Häufig gestellte Fragen zum Praxissemester

  • Wann findet das Praxissemester statt bzw. wann sind die Studierenden in der Regel an den Schulen?

    Zum Wintersemester 2026/27 wird in Berlin der flexibilisierte Master of Education (Flex-Master) eingeführt. Lehramtsstudierende können sich dann zum Ende ihres Bachelorstudiums hin entscheiden, ob sie die duale Option des Flex-Masters studieren wollen oder die kompakte Option.

    Das Praxissemester kann dementsprechend in einer kompakten oder einer dualen Option absolviert werden. Voraussetzung für das Absolvieren in der dualen Option ist jedoch zwingend eine Auswahlentscheidung durch eine Schulleitung auf der Grundlage der Ausschreibung für die Tätigkeit an Schulen im Rahmen des Flex-Masters und der daraus folgende Abschluss eines Arbeitsvertrages. Eine Kombination mit einer Tätigkeit im Rahmen von PKB oder anderweitiger studentischer Tätigkeit an Schulen ist nicht möglich.

    In der kompakten Option absolvieren die Studierenden ihr Praxissemester wie bisher im 3. Fachsemester. Die fünfmonatige Praktikumszeit beginnt in der Regel innerhalb der ersten fünf Schultage eines Schuljahres, frühestens jedoch am 1. September, und endet am 31. Januar des darauffolgenden Jahres. Über diesen Zeitraum sind die Studierenden an zwei bis vier Tagen durchschnittlich zwölf Zeitstunden pro Woche an ihrer Schule/ihren Schulen. An einem Tag (überwiegend freitags) und ggf. an einem oder zwei Nachmittagen sind sie an der jeweiligen Universität, um an den begleitenden Seminaren teilzunehmen.

    In der dualen Option absolvieren die Studierenden ein auf drei Semester gestrecktes Praxissemester. Sie sind dann gleichzeitig für die Regelstudienzeit ihres Masterstudiums an der Schule tätig und absolvieren dort auch ihr Praxissemester. Die Präsenz an der Schule setzt sich also zusammen aus den Studienleistungen im Rahmen des Praxissemesters, zuzüglich der schulischen Erwerbstätigkeit, für die ein bestimmter Stundenumfang vertraglich vereinbart wurde. Die konkreten Anwesenheitszeiten der Studierenden ergeben sich durch die Erfordernisse der universitären Veranstaltungen, ihrer schulischen Verpflichtungen sowie der Termine der Fachberatung. Die Termine der Fachberatung teilen die Studierenden, die an dieser Form der Lernbegleitung teilnehmen, ihren Mentorinnen und Mentoren zu Beginn des Praxissemesters mit.

  • Wie kommen die Studierenden in der kompakten Option des Flex-Masters zu ihren Praktikumsplätzen?

    Um zu gewährleisten, dass alle Studierenden für ihre jeweilige Fächerkombination einen betreuten Praktikumsplatz erhalten, haben die Universitäten und die Senatsbildungsverwaltung ein Verfahren zur Gewinnung und Verteilung der Praktikumsplätze vereinbart. Dieses wird stetig weiterentwickelt und in das bestehende Praxissemester-Portal (https://lehramt-praxissemester.berlin) überführt.

    Jährlich wird Mitte April eine vorläufige Platzverteilung auf die öffentlichen Schulen und Förderzentren für das folgende Praxissemester durch einen komplexen Algorithmus erzeugt. Dieser bezieht verschiedene Informationen ein, u.a. die Fächerkombinationen der Studierenden, Daten über mögliche Plätze an Schulen (die Schulen haben im März die Möglichkeit, Erweiterungen oder – falls notwendig – Korrekturen ihrer Platzkapazitäten im Portal anzugeben), Informationen zu Schulkooperationen und zu Mentorinnen und Mentoren, die eine Mentoringqualifizierung absolviert haben. Die Schulen erhalten im Anschluss Einblick über die vorläufige Verteilung und können an einer sog. Platzbörse teilnehmen.

    Parallel dazu werden staatlich anerkannte freie/private Schulen gebeten, im Praxissemester-Portal auf freiwilliger Basis fachlich geeignete Plätze zu melden.

    Anfang Mai können die Studierenden im Praxissemester-Portal aus dem Platzangebot der jeweiligen Universität den für ihre Kombination geeigneten Platz an den zur Verfügung stehenden Schulen/Förderzentren auswählen und priorisieren.

    Im Bereich Grundschule bilden sich über die Priorisierung des Schulplatzes Tandems, denn die Plätze an Grundschulen werden in der Regel als Tandemplätze vergeben. D.h. ein Platz wird in der Regel mit zwei Studierenden besetzt.

    Jeweils ab Mitte Mai können die Schulen im Praxissemester-Portal einsehen, welche und wie viele der Plätze aus ihrem Platzangebot durch die Universitäten abgerufen werden, und auf dieser Grundlage die Betreuung der Studierenden im Halbjahr des folgenden Schuljahres planen.

