Sonderpädagogische Förderung - Fachinformation

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Sonderpädagogische Förderung dient dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und zielt auf die Verwirklichung des Rechts auf eine der persönlichen Begabung und Leistungsvermögen entsprechende schulische Bildung und Erziehung. Sie soll ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensgestaltung ermöglichen.

Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs

Das Verfahren für die Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf ist verbindlich zu nutzen. Es wurde mit Fachleuten weiterentwickelt und in einem breiten Beteiligungsverfahren diskutiert.

Bitte beachten Sie die Veränderungen bei der Notwendigkeit einer sonderpädagogischen Diagnostik bei Schwierigkeiten in den Bereichen
  • Lernen,
  • emotionale und soziale Entwicklung
  • Sprache.

Ziel dieser Veränderungen ist es, alle Maßnahmen der lernprozessbegleitenden, pädagogischen Diagnostik und Förderung auszuschöpfen, bevor die sonderpädagogische Diagnostik und Förderung einsetzt.

Bitte nutzen Sie für die Antragstellung ausschließlich die hier auf der Homepage veröffentlichten Formulare. Die Verfahrensabläufe für den Erst- und Folgeantrag sowie bei der Änderung der Förderstufe sind in den Ablaufschemata dargestellt.

Bei Fragen können Sie sich gerne an Ihr zuständiges SIBUZ wenden.

  • Fragen und Antworten Diagnostik

    PDF-Dokument (129.0 kB)

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Fachinformationen zur sonderpädagogischen Diagnostik

Um alle Maßnahmen der lernprozessbegleitenden Diagnostik und Förderung zu dokumentieren, stehen hier die Antragsformulare für Einleitung eines Feststellungsverfahrens, ein strukturierter Dokumentationsbogen mit vielen Hilfe- und Informationsfunktionen sowie ein Glossar zur Verfügung. Weitere Informationen

Berlinkarte SIBUZ farblich

Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ)

In allen Berliner Beratungs- und Unterstützungszentren steht Schülerinnen und Schülern, Eltern und dem Schulpersonal ein Team von Fachkräften der Schulpsychologie und der Pädagogik zur Verfügung. Weitere Informationen

Förderplanung

Sollte längerfristig ein besonderer Förderbedarf zu erwarten sein, werden Schülerinnen und Schüler nach einem individuellen Förderplan noch vor Beginn der sonderpädagogischen Diagnostik gefördert. Dies gilt insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung oder Sprache.

Die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern wird durch Förderpläne organisiert und dokumentiert. Ein Förderplan dient unter anderem als Nachweis für die Ausschöpfung schulischer Ressourcen. Liegt ein sonderpädagogischer Förderbedarf vor, ist der Förderplan regelmäßig fortzuschreiben.

Folgende Handreichungen sollen bei der Erstellung von Förderplänen unterstützen:

  • Fördermaßnahmen konkret

    PDF-Dokument (769.4 kB)

  • Förderplanung im Team

    PDF-Dokument (354.5 kB)

Individuelle Förderung und Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz

Individuelle Förderung, Nachteilsausgleich und Notenschutz

Kinder und Jugendliche lernen unterschiedlich und können aus verschiedenen Gründen besondere Unterstützung benötigen. Individuelle Förderung und Unterstützung hilft dabei, Lernen und Teilhabe am schulischen Alltag entsprechend den persönlichen Bedürfnissen zu ermöglichen.

Ein Nachteilsausgleich trägt im Rahmen der Leistungsbewertung dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler trotz einer Beeinträchtigung ihr vorhandenes Leistungsvermögen unter Wahrung des fachlichen Anforderungsniveaus der Leistungsanforderungen darstellen können.

Notenschutz bedeutet, dass in besonderen Fällen auf die Bewertung bestimmter Leistungen oder Teilleistungen verzichtet werden kann. Dies ist jedoch nur für ausgewählte Leistungsbereiche und Beeinträchtigungen zulässig.

Die Vorgaben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie als Schulaufsichtsbehörde geben Orientierung für die schulische Praxis und enthält zahlreiche Beispiele und praktische Vorlagen. Sie soll Eltern, Schulen und SIBUZ dabei unterstützen, gemeinsam passende Lösungen zu finden und faire Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.

