Zur fachgerechten gesundheitlichen Versorgung gehören u.a. die Akutversorgung bei erkrankten und verletzten Personen auf dem Schulgelände, die Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit speziellen gesundheitlichen Bedarfen nach einem individuell entwickelten Behandlungsplan, die Übernahme von Maßnahmen medizinischer Pflege und Hilfe (Behandlungspflege), die punktuelle Übernahme von Maßnahmen der ergänzenden Pflege im Sinne von Grundpflege, die Information, Beratung und Schulung der Schulleitung, Lehrkräfte und Betreuungspersonen zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit speziellen gesundheitlichen Bedarfen sowie die Pflegedokumentation.