Quereinstieg in Berliner Kitas und die ergänzende Förderung und Betreuung an Ganztagsschulen

Kitakinder beim Spielen

Berlin bietet vielfältige Wege für den Quereinstieg in die pädagogische Praxis. Im Folgenden informieren wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten einer Beschäftigung, für die eine vorherige individuelle Anerkennung durch die Senatsverwaltung erforderlich ist.

Allgemeine Voraussetzungen: Sprachkenntnisse

Bei Personen nichtdeutscher Herkunftssprache werden für die Anerkennung deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 (GER) vorausgesetzt. Nachgewiesen werden können diese durch Zertifikate von TELC, Goethe, TestDAF oder DSH.

Sie können Ihr Anerkennungsverfahren bereits mit einem nachgewiesenen B2-Niveau beginnen. In diesem Fall müssen Sie jedoch bereits mit den Antragsunterlagen die Anmeldung für einen berufsbegleitenden C1-Sprachkurs einreichen. Sie erhalten dann zunächst eine Anerkennung mit Sprachauflage, die zuerst zu erfüllen ist.

Erzieherin zählt mit kleinen Kindern am Tisch in der Kita

Personen mit qualifiziertem (pädagogischen) Berufsabschluss (ehemals verwandte Berufsgruppen)

Sie verfügen über einen qualifizierten pädagogischen Berufsabschluss und möchten im Quereinstieg in einer Berliner Kita oder in der ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB) an Ganztagsschulen arbeiten?

Lassen Sie sich vor Aufnahme Ihrer pädagogischen Tätigkeit offiziell anerkennen. Diese Anerkennung ist die Voraussetzung dafür, dass Ihr Einsatz im Personalschlüssel der Einrichtung berücksichtigt werden kann, und verbessert Ihre Chancen im Bewerbungsprozess erheblich.

Mit dem Anerkennungsbescheid ist es den Kitaträgern sowie den Trägern der eFöB möglich, Sie unkompliziert auf den Personalschlüssel der jeweiligen Einrichtung zu registrieren. Gleichzeitig erfahren Sie darin, welche Weiterbildungsauflagen Sie erfüllen müssen und wie Ihr konkreter Weg zur Anerkennung als sozialpädagogische Fachkraft aussieht.

  • Welche fachlichen Voraussetzungen müssen Sie mitbringen?
    • Schulabschluss: Mindestens ein mittlerer Schulabschluss (MSA) oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand.
    • Berufsabschluss: Eine abgeschlossene pädagogische Fachschulausbildung (in der Regel mit einer Dauer von 3 Jahren) oder ein entsprechender akademischer Abschluss (z. B. Bachelor, Master oder Diplom).
    • Berufspraxis: Nachweis einer mindestens 6-monatigen einschlägigen Berufserfahrung im pädagogischen Bereich.
  • Welche Berufsabschlüsse werden anerkannt?

    Personen mit den folgenden Ausbildungs- oder Studiengängen können als Quereinsteigende mit einem qualifizierten Berufsabschluss auf den Personalschlüssel einer Einrichtung angerechnet werden (§ 11 Abs. 3 Nr. 3 VOKitaFöG).

    1. Pädagogische Berufe mit Hochschulabschluss

    Hierzu zählen insbesondere:
    • Erziehungswissenschaft: Magistra/Magister, Bachelor oder Master im Hauptfach.
    • Lehramt: Erstes oder zweites Staatsexamen.
    • Psychologie: Diplom oder Bachelor.
    • Fachspezifische Pädagogik: Diplom oder Bachelor in Sport-, Kunst-, Theater- oder Musikpädagogik.
    • Sprachheilpädagogik: Diplom, Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse.

    Wichtig für Hochschulabschlüsse: Ihr Studium ist anerkennungsfähig, wenn Sie in pädagogikaffinen Bereichen mindestens 75 Credits (ECTS) erreicht haben. Praxisphasen können dabei mit maximal 15 Credits angerechnet werden. Über die oben genannten Studiengänge hinaus können auch weitere Hochschulabschlüsse im Einzelfall geprüft und anerkannt werden.

    2. Pädagogische Berufe mit Fachschul- oder Berufsfachschulabschluss

    Hierzu zählen insbesondere:
    • Sozialpädagogische Assistenz (staatlich geprüft)
    • Heilerziehungspflege (staatlich anerkannt)
    • Kinderpflege (staatlich anerkannt)
    • Familienpflege (staatlich geprüft)
    • Therapeutische Berufe: Ergotherapie und Logopädie
  • Ihr Berufsabschluss ist nicht in der Liste aufgeführt?

