Säule III – Multiprofessionelle Teams

Startchancenprogramm Säule 3 - Multiprofessionelle Teams

Mit multiprofessionellen Teams wollen wir eine positive Schulkultur entwickeln, Lernende beraten und unterstützen, eine lernförderliche Elternarbeit etablieren und Betroffene bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen stärken. Die Maßnahmen aus der Säule III bieten personelle Unterstützung zur Umsetzung der im Schulvertrag vereinbarten Ziele.

Im Rahmen der Säule III des Startchancen-Programms wird zusätzliches Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams an Schulen eingesetzt. Die Maßnahme dient der Umsetzung der im Schulvertrag vereinbarten Ziele.

Zur Auswahl stehen verschiedene Professionen:
  • Betreuer/-innen
  • Ergotherapeut/-in
  • Erzieher/-innen
  • Lerntherapeut/-in
  • Logopäd/-in
  • Medienpädagog/-in
  • Musiktherapeut/-in
  • Pädagogische Assistenz
  • Pädagogische Unterrichtshilfe
  • Psycholog/-in an Schulen
  • Sozialarbeiter/-innen
  • Sprachlernassistenz

Die jeweiligen Anforderungsprofile sind bei der zuständigen Schulaufsicht erhältlich. Die Personalakquise kann nach Abschluss des Schulvertrags beginnen; dieser wird durch die Geschäftsstelle an das Personalmanagement der Schule übermittelt.

Während für pädagogische Assistenz oder Sprachlernassistenz eine schulbezogene Ausschreibung erforderlich ist, bestehen für die übrigen Beschäftigtengruppen im Landesdienst Dauerausschreibungen. Eine Kooperation mit Trägern der freien Jugendhilfe ist nur im Rahmen bestehender Kooperationen des Landesprogramms Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen möglich.

Pro Schule steht entweder 1 Vollzeitstelle im Landesdienst (39,4 Std./Woche) oder – bei Zusammenarbeit mit einem freien Träger – 35 Std./Woche zur Verfügung. Die Auswahl des Personals erfolgt in Abstimmung mit der Schulaufsicht unter Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen. Die Zentrale Bewerbungsstelle stellt geeignete Bewerber*innen zur Verfügung. Für eine Einstellung im öffentlichen Dienst sind Zeugnisse, persönliche Dokumente, ein Masernnachweis und ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

Grundsätzlich sind unbefristete Vollzeitstellen vorgesehen. Teilzeit ist möglich, entweder befristet (mit befristetem Ersatz) oder unbefristet (mit dauerhaftem Ersatz). Ein Wechsel der Beschäftigtengruppe ist nur bei veränderten Zielen im Schulvertrag und entsprechendem Unterstützungsbedarf möglich.

Bei Ausfällen gelten die regulären Vertretungsregelungen: Im Landesdienst wird durch befristete Einstellungen ersetzt, bei freien Trägern ist der jeweilige Träger zuständig. Die Personalverantwortung liegt jeweils bei der Schulleitung.

Zusätzlich eingestelltes pädagogisches Personal kann gemäß § 79 SchulG an Gremiensitzungen teilnehmen. Die Arbeitszeit richtet sich nach dem vertraglich festgelegten Umfang und wird unter Berücksichtigung der Schulferien erbracht. Pädagogische Unterrichtshilfen und Sprachlernassistenzen unterliegen der Ferienregelung.

Fortbildungsangebote stehen über das Berliner Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung (BLiQ) zur Verfügung. Beschäftigte im Rahmen der Jugendsozialarbeit werden zusätzlich über das SFBB fortgebildet, können aber ebenfalls am BLiQ teilnehmen.

Downloads

  • Informationen zur SÄULE III im Startchancen-Programm

    PDF-Dokument (242.8 kB)