Das Verfahren für die Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf ist verbindlich zu nutzen. Es wurde mit Fachleuten weiterentwickelt und in einem breiten Beteiligungsverfahren diskutiert.
Bitte beachten Sie die Veränderungen bei der Notwendigkeit einer sonderpädagogischen Diagnostik bei Schwierigkeiten in den Bereichen
- Lernen,
- emotionale und soziale Entwicklung
- Sprache.
Ziel dieser Veränderungen ist es, alle Maßnahmen der lernprozessbegleitenden, pädagogischen Diagnostik und Förderung auszuschöpfen, bevor die sonderpädagogische Diagnostik und Förderung einsetzt.
Bitte nutzen Sie für die Antragstellung ausschließlich die hier auf der Homepage veröffentlichten Formulare. Die Verfahrensabläufe für den Erst- und Folgeantrag sowie bei der Änderung der Förderstufe sind in den Ablaufschemata dargestellt.
Bei Fragen können Sie sich gerne an Ihr zuständiges SIBUZ wenden.