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Die sozialpädagogischen Berufe
- Kindheitspädagogin und Kindheitspädagoge
- Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin und Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (B.A.)
- Heilpädagogin und Heilpädagoge (B.A.)
sind durch die staatliche Anerkennung reglementiert. Die Gleichwertigkeit Ihrer beruflichen Qualifikation mit den genannten Berufen wird auf Antrag geprüft.
Folgende Antragsunterlagen werden benötigt:
- ausgefülltes Antragsformular Hochschulqualifikation
1. Lebenslauf
2. Identifikationsnachweis (Kopie des Passes oder Personalausweises)
3. Kopie der Anmeldung im Land Berlin. Bei Antrag aus dem Ausland / aus einem anderen Bundesland wird eine formlose, unterschriebene Erklärung der Erwerbsabsicht im Land Berlin akzeptiert.
4. Kopie des Nachweises bei Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
5. Kopie des Originaldiploms über den Berufsabschluss
6. Kopie der Fächer- und Notenübersicht in Originalsprache (z.B. Diploma Supplement, Studienbuch)
7. ggf. Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (z.B. Arbeitszeugnisse) und sonstige Befähigungsnachweise (z.B. Fortbildungen)
8. Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungsstaat, sofern der Beruf im Ausbildungsstaat reglementiert ist
9. Kopie von Übersetzungen der Unterlagen zu 4. bis 8. in deutscher Sprache von einem/einer öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher/-in bzw. Übersetzer/-in (ggfs. mit Transliteration der Bezeichnung des Berufes und des Studienganges in lateinischen Buchstaben nach ISO-Norm)