführen lassen?
Sonstige geeignete Personen, die zwischen August 2018 und Dezember 2020 anerkannt wurden, müssen weiterhin die in der Anerkennung benannte Fortbildungsauflage erfüllen. Dies bedeutet, dass je Beschäftigungsjahr 40 Fortbildungsstunden zu verschiedenen pädagogischen Themen zu absolvieren sind. In diesem Zusammenhang sind jedoch dauerhafte Anerkennungen nicht mehr möglich.
Um auch von den Vorteilen des neuen Systems zu profitieren, müssen Sie sich in das neue Fortbildungssystem überführen lassen. Hierzu nutzen Sie bitte den Antrag Überführung in das neue Fortbildungssystem
Werde ich als Sonstige geeignete Person Fachkraft?
Mit Absolvierung der Fortbildung können Sie sich den Status als Person im Quereinstieg dauerhaft erhalten und damit eine dauerhafte Beschäftigungsperspektive in einer Berliner Kindertageseinrichtung.
Eine Anerkennung als Fachkraft ist für diesen Personenkreis rechtlich nicht möglich. Den Status als Fachkraft erreichen Sie daher nur, wenn Sie sich für einen der Wege der berufsbegleitenden Ausbildung entscheiden und Sie die entsprechenden Voraussetzungen dafür mitbringen.