Das Land Berlin beabsichtigt, Lehrkräfte wieder zu verbeamten. Sofern Sie bereits in einem anderen Bundesland verbeamtete Lehrkraft sind, wird die Übernahme durch eine Versetzung erfolgen. Das Beamtenverhältnis wird dann fortgesetzt. Bei Beschäftigen, die bereits das 50. Lebensjahr vollendet haben, ist die Übernahme in den Dienst des Landes Berlin nur dann im Beamtenverhältnis möglich, wenn die Senatsverwaltung für Finanzen hierzu ihre Einwilligung erteilt.
Die auf dieser Seite beschriebenen Voraussetzungen und Möglichkeiten entsprechen der geltenden Rechtslage und berücksichtigen die beabsichtigte Verbeamtung von Lehrkräften noch nicht.