Um den Mittleren Schulabschluss zu erreichen, müssen die Leistungen im letzten Jahrgang und die Noten der Prüfung stimmen.
Die Jahrgangsnoten
Für den MSA müssen grundsätzlich alle Jahrgangsnoten mindestens der Note 4 entsprechen. Um den MSA zu erlangen, sind insgesamt maximal drei Ausfälle möglich, die ausgeglichen werden müssen.
Dabei können folgende
Szenarien eintreten:
- Einmal die Note 5 ist als Leistungsausfall ohne Ausgleich zulässig.
- Einmal die Note 6 in einem Fach erfordert in zwei Fächern eine Note 2 als Ausgleich. Eine Note 6 darf nicht in einem Kernfach (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache) auftreten.
- Zweimal die Note 5 ist als Leistungsausfall ohne Ausgleich zulässig
- Bei einer Note 6 ist nur eine weitere Note 5 zulässig und erfordert in zwei Fächern eine Note 2 als Ausgleich.
- Liegt in einem der Kernfächer (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache) eine Note 5 zu, muss der Ausgleich auch aus einem Kernfach kommen.
- Dreimal die Note 5 erfordert in zwei anderen Fächern mindestens eine Note 3 als Ausgleich.
- Liegt in einem der Kernfächer (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache) eine Note 5 zu, muss der Ausgleich auch aus einem Kernfach kommen.
Nicht bestanden ist der Jahrgangsteil bei
- Note 6 im Kernfach,
- zweimal Note 5 in den Kernfächern,
- zweimal Note 6,
- zweimal Note 5 bei zusätzlicher Note 6,
- bei fehlendem Ausgleich oder
- wenn mehr als drei der oben beschriebenen Szenarien auf einmal eintreffen.
Wer den Jahrgangsteil nicht bestanden hat, kann für diesen Teil eine Nachprüfung ablegen. Die Nachprüfung ist nur in einem Fach (außer Sport) möglich und das Ziel muss durch Verbesserung einer Leistung um eine Notenstufe erreichbar sein.