DigitalPakt - Fachinformationen

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Fragen und Antworten zum DigitalPakt

  • Welche Summe steht zur Verfügung?
    • 256.877.000 EUR Bundesmittel aufgeteilt in 5 Jahre
    • Kofinanzierung Landesmittel (10% der Bundesmittel)
    • landesweite Investitionen (5% der Bundesmittel)
    • länderübergreifende Investitionen (5% der Bundesmittel)
      Aus der Förderrichtlinie für das Land Berlin wird für jeden Schulträger die Höhe der Fördersumme ersichtlich sein.
  • Was kann gefördert werden?
    Aus der Förderrichtlinie wird hervor gehen, was gefördert werden kann. Diese richtet sich nach §3 der Verwaltungsvereinbarung:
    • Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen,
    • Pädagogischer Standard-Schulserver,
    • schulisches WLAN,
    • Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum Betrieb in der Schule,
    • digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung,
    • schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und max. bis 25.000€.
  • Welche Behörde erstellt die Förderrichtlinie?

    Die Beratungs- und Unterstützungsstelle für die Umsetzung des DigitalPakt Schule ist bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eingerichtet und erstellt die Förderrichtlinie.
    Zu erreichen ist diese über die E-Mail digitalpakt@senbjf.berlin.de
    Die Schulträger nennen der Beratungs- und Unterstützungsstelle ihre jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

  • Woher bekommen Schulträger und Schulen weitere Unterstützung?

    Die IT-Regionalbetreuerinnen und IT-Regionalbetreuer unterstützen parallel zur „Beratungs- und Unterstützungsstelle“ die Schulträger der allgemeinbildenden Schulen in den Bezirken dabei die IT-Entwicklungskonzepte zu erstellen sowie die allgemeinbildenden Schulen bei der Aktualisierung bzw. Neuerstellung der Medienkonzepte. Die Schulen werden außerdem durch die Schulberaterinnen und Schulberater der regionalen Fortbildung unterstützt. Die IT-Regionalbetreuerinnen und IT-Regionalbetreuer beraten umfassend zu den Themen Infrastruktur, Qualifizierung, Antragsstellung sowie Umsetzung des Rahmenlehrplans.

  • Woran wird festgemacht, was konkret in einer Schule gefördert wird?

    Die Schulen erstellen ein pädagogisches Medienkonzept, das zur Schwerpunktsetzung dient. Jede Schule reicht dann bei ihrem Schulträger einen Antrag ein. Der Schulträger ergänzt den Antrag mit einem IT-Entwicklungskonzept und einem Konzept über die Sicherstellung von Wartung, Betrieb und IT-Support der schulischen IT-Infrastruktur.

  • Wie sieht der Zeit- und Maßnahmenplan aus?
    • Förderrichtlinie: Vor Beginn der ersten Investitionen erstellt Berlin die Förderrichtlinien für Schulen und für landesweite Investitionen. Nach der Feststellung des Benehmens mit dem Bund wird die Steuergruppe unterrichtet. Anschließend erfolgt die Veröffentlichung.
    • Antragsstellung: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie baut die Beratungs- und Unterstützungsstelle für die Schulträger und Schulen weiter aus, um den Prozess der Antragsstellung zu begleiten und individuell zu beraten.
    • Investitionen: Zum kommenden Schuljahr 2019/2020 sollen die ersten Investitionsmaßnahmen in Höhe von voraussichtlich 38 Millionen Euro aus dem Pakt für eine bessere IT-Ausstattung erfolgen.