Wechsel auf die weiterführende Schule zur 5. Klasse

Grundschüler der 4. Klasse vor dem Wechsel auf eine weiterführende Schule

Grundschüler der 4. Klasse vor dem Wechsel auf eine weiterführende Schule

Im vierten Schuljahr besteht für Kinder und ihre Eltern die Möglichkeit, auf ein grundständiges Gymnasium zu wechseln. Grundlage für die Aufnahme sind die schulischen Leistungen und die Förderprognose der Schule mit Primarstufe.

Hier finden Sie Informationen zum Anmeldeverfahren und verschiedenen Schulprofilen. So können Sie das Angebot wählen, das am besten zu den Interessen und Fähigkeiten Ihres Kindes passt.

Schulanmeldung

Wenn Sie wünschen, dass Ihr Kind bereits nach der 4. Klasse auf eine weiterführende Schule wechselt, teilen Sie dies der Klassenlehkraft rechtzeitig mit. Im persönlichen Beratungsgespräch informieren die Lehrkräfte über den Übergang Ihres Kindes. Dabei werden die Noten in einzelnen Fächern sowie die Leistungs- und Kompetenzentwicklung berücksichtigt.

Wenn Sie der Klassenlehrkraft Ihres Kindes Ihren Wunsch zum vorzeitigen Wechsel mitgeteilt haben, erhalten Sie mit dem Halbjahreszeugnis den Anmeldebogen mit Hologramm und die Förderprognose in doppelter Ausführung (eine für Ihre Unterlagen).

Damit können Sie Ihr Kind an bis zu drei Wunschschulen anmelden. Beachten Sie, dass Sie Ihr Kind an jeder Wunschschule selbst anmelden müssen. Für Privatschulen gilt der Anmeldebogen nicht.

Anmeldeverfahren an den Wunschschulen

  • Erstwunsch
    Melden Sie Ihr Kind im Anmeldezeitraum zunächst an Ihrer Erstwunschschule an. Das Bezirksschulamt sendet Ihnen einen Bescheid, der entweder Ihren gewünschten Schulplatz bestätigt oder Ihnen eine Absage für die Erstwunschschule mitteilt.
  • Zweitwunsch
    Sollte Ihr Kind keinen Schulplatz an der Erstwunschschule erhalten, können Sie am Zweitwunschverfahren teilnehmen. Dafür erhalten Sie mit dem Ablehnungsschreiben der Erstwunschschule und einer Kopie des Original-Anmeldebogens sowie der Förderprognose eine Information über alle Schulen mit freien Plätzen. Dies gilt auch für das Drittwunschverfahren.
    Erfordert die Aufnahme an einer Schule einen Test, muss Ihr Kind in jedem Fall daran teilnehmen. Das Bezirksschulamt sendet Ihnen den Bescheid, der entweder Ihren gewünschten Schulplatz bestätigt oder Ihnen eine Absage für die Zweitwunschschule mitteilt.
  • Drittwunsch
    Wenn es auch in der zweiten Bewerbungsrunde nicht mit Ihrem gewünschten Schulplatz geklappt hat, können Sie sich nun an den Schulen bewerben, an denen noch freie Plätze vorhanden sind. Das Bezirksschulamt sendet Ihnen einen Bescheid, der entweder Ihren gewünschten Schulplatz bestätigt oder Ihnen eine Absage für die Drittwunschschule mitteilt.

Erhält Ihr Kind an keinem grundständigen Gymnasium einen Schulplatz, setzt es seine Schullaufbahn in seiner Grundschule fort.

Wichtige Termine

Aufnahmekriterien und Aufnahmetests

Die Aufnahme Ihres Kindes kann an bestimmte Bedingungen, zum Beispiel an Zeugnisnoten oder das Bestehen eines Aufnahmetests gebunden sein und erfolgt nach der Rangfolge bestimmter Kriterien.

Im Sinne Ihres Kindes empfehlen wir Ihnen, sich vorab über die Inhalte und etwaige Anforderungen und Belastungen zu informieren. Viele Details finden Sie im Schulverzeichnis. Weitere Fragen beantworten Ihnen die Schulen persönlich.

Für die Aufnahme Ihres Kindes in eine Profilklasse der 5. Jahrgangsstufe bestehen verschiedene Voraussetzungen, z. B. die Zeugnisnoten oder das Bestehen eines Eignungstests. Die Aufnahmeregelungen sind nachfolgend teilweise verkürzt dargestellt und dienen zunächst der Orientierung.

  • Altsprachliche Klassen

    Aufnahmekriterien

    Bei Übernachfrage entscheidet die Förderprognose über die Aufnahme am Gymnasium. Dabei werden die Noten in Deutsch, Mathematik, der ersten Fremdsprache und im Fach Sachunterricht berücksichtigt.

  • Bilinguale Klassen

    Aufnahmekriterien

    Bei Übernachfrage entscheidet die Förderprognose über die Aufnahme am Gymnasium. Grundlage sind die Noten in Deutsch, Mathematik, der ersten Fremdsprache und im Fach Sachunterricht sowie ein Aufnahmegespräch mit Ihrem Kind.

  • Neusprachliche Klassen

    Französisches Gymnasium

    Aufnahmekriterien

    Die Aufnahme richtet sich nach der Förderprognose für das Gymnasium, mindestens der Note 2 in Deutsch sowie dem Bestehen eines Eignungstests.
    Bei Übernachfrage erfolgt die Auswahl unter denen, die den Aufnahmetest bestanden haben, nach dem Notendurchschnitt der Fächer Deutsch, 1. Fremdsprache, Mathematik und Sachunterricht.