Folie 1 Herzlich willkommen zur Schulung im Grundlagenwerk zum Thema individuelle Förderung und Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie vergleichbaren langandauernden erheblichen Beeinträchtigungen. Dieses digitale Angebot ermöglicht Ihnen eine sukzessive und strukturierte Schulung im Thema. Ziel des Angebots ist es, die rechtlichen Grundlagen und ihre praktische Bedeutung für Schule, Unterricht, Leistungsbewertung und Prüfungen nachvollziehbar zu machen. Um diese Zusammenhänge zu verdeutlichen, werden rechtliche Vorgaben konsequent mit eindrücklichen Beispielen aus der Beratungspraxis untermauert. Besonders zu beachten sind Fälle, in denen Maßnahmen zwar gut gemeint, rechtlich jedoch nicht zulässig sind. Anhand dieser Grenzfälle wird deutlich, woran Schulen bei Entscheidungen gebunden sind. Dieser Rahmen rechtssicherer Entscheidungen schafft Eindeutigkeit und vermeidet Beliebigkeit. Folie 2 Wir beginnen mit einer Visualisierung und Abgrenzung der grundlegenden Begriffe „Individuelle Förderung und Unterstützung“, „Nachteilsausgleich“ und „Notenschutz“. Nehmen Sie sich zunächst Zeit für die Betrachtung, indem Sie das Video kurz pausieren. [PAUSE]. Zur historischen Einordnung: Im Verlauf seiner historischen Entwicklung gab es vom Begriff „Nachteilsausgleich“ in Berlin ein weites Verständnis. Das bedeutet, es fielen darunter gleichermaßen: Förder- und Unterstützungsmaßnahmen im Unterricht und Schulalltag, Maßnahmen im Rahmen der Leistungsbewertung sowie das Aussetzen der Bewertung einzelner Teilleistungen. [PAUSE] Auch zwischen den Bundesländern besteht kein einheitliches Verständnis darüber. Insofern können die veröffentlichten Handreichungen anderer Bundesländer nicht auf Berlin übertragen werden. Selbst zwischen Berlin und Brandenburg unterscheiden sich die Regelungen. Seit den gesetzlichen Änderungen im Dezember 2018 besteht im Land Berlin eine Dreiteilung: „Individuelle Förderung und Unterstützung im Unterricht und Schulalltag“ sowie „Nachteilsausgleich“ und „Notenschutz“ im Bereich der Leistungsbewertung. Diese Dreiteilung ist für alle Entscheidungen zentral. Das Modell ist hierarchisch aufgebaut: Grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler – unabhängig von einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf – erhalten individuelle Förderung und Unterstützung. Ein Teil der Schülerinnen und Schüler erhält im Rahmen der Leistungsbewertung Maßnahmen des Nachteilsausgleichs. Nur bei wenigen Schülerinnen und Schülern sind im Rahmen der Leistungsbewertung Maßnahmen des Notenschutzes notwendig. Folie 3 [Drehbuch für Filmablauf: Zunächst ist nur der Pyramidensockel zu sehen, nach Audio zur Erläuterung fliegt animierter Kasten ins Bild, zur Zusammenfassung] Im Folgenden werden nun diese drei Ebenen der Pyramide nacheinander kurz beschrieben. Wir beginnen mit dem Fundament der Pyramide. Die individuelle Förderung und Unterstützung von allen Schülerinnen und Schülern im Unterricht und gesamten Schulalltag ist ein zentrales Anliegen der Berliner Schule und stellt das Fundament in der Hierarchie getroffener Maßnahmen dar. Dieser Maßnahmenbereich umfasst z.B. einen binnendifferenzierten und sprachsensiblen Unterricht sowie die gezielte Förderung des Sozialverhaltens, der Motorik oder der Konzentrationsfähigkeit. Hauptziel ist es, Zugang zu Bildung und Teilhabe zu schaffen, indem man die notwendigen Voraussetzungen schafft. Dazu zählen z.B. bauliche Barrierefreiheit sowie spezifische pädagogische Ansätze. Dabei werden didaktisch-methodische Maßnahmen angewendet, die einen direkten Bezug zu den individuellen Bildungs- und Lernmöglichkeiten der Personen haben. Entscheidend und wesentlich ist: Diese Form der Unterstützung und Förderung betrifft ausdrücklich nicht die eigentliche Leistungsbewertung. Es erfolgt auch kein Vermerk über diese Maßnahmen auf dem Zeugnis. Eine Zusammenfassung als kompakte Übersicht im Kasten. Zur genaueren Betrachtung stoppen Sie das Video. Folie 4 [Drehbuch für Filmablauf: Zunächst ist nur der Pyramidenmitte zu sehen, nach Audio zur Erläuterung fliegt animierter Kasten ins Bild, zur Zusammenfassung] In der Mitte der Pyramide stehen die Maßnahmen des Nachteilsausgleichs. Auch hier beginnen wir mit einer Erläuterung, später gefolgt von einer kompakten Übersicht. Nachteilsausgleich ist das zentrale Instrument zur Sicherstellung einer fairen und gerechten Leistungsbewertung. Was bedeutet das konkret? Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder vergleichbaren langandauernden erheblichen Beeinträchtigungen können zeigen, dass sie die gestellten Leistungsanforderungen erbringen können. Und zwar niveaugleich, indem Barrieren soweit wie möglich abgebaut werden. Dazu eine einfache allgemeine Veranschaulichung: Schülerinnen und Schüler mit Sehbeeinträchtigungen können beispielsweise durch die Nutzung einer Brille, die Erhöhung von Kontrasten und mit Zeitverlängerung schriftliche Aufgaben selbstständig lesen und bearbeiten. Die visuellen Barrieren werden abgebaut ohne das fachliche Anforderungsniveau der Leistungsanforderungen zu verändern. Das bedeutet: Die mit Nachteilsausgleich erbrachte Leistung ist gleichwertig. In der schulischen Praxis ist Nachteilsausgleich ein konkreter kontextgebundener „Hebel“, um Herausforderungen zu überwinden. Diese können sein: Einen Weg zu finden, auf dem Schülerinnen und Schüler mit einer Autismus-Spektrum-Störung zeigen, dass sie eine Gedichtsinterpretation schreiben können. Samt der Erkennung der enthaltenen Metaphorik und ihrer korrekten Interpretation. Einen Weg zu finden, auf dem Schülerinnen und Schüler mit einer Schwerhörigkeit zeigen, dass sie im Fremdsprachenunterricht niveaugleich Hörverstehen können. Oder einen Weg zu finden, auf dem Schülerinnen und Schüler mit einer Angst- oder Sprachstörung darstellen, dass sie gleichwertig mündlich mitarbeiten, Gedichte rezitieren und Vorträge halten können. Zur Betrachtung der kompakten Übersicht im Kasten pausieren Sie das Video. Folie 5 [Drehbuch für Filmablauf: Zunächst ist nur die Pyramidenspitze zu sehen, es folgt kommende Erläuterung]: Wir vervollständigen den bisherigen Zusammenhang um den Notenschutz. Dieser steht an der Spitze der Pyramide. Anhand der Erläuterung in der folgenden Übersicht im Kasten wird Notenschutz zunächst kurz dargestellt. Sobald Sie die Bedeutung verinnerlicht haben, illustrieren wir den Begriff an einem weiteren Beispiel. [Hier taucht per Animation Kasten zur Erläuterung auf]. Um sich ausreichend Zeit zum Lesen des Kastens zu geben, halten Sie das Video an dieser Stelle bitte an. [PAUSE] Was bedeutet Notenschutz nun konkret? Lassen Sie uns das an einem Beispiel genauer anschauen. Alle Schülerinnen und Schüler müssen im WAT-Unterricht selbstständig Holz- und Metallarbeiten durchführen. Das können allerdings einige Schülerinnen