Zentrale AGG-Beschwerdestelle für Schulpersonal

Zwei Frauen in einer Gesprächssituation

Benachteiligungen und Diskriminierungen stellen für Beschäftigte eine erhebliche Belastung dar und beeinträchtigen ein sicheres und respektvolles Arbeitsumfeld. Um Betroffene mit klaren und verlässlichen Strukturen wirksam zu unterstützen, hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine zentrale Beschwerdestelle gemäß § 13 Absatz 1 Satz 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingerichtet.

Die zentrale AGG-Beschwerdestelle bietet allen bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beschäftigten Dienstkräften der Berliner Schulen einen geschützten, vertraulichen und rechtlich abgesicherten Zugang, wenn sie Benachteiligungen und/oder Diskriminierungen im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis erfahren oder vermuten.

Zuständigkeitsbereich

Die Beschwerdestelle ist zuständig für alle Dienstkräfte der Berliner Schulen, für die die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Arbeitgeberin oder Dienstherrin ist. Das sind insbesondere

  • Lehrkräfte, Lehramtsanwärter/-innen und Vertretungslehrkräfte
  • Erzieher/-innen und das gesamte weitere pädagogische und nichtpädagogische Personal,
  • Schulleitungsmitglieder und Funktionsstelleninhaber/innen, Verwaltungsangestellte

Konflikte sind grundsätzlich zunächst innerhalb der Schule oder Dienststelle zu klären. Die AGG-Beschwerdestelle wird tätig, wenn eine Benachteiligung im Sinne des AGG vorliegt oder vermutet wird und wenn innerorganisatorische Klärungswege (z. B. Gespräche im Team, mit der Schulleitung oder der zuständigen Dienststelle) ausgeschöpft wurden oder nicht zu einer Lösung geführt haben.

Aufgaben und Verfahrensweise

Die zentrale AGG-Beschwerdestelle für Berliner Schulen

  • nimmt Beschwerden entgegen,
  • klärt Sachverhalte und führt Gespräche mit den Beteiligten,
  • nimmt im gesetzlich zulässigen Umfang Einsicht in relevante Unterlagen,
  • bewertet und klärt die vorgetragenen Sachverhalte im Hinblick auf mögliche Diskriminierungen,
  • formuliert Empfehlungen und Maßnahmenvorschläge.

Beschwerden von Beschäftigten werden nach den im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geschützten Merkmalen geprüft. Darüber hinaus werden Beschwerden nach den im Landesantidiskriminierungsgesetz zusätzlich genannten geschützten Kategorien rassistische oder antisemitische Zuschreibung, chronische Erkrankung, Sprache und sozialer Status bearbeitet.

Dienst-, arbeits- oder disziplinarrechtliche Entscheidungen werden ausschließlich durch die jeweils zuständigen Dienstvorgesetzten getroffen.

Ansprechpartner/-innen

  • Meinhard Jacobs
  • Dietrich Kruse
  • Ute Lehmann
  • Alle Teammitglieder verfügen über fundierte Expertise in der Bewältigung von diskriminierendem Verhalten, der Beratung und der gütlichen Streitbeilegung. Sie bringen Erfahrungen im Konfliktmanagement oder Mentoring mit und gewährleisten eine fachkundige und vertrauliche Bearbeitung der Fälle.

Beschwerden

  • Wir bitten darum, Beschwerden möglichst per E-Mail einzureichen und zur Vorbereitung des persönlichen Erstgesprächs den nachstehenden Fragebogen auszufüllen.
  • Fragebogen zum Erstgespräch
  • agg-beschwerde@senbjf.berlin.de
  • Jeden Montag findet von 16-17 Uhr eine Präsenzsprechstunde im Raum 2 C 05 statt.
  • Darüber hinaus können Sie Ihr Anliegen auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir rufen Sie zurück.
  • +49 160 9101 0762
  • Fragebogen vor Erstgespräch

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Rechtsgrundlagen

Die Angaben werden in der Aufbauphase fortlaufend aktualisiert und ergänzt.

Zentrale AGG-Beschwerdestelle für Schulpersonal