    Eignungstest

    Bevor Sie Ihr Kind im Anmeldezeitraum an der Schule anmelden, findet ein Eignungstest statt. Die Anmeldung zu den Eignungstests nehmen Sie an den jeweiligen Schulen vor. Anhand des Testergebnisses kann Ihnen die Schule die Eignung Ihres Kindes für das jeweilige Profilangebot bestätigen. Die Gesamteignung hängt ggf. von weiteren schulischen Ergebnissen ab.

    Erstwunschverfahren: Testanmeldung bis zum 9. Januar 2026
    Die Test- und alle weiteren Termine erfragen Sie bitte rechtzeitig bei den Schulen. Weitere individuelle Testtermine setzt die jeweilige Schule fest.

    Japanisch als 2. Fremdsprache

    Die Aufnahme erfolgt bei einer Gesamtsumme der Zeugnisnoten in Deutsch, Mathematik, Englisch, Sachunterricht und Kunst von höchstens 13.

  • Mathematisch-naturwissenschaftliche und naturwissenschaftliche Klassen

    Aufnahmekriterien

    Die Aufnahme setzt mindestens die Note 2 in Mathematik voraus. Zusätzlich darf die Summe der Zeugnisnoten in Mathematik (mit 3 multipliziert), Deutsch (mit 2 multipliziert), 1. Fremdsprache und Sachunterricht maximal 15 betragen und ein Eignungstest ist nötig.

    Bei Übernachfrage erfolgt die Auswahl gemäß folgender Rangfolge: 50 % Testergebnis, 50 % Bewertung der Kernfächer einschließlich einzelner Kompetenzen der Förderprognose.

    Eignungstest

    Bevor Sie Ihr Kind im Anmeldezeitraum an der gewünschten Schule anmelden, findet ein Eignungstest statt. Die Anmeldung zu den Eignungstests nehmen Sie an den jeweiligen Schulen vor. Anhand des Testergebnisses kann Ihnen die Schule die Eignung Ihres Kindes für das jeweilige Profilangebot bestätigen. Die Gesamteignung hängt ggf. von weiteren schulischen Ergebnissen ab.

    Erstwunschverfahren: 17.02.2026
    Zweitwunschverfahren: 20.03.2026
    Weitere individuelle Testtermine setzt die jeweilige Schule fest.

  • Musikprofilierte Klassen

    Aufnahmekriterien

    Die Aufnahme erfolgt über einen schulbezogenen, leistungsorientierten Eignungstest im Fach Musik.
    Der Besuch des Georg-Friedrich-Händel- und des Melanchthon-Gymnasiums setzt zudem gute Noten in Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Musik voraus.

    Eignungstest

    Bevor Sie Ihr Kind im jeweiligen Anmeldezeitraum an der gewünschten Schule anmelden, finden die Eignungstests für musikprofilierte Klassen statt. Die Anmeldung zu den Eignungstests nehmen Sie an den jeweiligen Schulen vor. Anhand des Testergebnisses kann Ihnen die Schule die Eignung Ihres Kindes für das jeweilige Profilangebot bestätigen. Die Gesamteignung hängt ggf. von weiteren schulischen Ergebnissen ab.

    Erstwunschverfahren: Testanmeldung bis zum 9. Januar 2026
    Die Test- und alle weiteren Termine erfragen Sie bitte rechtzeitig bei den Schulen.

  • Sportbetonte Klassen

    Für die Aufnahme sind die Empfehlung des Landessportbundes, ein sportmedizinisches Gutachten sowie ein leistungsbezogener Aufnahmetest in Tanz oder Artistik und ein fachärztliches Gutachten erforderlich.

  • Schnelllerner-Klassen

    Aufnahmekriterien

    Die Aufnahme erfolgt anhand der Summe der Zeugnisnoten in Deutsch, der ersten Fremdsprache, Mathematik und Sachunterricht, einzelner Kompetenzen aus der Förderprognose sowie dem Bestehen des Eignungstests.

    Eignungstest

    Bevor Sie Ihr Kind im jeweiligen Anmeldezeitraum an der gewünschten Schule anmelden, finden die Eignungstests für Schnelllerner-Klassen statt. Die Anmeldung zu den Eignungstests nehmen Sie an den jeweiligen Schulen vor. Anhand des Testergebnisses kann Ihnen die Schule die Eignung Ihres Kindes für das jeweilige Profilangebot bestätigen. Die Gesamteignung hängt ggf. von weiteren schulischen Ergebnissen ab.

    Anmeldung vom 6. Januar 2026 bis zum 9. Januar 2026
    Der Testtag findet am 17. Januar 2026 statt.

Übersicht aller öffentlichen Gymnasien ab Jahrgangsstufe 5

Mit dem Aufruf des Inhaltes erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist eine Förderprognose?

    Die Förderprognose umfasst die im ersten Halbjahr von Jahrgangsstufe 4 erbrachten Leistungen in Deutsch, 1. Fremdsprache, Mathematik und Sachunterricht. Die Summe der Notenwerte wird dann durch 4 geteilt (Standarddivisor).

  • Wie kann ich die Wunschschulen ändern?

    Die Angaben zu Ihren Wunschschulen können Sie nur im jeweiligen Anmeldezeitraum und nur auf dem Anmeldebogen ändern. Mit dem geänderten Bogen melden Sie Ihr Kind dann bei der neu benannten Schule an.

  • Was passiert, wenn mein Kind das Probejahr am Gymnasium nicht besteht?

    Wer die 5. Klasse des Gymnasiums, die als Probezeit gewertet wird, nicht besteht, wechselt zurück in die 6. Klasse der Grundschule.

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