und Schüler mit erheblichen motorischen Beeinträchtigungen nicht. Maßnahmen des Nachteilsausgleichs wären hier nicht ausreichend, damit die Schülerinnen und Schüler die geforderten praktischen Leistungen selbstständig erbringen können. Daher können sie im Rahmen des Notenschutzes die korrekte Nutzung der Geräte sowie die vollständige Durchführung der Produktherstellung mit Fachsprache beschreiben. Damit zeigen sie prinzipiell ihre Fachkenntnisse, die auch bewertet werden können. Die praktischen Leistungsanteile werden aber nicht bewertet. Diese Abweichung vom fachlichen Anforderungsniveau der Leistungsanforderungen wird auf dem Zeugnis ausgewiesen, z.B. durch den Satz „Auf die Bewertung einzelner Leistungen wurde im Fach Wirtschaft-Arbeit-Technik verzichtet.“ Dieser Notenschutz muss allerdings von den Eltern im Vorfeld beantragt und von der Schulleitung auf Grundlage der Empfehlung der Klassenkonferenz genehmigt werden. Folie 6 [Drehbuch für Filmablauf: Grafik zur Gegenüberstellung wird eingeblendet]: Als nächstes behandeln wir anhand vergleichender Beispiele die Gegenüberstellung der Unterschiede zwischen den Maßnahmen Nachteilsausgleich und Notenschutz. Im Kern geht es um die Begriffe „Aufgabenteile“ und „vollständige Bearbeitung“. Bitte pausieren Sie das Video und erschließen sich selbstständig die Unterschiede. Folie 7 [Drehbuch für Filmablauf: Grafik Gesamte Pyramide wird eingeblendet] Zusammenfassend lässt sich an der Pyramidenstruktur gut erkennen, dass alle Schülerinnen und Schüler im Unterricht und im Schulalltag individuell gefördert und unterstützt werden sollen, unabhängig davon, ob Leistungen bewertet werden. Dies gilt in besonderem Maße für die Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und vergleichbaren langandauernden erheblichen Beeinträchtigungen. Für eine kleinere Gruppe aus diesem Personenkreis besteht die Möglichkeit der Gewährung des Nachteilsausgleichs, sofern dieser im Kontext einer Leistungsbewertung nötig wird. Reicht die Gewährung eines Nachteilsausgleichs nicht aus, kann als letztes Mittel Notenschutz gewährt werden. Notenschutz ist antragspflichtig und wird auf dem Zeugnis und der Förderprognose vermerkt. Dabei ist zu beachten, dass dieser nur für bestimmte Beeinträchtigungen und Bereiche zulässig ist. Folie 8 Zum Abschluss widmen wir uns vier Beispielen aus der Praxis. Bitte beurteilen Sie, ob es sich jeweils um nachteilsausgleich handelt. Nehmen Sie sich in Ruhe Zeit zum Lesen, indem Sie das Video wieder pausieren. [PAUSE] Die richtige Antwort ist: Keine dieser Maßnahmen ist als Nachteilsausgleich zulässig. Natürlich wäre es in Beispiel eins als individuelle Förder- und Unterstützungsmaßnahme zulässig, dass Schülerinnen und Schüler mit einer Autismus-Spektrum-Störung sich in der Pause in der Bibliothek aufhalten können. Die Maßnahme betrifft aber nicht die Leistungsbewertung und ist deshalb kein Nachteilsausgleich. In Beispiel drei wäre das vollständige Ersetzen eines Vortrages durch eine schriftliche Ausarbeitung nur für Schülerinnen und Schüler mit erheblichen Beeinträchtigungen in der Kommunikation, z.B. bei Mutismus und Autismus, als Notenschutz zulässig, da vom fachlichen Anforderungsniveau der Leistungsanforderungen abgewichen wird. Bei den Maßnahmen zwei und vier wären handelt es sich weder um Nachteilsausgleich noch um Notenschutz. Die Erläuterungen dazu erfolgen in den nächsten Schulungen.

