Schulische Inklusionsassistenz

Mädchen im Rollstuhl mit zwei Freunden

Eine wichtige Bedingung für das Gelingen der inklusiven Schule ist der Einsatz schulischer Inklusionsassistent/-innen. Sie ermöglichen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, langandauernden erheblichen körperlichen Beeinträchtigungen oder einer chronischen somatischen Erkrankung durch Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe in Verbindung mit pädagogischer Assistenz einen erfolgreichen Schulbesuch und sichern ihr Recht auf Bildung und Erziehung gemäß § 2 Schulgesetz.

Schulische Inklusionsassistenz stellt für diese Schülerinnen und Schüler Pflege- und Hilfeleistungen als inklusive schulische Leistung im Gruppenbezug zur Verfügung, die für die Teilhabe am Unterricht und an der außerunterrichtlichen und ergänzenden Förderung und Betreuung erforderlich sind. 
Schulische Inklusionsassistenz kann von jeder inklusiven allgemeinbildenden Schule beim SIBUZ beantragt werden, wenn die notwendige Pflege und Hilfe nicht im Rahmen der personellen Grundausstattung der Schule geleistet wird. Dafür gelten die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift über schulische Inklusionsassistenz (VV SchulInklAs).


Der Einsatz schulischer Inklusionsassistenz ist eine schulische Maßnahme, die von einem Träger der freien Jugendhilfe erbracht wird, mit dem die Schule vertraglich eine Kooperation eingegangen ist. Grundlage für diese Kooperation ist die Rahmenvereinbarung zur Leistungserbringung und Finanzierung der schulischen Inklusionsassistenz für schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im gemeinsamen Unterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen in Berlin (RV SchulInklAs). 



Allgemeine Informationen

  • SIBUZ Infobrief Nr. 27
    mit dem Thema
    • Schulische Inklusionsassistenz

    PDF-Dokument (203.2 kB)

  • SIBUZ-Infobrief - Diabetes in der Schule - Versorgung und Unterstützung von Kindern mit Diabetes mellitus Typ I im Schulalltag

    DOWNLOAD-Dokument

Weiterbildung zu schulischen Inklusionsassistentinnen und -assistenten

Damit Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an schulischer Inklusionsassistenz die bestmögliche Unterstützung erhalten, werden alle ehemaligen Schulhelferinnen und Schulhelfer schrittweise in einem Übergangszeitraum von vier Jahren ab dem Schuljahr 2023/2024 zu schulischen Inklusionsassistentinnen und -assistenten qualifiziert. Die Träger haben sich gemäß § 14 RV-SchulInklAs verpflichtet, jährlich mindestens ein Viertel ihrer Beschäftigten weiterzubilden, sofern nicht bereits eine vergleichbare, anerkennungsfähige Qualifikation vorliegt.

  • Weiterbildungskurs zur Schulischen Inklusionsassistenz

    im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

    PDF-Dokument (636.6 kB)

  • Zusätzliches Weiterbildungsangebot

    PDF-Dokument (137.4 kB)

  • Weiterbildungsplan schulische Inklusionsassistenz

    PDF-Dokument (547.9 kB)

Rechtliche Grundlagen und Unterlagen zum Verfahren

  • Verwaltungsvorschrift über schulische Inklusionsassistenz

    PDF-Dokument (1.7 MB)

  • Rahmenvereinbarung zur Leistungserbringung und Finanzierung der schulischen Inklusionsassistenz (RV SchulInklAs)

    PDF-Dokument (185.9 kB)

  • Anlage 1 - Tätigkeitsbeschreibung

    PDF-Dokument (124.7 kB)

  • Anlage 2 - Kostenblatt RV SchulInklAs 2025

    PDF-Dokument (182.8 kB)

  • Anlage 7 - Leistungsdokumentation

    XLSX-Dokument (786.4 kB)

  • Anlage 8a - Antrag auf Einsatz schulischer Inklusionsassistenz für eine Schulfahrt

    PDF-Dokument (488.0 kB)

  • Anlage 8b - Antrag auf schulische Inklusionsassistenz in den Ferien

    PDF-Dokument (249.5 kB)

  • Anlage 10 - Leistungsnachweis Diabetesversorgung

    PDF-Dokument (424.8 kB)

  • Anlage 11 - Monitoring Weiterbildung

    PDF-Dokument (440.4 kB)

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie