Inklusion

eine Frau beugt sich herunter zu einem Mädchen im Rollstuhl

Im Bildungsbereich bedeutet Inklusion, dass allen Menschen das Recht auf höchstmögliche Bildung zusteht, unabhängig von besonderen Lernvoraussetzungen, vom Geschlecht, von der sexuellen Orientierung, von der Herkunft oder den sozialen und ökonomischen Voraussetzungen. Das Land Berlin sieht sich in der Verpflichtung, ein gemeinsames schulisches Leben und Lernen von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichsten Lernvoraussetzungen zu ermöglichen. Eine inklusive Schule ist demnach eine Schule, die diesen Lernvoraussetzungen entspricht.

Im Jahr 2012 hat der damalige Berliner Senat einen Fachbeirat „Inklusive Schule in Berlin“ eingerichtet. Dieser veröffentlichte 2013 seine Empfehlungen. Seitdem hat sich viel an den Berliner Schulen getan. Erfahren Sie in der nachstehenden Präsentation, welche Fortschritte in den Jahren nach Verabschiedung des Konzepts erreicht worden sind.

  • Inklusion in Berliner Schulen

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Schüler im Unterricht

Inklusion kompakt

In einer inklusiven Gesellschaft wird jeder Mensch akzeptiert und kann gleichberechtigt und selbstbestimmt beteiligt sein. Es geht darum, vorhandene Barrieren abzubauen und Akzeptanz zu fördern, damit alle Menschen überall teilhaben können. Weitere Informationen

Berlinkarte mit Bezirken

Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ)

In allen schulpsychologischen und inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren beraten und unterstützen Fachkräfte der Schulpsychologie und der Pädagogik zu Fragen rund um das Thema „Lernen und Verhalten“. Weitere Informationen

Schüler liest im Schulbuch

Sonderpädagogische Förderung

Sonderpädagogische Förderung dient dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und zielt auf die Verwirklichung des Rechts betroffener Schüler/-innen auf eine ihrer persönlichen Begabung und ihrem persönlichen Leistungsvermögen entsprechende schulische Bildung und Erziehung. Weitere Informationen

Schüler sitzen im Klassenraum

Förderung

Schüler/-innen haben einen rechtsanspruch, sowohl bei besonderer Begabung als auch bei behinderungsbedingten Nachteilen und sprachlichen Entwicklungsrückständen gefördert zu werden. Dafür gibt es eine Vielzahl von Angeboten, die auf den jeweiligen Bedarf zugeschnitten sind. Weitere Informationen

Lernkarten Schule

Inklusive Schwerpunktschulen

Seit dem Schuljahr 2016/2017 werden insgesamt 36 Schulen zu einer Inklusiven Schwerpunktschule aufgebaut. Inklusive Schwerpunktschulen sind allgemein bildende Schulen, die besonders gut in der Lage sind, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten aufzunehmen. Weitere Informationen

Person im Rollstuhl an einer rollstuhlgerechten Rampe, die zu einer Tür führt

Schulische Inklusionsassistenz

Eine wichtige Bedingung für das Gelingen der inklusiven Schule ist der Einsatz schulischer Inklusionsassistentinnen und -assistenten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen.
 Weitere Informationen

Kind auf Boden liegend malt

Beispiele und Erfahrungen der Inklusiven Schule

In fast allen Berliner Schulen werden schon jetzt Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen gemeinsam unterrichtet. Im Schuljahr 2021/2022 beträgt der Anteil von Schülern mit Behinderungen, die im gemeinsamen Unterricht lernen, 72 Prozent. Weitere Informationen

Illustrierte Menschen in sozialen Netzwerken

Fachbeirat Inklusion

Der Fachbeirat Inklusion hat die Aufgabe, die Senatsverwaltung im Umsetzungsprozess zur inklusiven Schule in Berlin konstruktiv zu beraten. Seine Zusammensetzung soll gewährleisten, dass möglichst alle Akteur/-innen und Interessenvertretungen sowie die Wissenschaft in diesem Prozess Gehör finden. Weitere Informationen

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie