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Staatliche Anerkennung für in Berlin erworbene sozialpädagogische Abschlüsse
Absolventinnen und Absolventen der Berliner Fachschulen für Sozialpädagogik bzw. Heilpädagogik sowie der Hochschulstudiengänge Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Erziehung und Bildung im Kindesalter bzw. Heilpädagogik können die staatliche Anerkennung gemäß Sozialberufe-Anerkennungsgesetz beantragen. Weitere Informationen