Vorbereitungsdienst

Frau vor grüner Tafel hält ein Buch chalkboard reading book

Die Lehrkräfteausbildung im Land Berlin verläuft in zwei Phasen: Erster Schritt ist ein Universitätsstudium, das mit dem lehramtsbezogenen Master-Abschluss erfolgreich beendet wird. In Phase Zwei folgt die schulpraktische Ausbildung mit dem Vorbereitungsdienst.

Das Studium und der Vorbereitungsdienst bilden die Berliner Schulstruktur ab und sind für folgende drei Lehrämter möglich:

  • Lehramt an Grundschulen
  • Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien
  • Lehramt an beruflichen Schulen

Der Vorbereitungsdienst findet am Berliner Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung an Schulen (BLiQ) und an den Schulen statt. Er dauert in der Regel 18 Monate. In Ausnahmefällen kann auf Antrag von diesem Grundsatz abgewichen und eine Verkürzung um höchstens sechs Monate gewährt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Qualifizierungskoordinatorin oder der Qualifizierungskoordinator unter Berücksichtigung des Kompetenzstandes.

Für alle sonderpädagogischen Förderschwerpunkte werden Spezialisten benötigt. Deshalb können sonderpädagogische Fachrichtungen in allen Lehrämtern im Austausch für ein Fach studiert werden.

Wenn Sie eine sonderpädagogische Fachrichtung studiert haben, werden Sie entsprechend Ihres Studienschwerpunktes unter Berücksichtigung der weiteren Fächer einem der oben genannten Lehrämter zugeordnet.

Das Bewerbungsverfahren

Bewerbung Vorbereitungsdienst

Sie möchten sich für den Vorbereitungsdienst bewerben? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Bewerbungsverfahren. Weitere Informationen

Bewerbung Anpassungslehrgang

Sie möchten sich für den Anpassungslehrgang (schulpraktischer Teil) bewerben? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Bewerbungsverfahren. Weitere Informationen

Sprechzeiten

Wir bieten persönliche Beratungstermine zum Bewerbungsverfahren nach Terminvereinbarung an. Für eine Terminanfrage schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an vorbereitungsdienst@senbjf.berlin.de. Auch Nachfragen beantworten wir bevorzugt per E-Mail.

Telefonische Sprechzeiten:
Mi: 9.30-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
Fr: 9.30-12.00 Uhr und 13.00-14.00 Uhr

+49 30 90227-6216 (Buchstaben A – F)
+49 30 90227-6198 (Buchstaben G – K)
+49 30 90227-6971 (Buchstaben L – Sb)
+49 30 90227-6754 (Buchstaben Sc – Z)

Cover Handbuch Vorbereitungsdienst

Handbuch Vorbereitungsdienst

Zum Schuljahr 2026/27 gilt eine neue Verordnung für den Vorbereitungsdienst (VDVO).

Das vorliegende Handbuch erläutert und konkretisiert die wesentlichen Elemente des neuen Qualifizierungssystems. Es gibt Auskunft über die Berliner Schulstruktur und die verschiedenen Wege ins Lehramt, verortet den Vorbereitungsdienst in der Gesamtstruktur des Berliner Landesinstituts für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung an Schulen (BLiQ) und führt in die theoretischen Leitlinien des Vorbereitungsdienstes ein. Konkret werden der zeitliche Ablauf und die verschiedenen Lernangebote, die unterschiedlichen Modultypen sowie die Begleit- und Unterstützungsformate erläutert. Ein eigenes Kapitel widmet sich dem neu eingeführten Professionalisierungsportfolio sowie dem eng damit verknüpften Konzept der Unterrichtsbesuche als entwicklungsorientierte und anliegenbezogene Lernanlässe. Schließlich informiert das Handbuch über Prüfungen, Kompetenzstände und Beurteilungen.

Damit ist das Handbuch nicht nur ein Nachschlagewerk zum Berliner Vorbereitungsdienst, sondern der verbindliche Handlungsrahmen für eine vergleichbare Ausbildung in den Qualifizierungsveranstaltungen.

  • Handbuch Vorbereitungsdienst

    (1. Auflage 2026)

    PDF-Dokument (737.8 kB)

Bei Fragen zur Organisation und inhaltlichen Gestaltung des Vorbereitungsdienstes wenden Sie sich bitte an:

Vorbereitungsdienst in Teilzeit

Der Vorbereitungsdienst kann auf Antrag in Teilzeit im Umfang von drei Vierteln der Vollzeitausbildung absolviert werden. Er dauert 24 Monate, wenn der Antrag mit der Bewerbung um Aufnahme in den Vorbereitungsdienst gestellt wird.

Diese Teilzeitregelung gilt nicht für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst.

Sollten Sie sich für die Teilzeit entscheiden, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Wird der Antrag aus familiären Gründen (Betreuung von Kindern unter 18 Jahren oder von pflegebedürftigen Angehörigen) gestellt, kann eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfolgen.
  • Erfolgt der Teilzeitantrag aus anderen Gründen oder ohne Angabe von Gründen, wird die Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolviert.
  • Die Teilzeitregelung ändert nichts an den Ausbildungsverpflichtungen. Es müssen alle Verpflichtungen gemäß der Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für Lehrämter erfüllt werden, allerdings nicht in 18, sondern in 24 Monaten. Die Ausbildungszeit wird also gestreckt.
  • Die monatliche Unterhaltsbeihilfe reduziert sich auf 75 % des regulären Betrags. Bei Beschäftigung im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis sind Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.

Zusatzqualifikation für den bilingualen Sachfachunterricht (CLIL)

Ausbildungsbegleitend können Sie eine Zusatzqualifikation für den bilingualen Sachfachunterricht (CLIL-Unterricht) erwerben, sofern Sie die Zugangsvoraussetzungen dafür erfüllen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Leitfaden für den Erwerb der CLIL-Zusatzqualifikation im Vorbereitungsdienst.

  • Leitfaden zur CLIL-Zusatzqualifikation im Vorbereitungsdienst

    3. Auflage

    PDF-Dokument (497.4 kB) - Stand: 2023

Besoldung bzw. Vergütung von Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern

  • Besoldung bzw. Vergütung von Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern im Schuldienst des Landes Berlin

    PDF-Dokument (115.7 kB) - Stand: Juli 2026

Lehrerin an der Tafel vor Klasse

Quereinstieg mit berufsbegleitendem Vorbereitungsdienst

Auch wenn Sie keine abgeschlossene Lehramtsausbildung haben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen für die Einstellung als Lehrkraft bewerben. Weitere Informationen

Weitere Informationen

Impfausweis

Informationen zur Masern-Impfpflicht

Seit dem 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll die Impfquote bei der Infektionskrankheit Masern erhöht werden. Für den Besuch von Kita, Kindertagespflege und Schule besteht nun eine Impfnachweispflicht. Weitere Informationen

Schüler mit Lehrer im Klassenraum beim Mathematikunterricht

Anerkennung von Abschlüssen als Lehrkraft

Wenn Sie in Berlin als Lehrerin oder Lehrer im öffentlichen Schuldienst arbeiten wollen, Ihre Berufsqualifikation als Lehrkraft aber außerhalb von Deutschland erworben haben, benötigen Sie eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation. Weitere Informationen

Multikulturelle Freunde, die draußen gemeinsam in die Kamera lächeln

Berliner Netzwerk für Lehrkräfte mit Migrationshintergrund

Das Berliner Netzwerk für Lehrkräfte mit Migrationshintergrund ist eine Initiative der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Weitere Informationen

Rechtsgrundlage

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie