Schulische Inklusionsassistenz stellt für diese Schülerinnen und Schüler Pflege- und Hilfeleistungen als inklusive schulische Leistung im Gruppenbezug zur Verfügung, die für die Teilhabe am Unterricht und an der außerunterrichtlichen und ergänzenden Förderung und Betreuung erforderlich sind. Schulische Inklusionsassistenz kann von jeder inklusiven allgemeinbildenden Schule beim SIBUZ beantragt werden, wenn die notwendige Pflege und Hilfe nicht im Rahmen der personellen Grundausstattung der Schule geleistet wird. Dafür gelten die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift über schulische Inklusionsassistenz (VV SchulInklAs).
Der Einsatz schulischer Inklusionsassistenz ist eine schulische Maßnahme, die von einem Träger der freien Jugendhilfe erbracht wird, mit dem die Schule vertraglich eine Kooperation eingegangen ist. Grundlage für diese Kooperation ist die Rahmenvereinbarung zur Leistungserbringung und Finanzierung der schulischen Inklusionsassistenz für schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im gemeinsamen Unterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen in Berlin (RV SchulInklAs).