Kinder und Jugendliche lernen unterschiedlich und können aus verschiedenen Gründen besondere Unterstützung benötigen. Individuelle Förderung und Unterstützung hilft dabei, Lernen und Teilhabe am schulischen Alltag entsprechend den persönlichen Bedürfnissen zu ermöglichen.
Ein Nachteilsausgleich trägt im Rahmen der Leistungsbewertung dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler trotz einer Beeinträchtigung ihr vorhandenes Leistungsvermögen unter Wahrung des fachlichen Anforderungsniveaus der Leistungsanforderungen darstellen können.
Notenschutz bedeutet, dass in besonderen Fällen auf die Bewertung bestimmter Leistungen oder Teilleistungen verzichtet werden kann. Dies ist jedoch nur für ausgewählte Leistungsbereiche und Beeinträchtigungen zulässig.
Die Vorgaben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie als Schulaufsichtsbehörde geben Orientierung für die schulische Praxis und enthält zahlreiche Beispiele und praktische Vorlagen. Sie soll Eltern, Schulen und SIBUZ dabei unterstützen, gemeinsam passende Lösungen zu finden und faire Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.