Formate: video/youtube

Dieses Video informiert sukzessiv und strukturiert zur individuellen Förderung und Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie vergleichbaren langandauernden erheblichen Beeinträchtigungen.

  • Individuelle Förderung, Nachteilsausgleich und Notenschutz

    für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und vergleichbaren langandauernden erheblichen Beeinträchtigungen

    PDF-Dokument (5.8 MB)

Unterlagen für Schulen

Um Ihnen die korrekte Antragstellung zu erleichtern, finden Sie hier jeweils einen Überblick über die zu nutzenden Formulare bei der
  • Erstantragstellung
  • Folgeantragstellung
  • Änderung der Förderstufe

Bitte orientieren Sie sich bei der Antragstellung jeweils an den in diesen Übersichten aufgeführten Dokumenten.

Die Antragsformulare für Einleitung eines Feststellungsverfahrens finden Sie auf der Seite mit den Fachinformationen zur sonderpädagogischen Diagnostik.

  • Überblick Erstantrag

    PDF-Dokument (350.2 kB) - Stand: 3. Dezember 2021

  • Überblick Folgeantrag

    PDF-Dokument (338.9 kB) - Stand: 3. Dezember 2021

  • Überblick Änderung der Förderstufe

    PDF-Dokument (345.9 kB) - Stand: 3. Dezember 2021

  • Elterninformation: Einholen einer fachärztlichen Stellungnahme

    PDF-Dokument (238.7 kB)

  • Elterninformation: Einholen einer fachärztlichen Stellungnahme

    in leichter Sprache

    PDF-Dokument (421.9 kB)

  • Information for parents: Obtaining a medical specialist's opinion

    EN

    PDF-Dokument (337.8 kB)

  • Ebeveynler için bilgiler: Bir tıbbi uzmanın görüşünü alma

    TR

    PDF-Dokument (342.2 kB)

  • معلومات الوالدين: الحصول على رأي متخصص

    AR

    PDF-Dokument (555.2 kB)

Verlässliche Grundausstattung für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte Lernen, Emotional-soziale Entwicklung und Sprache im Unterricht

Seit dem Schuljahr 2017/18 wird schrittweise, in einem mehrjährigen Prozess die verlässliche Grundausstattung für sonderpädagogische Förderung in den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache (L-E-S) eingeführt.

Die verlässliche Grundausstattung soll gewährleisten, dass allen Schülerinnen und Schülern bei Bedarf sowohl Präventionsmaßnahmen als auch sonderpädagogische Förderung in den o.g. Bereichen zur Verfügung stehen. Die verlässliche Grundausstattung erhöht die Gestaltungsmöglichkeiten für Schulen zur Entwicklung einer inklusiven Schule. Sie führt bei den Schulen zu einer höheren Ausstattungssicherheit und zu einer zeitlichen Entlastung durch eine terminunabhängige sonderpädagogische Diagnostik.

  • Fragen und Antworten zur verlässlichen Grundausstattung

    PDF-Dokument (122.7 kB) - Stand: 2017

Der Fachbeirat Inklusion hat in seiner Sitzung im Dezember 2019 empfohlen, dass die Umsteuerung zur verlässlichen Grundausstattung für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“(L), „Emotionale und soziale Entwicklung“(E) und „Sprache“(S) an den Berliner Grundschulen zukünftig nicht mehr jährlich sondern in zweijährlichen Schritten erfolgen soll. Dieser Empfehlung wurde gefolgt, so dass sich der zu Grunde liegende Schülerfaktor für die verlässliche Grundausstattung an den Grundschulen entsprechend der Übersicht ändert.

  • Übersicht verlässliche Grundausstattung gestreckt

    PDF-Dokument (213.3 kB)

Berlinkarte mit Bezirken

Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ)

In allen Berliner Beratungs- und Unterstützungszentren steht Schülerinnen und Schülern, Eltern und dem Schulpersonal ein Team von Fachkräften der Schulpsychologie und der Pädagogik zur Verfügung. Weitere Informationen

Schüler liest im Schulbuch

Sonderpädagogische Förderung

Sonderpädagogische Förderung dient dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und zielt auf die Verwirklichung des Rechts dieser Schülerinnen und Schüler auf eine ihrer persönlichen Begabung und ihrem persönlichen Leistungsvermögen entsprechende schulische Bildung und Erziehung. Weitere Informationen

Schülerin und Lehrerin am Schulisch

Lernprozessbegleitende Diagnostik

Für den Lernerfolg von Schülerinnen und Schülern ist es wichtig, an deren Vorkenntnissen, Wissen und Erfahrungen anzuknüpfen. Deshalb müssen Lehrkräfte wissen, welche Lernvoraussetzungen Schülerinnen und Schüler mitbringen und wo sie stehen, um Ihnen entsprechende Angebote machen zu können. Weitere Informationen

Dokumente mit Handy

Fachinformationen zur sonderpädagogischen Diagnostik

Um alle Maßnahmen der lernprozessbegleitenden Diagnostik und Förderung zu dokumentieren, stehen hier die Antragsformulare für Einleitung eines Feststellungsverfahrens, ein strukturierter Dokumentationsbogen mit vielen Hilfe- und Informationsfunktionen sowie ein Glossar zur Verfügung. Weitere Informationen

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie