Der Schulvertrag

Lehrer im Gespräch

Fast alle öffentlichen Berliner Schulen haben inzwischen einen Schulvertrag abgeschlossen. Der Schulvertrag ist ein Instrument zur Schulentwicklung, der auf Basis des Schulprogramms schulische Entwicklungsprozesse strukturiert und verbindlich festhält.

Der Schulvertragsprozess beinhaltet im Jahresrhythmus zu führende Bilanzgespräche zwischen Schulleitung und Schulaufsicht. Grundlage für das Gespräch sind die schulischen Daten, die Ressourcen sowie die Rahmenbedingungen der Schule. Darauf basierend entwickeln die Schulleitungen partizipativ Ziele an ihrer Schule, die sich aus dem Schulprogramm ableiten. Diese werden in Abstimmung mit der Schulaufsicht im Schulvertrag festgehalten.

Zielsetzung

Schulische Qualitätsentwicklung wird schulspezifisch gedacht und konzipiert. Der Schulvertrag soll insgesamt klar erkennen lassen, an welchen Schwerpunkten die Schule in einem festgelegten Zeitraum arbeitet und welche Ergebnisse erwartet werden. Der Vertrag führt dazu, Schulentwicklung stärker zu strukturieren, datengestützt und verbindlicher zu gestalten. Im Ergebnis soll dies zur Sicherung des Bildungserfolgs der Schülerinnen und Schüler beitragen.

Inhalt des Schulvertrags und Bilanz

Der Schulvertrag wird von den Schulleitungen online bearbeitet. Er beinhaltet die Entwicklungsvorhaben, Jahresziele und Maßnahmen einer Schule und definiert die Unterstützung durch die Schulaufsicht. Die Umsetzung der Maßnahmen sowie die Unterstützung durch die Schulaufsicht werden jährlich gemeinsam bilanziert. Auf Grundlage der Bilanz sowie der aktuellen schulischen Datenlage wird wieder ein neuer Schulvertrag abgeschlossen.

Datengrundlage

Im Schulvertrag werden zur Analyse der Ausgangslage sowie zur Beobachtung der Schulentwicklung eine Vielzahl schulspezifischer Daten eingespielt:
  • Indikatorenmodell
  • Kontextmerkmale (Merkmale zur Schule, zu den Schülerinnen und Schülern sowie zum Kollegium)
  • Inspektionsbericht (Kurzfassung)
  • Prüfungsergebnisse der Sekundarstufe I und des Abiturs

Diese Daten können durch eigene Daten der Schule (z.B. eigene Erhebungen) ergänzt werden. Zudem werden der Schule Informationen über die zur Verfügung stehenden Ressourcen eingespielt.

Die Schule kann außerdem im Schulvertrag auf besondere Rahmenbedingungen hinweisen, wie z.B. bauliche, strukturelle oder personelle Herausforderungen an der Schule.

Das Berliner Indikatorenmodell

Den Schulen und Schulaufsichten werden vom Referat für Schulstatistik und Prognose schulartspezifische Indikatoren in das Online-Verfahren des Schulvertrags eingespielt. Das Berliner Indikatorenmodell ist das Kerninstrument der datenbasierten Schulentwicklung und ermöglicht der einzelnen Schule Analysen und (faire) Vergleiche in hoch verdichteter Weise zu ihrer eigenen Entwicklung. Das Instrument verarbeitet, analysiert und evaluiert von den Schulen erzeugte Daten aus der Bildungsstatistik.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Indikatoren durch standardisierte Kontextmerkmale und schuleigene Daten zu ergänzen. Zu den Kontextmerkmalen gehören die Daten, die mindestens für alle Schulen einer Schulart vorliegen und je nach Fragestellung einen Erklärungsbeitrag für die schulische Analyse liefern können.

Schuleigene Daten werden eigenständig von den Schulen generiert, nicht von der Senatsverwaltung weiterverwendet oder an diese weitergegeben, können aber für die Schulentwicklung von den Schulleitungen genutzt werden. Die datenbasierte Betrachtung der Einzelschule in Zeitreihe ermöglicht das Anknüpfen an positive Trends und macht Herausforderungen sichtbar. Die individuelle Sicht auf die Schule erlaubt eine schulspezifische Lösungsfindung.

Vorbereitung auf das Gespräch und den Abschluss des Schulvertrags

Vorbereitung durch die Schulleitung

  • Analyse der Ausgangslage: Berücksichtigung der Datenlage, der schuleigenen Ressourcen sowie der besonderen Rahmenbedingungen der Schule. Zur Ausgangslage gehören auch die Beschreibung und Ursachenanalyse für besondere Herausforderungen an der Schule.
  • Partizipation: Ausgehend vom Schulprogramm werden die Entwicklungsvorhaben, die Jahresziele und die Maßnahmen mit den relevanten Akteuren in der Schule abgestimmt.
  • Vertragsentwurf: Die Schulleitung setzt einen Formulierungsvorschlag für den Schulvertrag auf. Hier ist ein gewisser Vorlauf nötig, um der zuständigen Schulaufsicht Gelegenheit zu geben, sich auf das Gespräch inhaltlich vorzubereiten.

Vorbereitung durch die Schulaufsicht

  • Auseinandersetzung mit den schulspezifischen Daten und den Ressourcen der Schule.
  • Einsicht in den Vertragsentwurf (Absprache mit der Schulleitung zum Vorlauf).
  • Prüfung: Sind die Ziele und Maßnahmen SMART und damit abrechenbar?
  • Sind die Ziele datenbasiert? Welche Prioritäten sollten gesetzt werden?
  • Überlegungen zur möglichen Unterstützung der Schule mit Blick auf die konkreten geplanten Jahresziele und Maßnahmen.

Downloads

  • Handreichung Schulvertrag

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