    Sollten Sie Ihren Abschluss nicht in der oben genannten Aufzählung finden, ist unter Umständen dennoch eine Anerkennung möglich. Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:

    • Weitere Hochschulabschlüsse: Wie oben erwähnt, sind auch andere Studiengänge anerkennungsfähig, sofern Sie in pädagogikaffinen Bereichen mindestens 75 Credits (ECTS) erreicht haben (davon maximal 15 Credits aus Praxisphasen).
    • Gleichwertige Qualifikationen: Wenn Ihr Abschluss als gleichwertig zu einer der genannten Fachschulausbildungen (mindestens dreijährige Dauer) eingestuft werden kann. Hierbei wird die Kombination aus Ausbildung und ggf. nachweisbarer Berufspraxis individuell geprüft.
    So klären Sie Ihren Status:
    1. Telefonische Kurzberatung: Nutzen Sie zunächst unsere telefonische Kurzberatung zu den angegebenen Sprechzeiten für eine erste Einschätzung.
    2. Reichen Sie aussagekräftige Unterlagen (Zeugnisse, Modulbeschreibungen/Transcript of Records, Praxisnachweis) im Rahmen des normalen Antragsverfahrens zur offiziellen Prüfung ein.
    3. Wir empfehlen zudem das Angebot der Berliner Beratung zu Bildung und Beruf. Dort erhalten Sie eine erste Einschätzung und Hinweise zu weiteren Wegen in eine pädagogische Tätigkeit.
  • Welche Weiterbildungsauflagen gelten für Quereinsteigende mit einem qualifizierten Berufsabschluss?

    Um dauerhaft als sozialpädagogische Fachkraft anerkannt zu werden, qualifizieren Sie sich berufsbegleitend weiter. Je nach Vorbildung nehmen Sie am Basiskurs oder am Kombinationskurs teil. Die Berechtigung zur Kursteilnahme wird Ihnen mit dem Anerkennungsbescheid erteilt.

    Wichtig: Sofern eine Anerkennung mit Sprachauflage (Niveau B2) vorliegt, erhalten Sie die Teilnahmeberechtigung erst, wenn Sie das C1-Niveau nachweisen und eine Anerkennung ohne Sprachauflage erhalten haben.

    Die Weiterbildungen finden an Fachschulen für Sozialpädagogik statt.
    Für die finale Anerkennung als Fachkraft müssen Sie mindestens neun Monate einschlägige pädagogische Praxis vorweisen. Diese Zeit wird erst ab dem Erhalt Ihres Anerkennungsbescheids angerechnet.
    Die Kosten für diese Kurse werden nicht von der Senatsverwaltung übernommen.

    Nach dem erfolgreichen Abschluss des Kurses und der geforderten Praxiszeit können Sie den „Antrag auf Anerkennung als sozialpädagogische Fachkraft“ stellen.

  • Antrag auf Anerkennung als Quereinsteiger mit einem verwandten qualifizierten Berufsabschluss

    PDF-Dokument (100.4 kB)

  • Übersicht der staatlichen und privaten Fachschulen für Sozialpädagogik

    PDF-Dokument (58.0 kB) - Stand: Januar 2026

Erzieherin mit Kindern

Personen mit gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikation – Fachkräfte im Anerkennungsverfahren (ehemals Personen im Gleichstellungsprozess)

Sie haben im Ausland einen sozialpädagogischen Abschluss erworben und bereits einen Antrag auf staatliche Anerkennung für einen der folgenden Referenzberufe gestellt?

  • Kindheitspädagogin / Kindheitspädagoge
  • Sozialarbeiterin / Sozialpädagoge (B.A.)
  • Heilpädagogin / Heilpädagoge (B.A. oder Fachschule)
  • Erzieherin / Erzieher

In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, bereits vor der endgültigen staatlichen Anerkennung befristet als Fachkraft in einer Berliner Kita zu arbeiten.

Voraussetzungen für diesen Weg:

  • Gleichwertigkeitsprüfung: Die Prüfung Ihrer beruflichen Qualifikation durch die zuständige Stelle muss bereits erfolgt sein (Ergebnis: Teilweise Gleichwertigkeit/Anpassungsmaßnahmen erforderlich).
  • Sprachniveau: Sie können Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 (GER) nachweisen.

