Anerkennung sozialpädagogischer Berufsabschlüsse

Ausländische berufliche Qualifikationen im Bereich der Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Kindheitspädagogik bzw. Heilpädagogik können auf Antrag staatlich anerkannt werden. Dabei gelten die Vorschriften des Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes.

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Staatliche Anerkennung für in Berlin erworbene sozialpädagogische Abschlüsse

Absolventinnen und Absolventen der Berliner Fachschulen für Sozialpädagogik bzw. Heilpädagogik sowie der Hochschulstudiengänge Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Erziehung und Bildung im Kindesalter bzw. Heilpädagogik können die staatliche Anerkennung gemäß Sozialberufe-Anerkennungsgesetz beantragen. Weitere Informationen

Erzieherin mit Kindern

Staatliche Anerkennung für im Ausland erworbene sozialpädagogische Berufsabschlüsse

Ausländische berufliche Qualifikationen im Bereich der Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Kindheitspädagogik beziehungsweise Heilpädagogik können auf Antrag staatlich anerkannt werden. Dabei gelten die Vorschriften des Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes. Weitere Informationen