Abschlüsse am Gymnasium nach der 9. und 10. Klasse

Schüler bei Klassenarbeit

Wer aufs Gymnasium geht, erreicht auf seinem Weg zum Abitur bereits einen weiteren Schulabschluss. Nach der 9. Klasse können die Voraussetzungen für die Berufsbildungsreife (BBR) erfüllt sein und nach der 10. Klasse wird durch entsprechende Leistungen der Mittlere Schulabschluss (MSA) erreicht. Ab dem Schuljahr 2014/15 nehmen die Schülerinnen an der gemeinsamen Prüfung für den MSA und die erweiterte BBR teil.

Der mittlere Schulabschluss (MSA)

Um den Mittleren Schulabschluss zu erreichen, müssen die Leistungen im letzten Jahrgang und die Noten der Prüfung stimmen.

Die Jahrgangsnoten

Für den MSA müssen grundsätzlich alle Jahrgangsnoten mindestens der Note 4 entsprechen. Um den MSA zu erlangen, sind insgesamt maximal drei Ausfälle möglich, die ausgeglichen werden müssen.

Dabei können folgende Szenarien eintreten:
  • Einmal die Note 5 ist als Leistungsausfall ohne Ausgleich zulässig.
  • Einmal die Note 6 in einem Fach erfordert in zwei Fächern eine Note 2 als Ausgleich. Eine Note 6 darf nicht in einem Kernfach (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache) auftreten.
  • Zweimal die Note 5 ist als Leistungsausfall ohne Ausgleich zulässig
  • Bei einer Note 6 ist nur eine weitere Note 5 zulässig und erfordert in zwei Fächern eine Note 2 als Ausgleich.
    • Liegt in einem der Kernfächer (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache) eine Note 5 zu, muss der Ausgleich auch aus einem Kernfach kommen.
  • Dreimal die Note 5 erfordert in zwei anderen Fächern mindestens eine Note 3 als Ausgleich.
    • Liegt in einem der Kernfächer (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache) eine Note 5 zu, muss der Ausgleich auch aus einem Kernfach kommen.
Nicht bestanden ist der Jahrgangsteil bei
  • Note 6 im Kernfach,
  • zweimal Note 5 in den Kernfächern,
  • zweimal Note 6,
  • zweimal Note 5 bei zusätzlicher Note 6,
  • bei fehlendem Ausgleich oder
  • wenn mehr als drei der oben beschriebenen Szenarien auf einmal eintreffen.

Wer den Jahrgangsteil nicht bestanden hat, kann für diesen Teil eine Nachprüfung ablegen. Die Nachprüfung ist nur in einem Fach (außer Sport) möglich und das Ziel muss durch Verbesserung einer Leistung um eine Notenstufe erreichbar sein.

Jahrgangsnoten Mittlerer Schulabschluss

Die Prüfungsnoten

Die Prüfung findet in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache statt. Außerdem müssen die Schüler eine Präsentationsprüfung in einem weiteren Fach ablegen.

Bei den Prüfungsnoten müssen die Schüler mindestens eine Note 4 erreichen, um zu bestehen. Eine einzelne Note 5 kann ausgeglichen werden, wenn in einem anderen Prüfungsfach mindestens eine Note 3 erzielt wird.

Wer den Prüfungsteil nicht besteht, hat im Anschluss die Möglichkeit, mit einer zusätzlichen mündlichen Prüfung die schriftliche Leistung zu verbessern.

Prüfungsnoten Mittlerer Schulabschluss

Der Übergang in die gymnasiale Oberstufe

Für den Weg zum Abitur, also den Übergang in die gymnasiale Oberstufe, ist das Erreichen des MSA zwingende Voraussetzung. Dabei müssen grundsätzlich alle Jahrgangsnoten mindestens der Note 4 entsprechen. Insgesamt sind maximal zwei Ausfallnoten möglich, die ausgeglichen werden müssen.

Dabei können folgende Szenarien eintreten:
  • Eine Note 5 ist als Leistungsausfall ohne Ausgleich zulässig.
  • Eine Note 6 erfordert in zwei Fächern eine Note 2 als Ausgleich. Eine Note 6 darf nicht in einem Kernfach (Deutsch, Mathematik, 1. und 2. Fremdsprache) auftreten. Bei einer Note 6 ist keine weitere Note 5 zulässig.
  • Zweimal Note 5 erfordert in zwei anderen Fächern mindestens eine Note 3 als Ausgleich.
    • Liegt in einem der Kernfächer (Deutsch, Mathematik, 1. und 2. Fremdsprache) eine Note 5 vor, muss der Ausgleich auch aus einem Kernfach kommen
Der Übergang in die gymnasiale Oberstufe ist nicht möglich, bei
  • einer Note 6 im Kernfach,
  • zweimal Note 5 in den Kernfächern,
  • einer Note 5 und einer Note 6,
  • zweimal Note 6,
  • fehlendem Ausgleich und
  • wenn zwei der beschriebenen Szenarien auf einmal zutreffen.
Jahrgangsnoten Übergang gymnasiale Oberstufe

Die Berufsbildungsreife (BBR)

Wer am Gymnasium in die 10. Klasse versetzt wird, erfüllt damit auch die Voraussetzungen für die Berufsbildungsreife.

  • Präsentationsprüfung MSA Schüler

    PDF-Dokument (507.6 kB)

  • Präsentationsprüfung MSA Lehrer

    PDF-Dokument (786.3 kB)

  • Prüfungen im Fach Darstellendes Spiel. Eine Handreichung

    PDF-Dokument (27.8 MB)

Schüler bei Abschlussprüfung

Abschlüsse an den Integrierten Sekundarschulen nach der 9. und 10. Klasse

Der Schulabschluss, der am Ende der 10. Klasse erreicht wird, ist für viele Schülerinnen und Schüler ein Etappenziel für ihren weiteren Weg zum Abitur, für andere der Einstieg in die Berufsausbildung. Weitere Informationen

Lernen in der Volkshochschule

Zweiter Bildungsweg

Das Berliner Bildungssystem bietet die Chance, sich durch lebenslanges Lernen persönlich weiterzuentwickeln und auf die sich verändernden Anforderungen des Berufslebens zu reagieren. Weitere Informationen

Lachende Jugendliche

Anerkennung schulischer Abschlüsse

Unsere Zeugnisanerkennungsstelle bewertet Ihre in- oder ausländischen Bildungsnachweise. Sie ist auch für Sie zuständig, wenn Sie eine Gleichstellung mit im schulischen Bereich erworbenen beruflichen Abschlüssen feststellen lassen wollen. Weitere Informationen

Das Berliner Schulsystem

Berliner Schulsystem

Die Berliner Schule ist mehrstufig aufgebaut. In den unterschiedlichen Stufen kann man unterschiedliche Schultypen durchlaufen, so dass es verschiedene Wege gibt, seinen Schulabschluss zu erlangen. Weitere Informationen

Schüler/-innen in Prüfungssituation

Prüfungen und Abschlüsse

Alle Schülerinnen und Schüler sollen ihre Schullaufbahn erfolgreich mit dem bestmöglichen Abschluss beenden. Hier finden Sie alle Informationen zu den Abschlüssen nach der 9. und 10. Klasse, dem Abitur, den beruflichen Abschlüssen und dem Zweiten Bildungsweg. Weitere Informationen

Paragraphen auf Buch

Rechtsvorschriften

Alles was Recht ist - ein gutes Bildungssystem braucht Regelungen, die Rechte und Pflichten von Schülern, Eltern und Schulen verbindlich festlegen. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Vorschriften des Berliner Bildungssystems. Weitere Informationen