Um dauerhaft als sozialpädagogische Fachkraft anerkannt zu werden, qualifizieren Sie sich berufsbegleitend weiter. Je nach Vorbildung nehmen Sie am Basiskurs oder am Kombinationskurs teil. Die Berechtigung zur Kursteilnahme wird Ihnen mit dem Anerkennungsbescheid erteilt.
Wichtig: Sofern eine Anerkennung mit Sprachauflage (Niveau B2) vorliegt, erhalten Sie die Teilnahmeberechtigung erst, wenn Sie das C1-Niveau nachweisen und eine Anerkennung ohne Sprachauflage erhalten haben.
Die Weiterbildungen finden an Fachschulen für Sozialpädagogik statt.
Für die finale Anerkennung als Fachkraft müssen Sie mindestens neun Monate einschlägige pädagogische Praxis vorweisen. Diese Zeit wird erst ab dem Erhalt Ihres Anerkennungsbescheids angerechnet.
Die Kosten für diese Kurse werden nicht von der Senatsverwaltung übernommen.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Kurses und der geforderten Praxiszeit können Sie den „Antrag auf Anerkennung als sozialpädagogische Fachkraft“ stellen.