Dauer und Ziel der Anerkennung:

Die Anerkennung erfolgt zunächst befristet für zwei Jahre. In dieser Zeit können Sie bereits voll im Personalschlüssel als Fachkraft arbeiten und parallel die notwendigen Anpassungsmaßnahmen (z. B. Lehrgänge oder Prüfungen) absolvieren. Eine einmalige Verlängerung um weitere zwei Jahre ist möglich. Nach insgesamt vier Jahren muss das Verfahren zur vollen staatlichen Anerkennung abgeschlossen sein.

Ihre nächsten Schritte

Sie bereits einen Antrag auf staatliche Anerkennung gestellt? Dann nutzen Sie bitte das untenstehende Antragsformular Gleichstellungsprozess. Sie haben noch keinen Antrag auf Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses gestellt? Dann informieren Sie sich zur Anerkennung ausländischer sozialpädagogischer Berufsabschlüsse, um das Verfahren zu starten.

  • Antragsformular Gleichstellungsprozess

    PDF-Dokument (95.9 kB)

Erzieherin mit Kindern

Sonstige geeignete Personen (nur für Berliner Kitas)

Für Personen ohne einen qualifizierten pädagogischen Berufsabschluss ist eine Anerkennung gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 3 VOKitaFöG ausschließlich für Kitas möglich. Mit dieser Anerkennung ist eine Qualifizierungsverpflichtung verbunden, um den Status dauerhaft zu sichern.

Als “Sonstige geeignete Personen” werden derzeit anerkannt:
  • Staatlich geprüfte Sozialassistent:innen
  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Personen mit anderen pädagogischen Abschlüssen, die nicht als „qualifiziert“ eingestuft sind.
  • Kindertagespflegepersonen gemäß § 43 SGB VIII mit mindestens zweijähriger Tätigkeit.

Neuregelung für Praktiker/-innen

Die bisherige Regelung, nach der eine Anerkennung allein durch den Nachweis einer 18-monatigen Praxiserfahrung möglich war, ist entfallen. Künftig können Praktiker/-innen ohne pädagogische Vorqualifikation nur noch auf Antrag des Kitaträgers anerkannt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Person bereits seit mindestens 12 Monaten in der jeweiligen Einrichtung tätig ist

Dauer und Perspektive

Die Anerkennung ist zunächst auf drei Jahre befristet. Um sich eine dauerhafte Beschäftigungsperspektive in einer Berliner Kita zu sichern, müssen Sie innerhalb dieser Frist eine Qualifizierungsmaßnahme (den Grundkurs) erfolgreich absolvieren.

Wichtiger Hinweis zum Status:

  • Dauerhafter Quereinstieg: Mit dem Abschluss des Grundkurses erhalten Sie eine unbefristete Anerkennung als Person im Quereinstieg.
  • Kein Fachkraft-Status: Eine Anerkennung als „Fachkraft“ ist für diesen Personenkreis auf diesem Weg rechtlich nicht möglich.
  • Wie werde ich Fachkraft? Den Status als sozialpädagogische Fachkraft erreichen Sie nur, wenn Sie eine staatlich anerkannte (z. B. berufsbegleitende) Ausbildung absolvieren und die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllen.
  • Formular - Anerkennung als Quereinsteiger/-in (sonstige geeignete Personen)

    PDF-Dokument (97.9 kB)

Personen, die im Rahmen einer besonderen Ausrichtung (ehemals besondere Konzeption) in Berliner Kitas und Ganztagsschulen tätig werden möchten

Vor der Aufnahme einer pädagogischen Tätigkeit müssen Sie sich als Person im Quereinstieg im Rahmen einer besonderen Ausrichtung anerkennen lassen, damit eine Berücksichtigung im Personalschlüssel der jeweiligen Schwerpunkteinrichtung gewährleistet wird. Mit der Anerkennung ist es den Trägern möglich, Sie unkompliziert auf den Personalschlüssel der jeweiligen Einrichtung zu registrieren.

Welche Auflagen gelten für Quereinsteigende im Rahmen einer besonderen Konzeption?

Quereinsteiger, die im Rahmen der o.g. Konzeptionen in Berliner Kitas tätig werden, absolvieren den Kombinationskurs im Umfang von 300 Stunden.

Besteht die Möglichkeit der Anerkennung als Fachkraft?

Mit erfolgreichem Abschluss der oben genannten Weiterbildung qualifizieren Sie sich als Fachkraft für Einrichtungen mit der jeweiligen Ausrichtung. Nach einer dreijährigen beruflichen Tätigkeit in diesem Schwerpunkt können Sie auch als sozialpädagogische Fachkraft anerkannt werden – unabhängig von der Ausrichtung der Einrichtung.

  • Antrag auf Anerkennung als Quereinsteiger/in, die im Rahmen einer besonderen päd. Ausrichtung in Berliner Kitas und Grundschulen tätig werden möchten

    PDF-Dokument (91.3 kB)

Sonderregelung für Native Speaker

Seit dem 01.04.2026 ist das Verfahren für muttersprachliches Personal in bilingualen Kitas deutlich vereinfacht. Native Speaker durchlaufen kein separates Anerkennungsverfahren bei der Kitaaufsicht. Kitaträger entscheiden nun selbstständig, wen Sie als Native Speaker in der Kita aufnehmen. Auf Antrag des Trägers der Kita kann eine einrichtungsbezogene Anrechnung im Personalschlüssel erfolgen. Die Anrechnung erfolgt in der Regel unter Auflagen.

Quereinstieg im Bereich der Jugendhilfe

Wenn Sie bereits einen Beruf einer verwandten Berufsgruppe ausüben, besitzen Sie unter Umständen aufgrund Ihrer beruflichen Erfahrung und Fortbildungen hinreichende pädagogische Fachkenntnisse und können unter Fortbildungsauflagen auch als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger bei einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt werden.

Möchten Sie über einen Quereinstieg eine erzieherische Tätigkeit aufnehmen? Dann bewerben Sie sich zunächst um eine Stelle bei einem Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Der Träger muss anschließend bei seiner zuständigen Fachaufsicht einen Antrag stellen.

Zwei junge Männer an der Kletterwand in einer Halle

Quereinstieg in die Kinder- und Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe fördert Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und hilft jungen Erwachsenen in besonders schwierigen Lebenssituationen. Sie berät und unterstützt auch Familien bei der Erziehung ihrer Kinder. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Quereinstieg möglich. Weitere Informationen

Stellenbörse für Quereinsteiger

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der Dachverband Berliner Kinder- und Schülerläden (DaKS) e.V. haben eine Internetstellenbörse für Quereinsteiger in den Erzieherberuf eingerichtet.

In der Stellenbörse finden Sie Angebote,
  • wenn Sie eine berufsbegleitende Ausbildung machen möchten und beispielsweise schon einen Schulplatz haben, aber noch auf der Suche nach einer Kita sind, in der Sie arbeiten können.
  • wenn Sie als Quereinsteigerin und Quereinsteiger aus verwandten Berufsgruppen eine geeignete Kita suchen,
  • wenn Sie als Kita und Kita-Träger Interesse daran haben, eine Person einzustellen, die berufsbegleitend die Ausbildung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin machen möchte, oder
  • wenn Sie als Kita und Kita-Träger einen Quereinsteiger aus einer verwandten Berufsgruppe suchen.
Zur Stellenbörse für Erzieher – Wege in den Beruf

Mehr Infos

Beratung der Kitaaufsicht zur Quereinstiegsanerkennung

Die Quereinstiegsanerkennung ist ein schriftliches Verfahren. Wenn Sie Hilfe beim Antrag oder eine kurze Einschätzung zu Ihren Studien- oder Berufsabschlüssen benötigen, steht Ihnen unsere telefonische Kurzberatung zur Verfügung.

Telefonische Kurzberatung

Sie erreichen uns Donnerstags von 12 bis 14 Uhr.
+49 30 90227-6981

Bildungsberatungsstellen

Wenn Sie darüber hinaus Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich an eine der Bildungsberatungsstellen, die Sie zum Beispiel bezüglich der berufsbegleitenden Ausbildung beraten.
Berliner Beratung zu Bildung und Beruf

Servicestelle für Fachkräftegewinnung und -beratung

Wenn Sie allgemeine Fragen zum Quereinstieg oder zur berufsbegleitenden Ausbildung haben, können Sie sich darüber hinaus an die Servicestelle für Fachkräftegewinnung und -beratung wenden.

+49 30 90227-5577

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Servicestelle für Fachkräftegewinnung und -beratung

Wir beraten Sie gern telefonisch
Di + Mi 13-15 Uhr
Fr 11-13 Uhr