Für den Weg zum Abitur, also den Übergang in die gymnasiale Oberstufe, ist das Erreichen der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe zwingende Voraussetzung. Es sind dabei die Fächer Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und 2. Fremdsprache von stärkerer Bedeutung als alle anderen Fächer. Sie werden als Kernfächer bezeichnet.
Bedingungen für die Versetzung in die Qualifikationsphase:
- einmal Note 5 in einem beliebigen Fach ist ohne Ausgleich zulässig
Bedingungen für die Erreichung der Versetzung in die Qualifikationsphase durch Ausgleichsregelung
- einmal Note 6 (kein Kernfach) – Ausgleich durch zweimal Note 2 in beliebigen Fächern
- zweimal Note 5 (kein Kernfach) – Ausgleich durch zweimal Note 3 in beliebigen Fächern
- zweimal Note 5, davon einmal im Kernfach – Ausgleich durch zweimal Note 3, davon einmal im Kernfach