    Von diesem zentralen Verfahren abweichende Bewerbungen einzelner Studierender sind nicht möglich. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Studierenden und Schulen können sich Studierende nicht direkt an Schulen bewerben und Schulen können keine bestimmten Studierenden anfordern. Über das Verfahren können sich die Studierenden im Detail bei den Zentren für Lehrkräftebildung bzw. Schools of Education ihrer Universität informieren.

  • Was geschieht, wenn die Plätze nicht ausreichen?

    In diesem Fall muss durch die Senatsbildungsverwaltung nachgesteuert werden, denn jede oder jeder Studierende hat einen Anspruch auf einen Praktikumsplatz, der erfüllt werden muss. Es kann in jedem Jahrgang zu verspäteten Meldungen kommen.

  • Wann erfahren die Schulen, wie viele und welche Studierenden ihr (kompaktes) Praxissemester an der Schule absolvieren werden?

    Ab Mitte Mai können die Schulen die für sie relevanten Informationen für das jeweils kommende Praxissemester im Praxissemester-Portal einsehen. Die staatlichen Schulen und Förderzentren können auf dieser Grundlage die Betreuung der ihnen zugeteilten Studierenden planen.

    Auf Wunsch vieler Schulleitungen haben die Schulen im Portal auch die Möglichkeit, die Studierenden zu kontaktieren. Zudem stehen im Portal wichtige Informationen wie der Praxissemester-Leitfaden, aktuelle Informationen zu den Mentoringqualifizierungen u.ä. zur Verfügung.

  • Wie kommen die Studierenden in der neuen dualen Option des Flex-Masters zu ihren Praktikumsplätzen?

    Studierende, die Interesse am Absolvieren der dualen Option haben, bewerben sich im Frühjahr vor dem Beginn ihres Masterstudiums auf eine diesbezügliche Ausschreibung der SenBJF. Sie durchlaufen ein Auswahlverfahren und stellen sich dabei Schulleitungen vor, die zuvor die Möglichkeit einer Betreuung entsprechend der Regelungen des Praxissemesters für die Dauer der Regelstudienzeit zugesagt haben. Sollte es zum Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einer Schule kommen, erhalten die Studierenden an dieser Schule auch ihren Praxissemesterplatz.

  • An meiner Grundschule wird das Tandem-Modell umgesetzt. Was genau ist das Tandem-Modell und welche Änderungen ergeben sich dadurch?

    Nach dem Tandem-Modell absolvieren Grundschul-Lehramtsstudierende derselben Fächerkombination das Praxissemester in der Regel zu zweit an einer Schule. Sie planen als Tandem gemeinsam Unterricht, führen ihn durch und reflektieren ihn. Zwei Studierende unterrichten dann insgesamt 32 Unterrichtsstunden gemeinsam oder abwechselnd statt wie bisher pro Person einzeln. Das heißt, die Zahl der Stunden des angeleiteten Unterrichts halbiert sich beim Tandem-Modell für die Schule, während für die Studierenden nach wie vor 32 Stunden verantwortet werden, allerdings von beiden gemeinsam.

    Die Studierenden werden als Tandem von einer Mentorin bzw. einem Mentor betreut. Die Schulen erhalten die Anrechnungsstunden weiterhin pro Studierender/Studierendem. Das Tandemmodell wird in der Regel in der kompakten Version angewendet.

  • Wie verläuft das Platzvergabeverfahren im Tandem-Modell an Grundschulen?

    Die Platzvergabe für das Tandem-Modell in der kompakten Option verläuft unverändert über das Praxissemester-Portal. Nur in dieser Option kommt es regelhaft zur Anwendung. Die Studierenden werden im Tandem einer Grundschule zugewiesen, es sei denn, es steht keine Person mit der gleichen Fächerkombination zur Verfügung. Ist keine Tandembildung möglich, werden die Studierenden, wie bisher üblich, allein das Praxissemester absolvieren.

    Ein Praktikumsplatz an einer Grundschule bedeutet somit, dass in der Regel zwei Studierende mit derselben Fächerkombination und derselben Universität auf einem Schulplatz ihr Praxissemester absolvieren.

  • Muss ich mich im Praxissemester-Portal anmelden oder kann ich Plätze zum Beispiel per Mail melden oder das Ergebnis der Platzverteilung an meiner Schule anderweitig erfragen?

    Das gesamte Verfahren zur Gewinnung und Verteilung der Praxissemesterplätze wurde in das Praxissemester-Portal überführt. Meldungen von zusätzlichen Plätzen sowie die Ansicht des Verteilungsergebnisses sind ausschließlich über das Portal möglich, so dass die Nutzung des Portals zwingend erforderlich ist.

    In der dualen Option ergibt sich die Platzzuweisung aus dem Abschluss eines entsprechenden Arbeitsvertrages mit einer Studierenden/einem Studierenden (s.o.). Diese Plätze werden nicht im Praxissemester-Portal angezeigt. Gleichermaßen erfolgt die Anmeldung zum Praxissemester für Studierende in diesem Fall nicht über das Portal.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn mir keine Zugangsdaten zum Praxissemester-Portal vorliegen?

    Sollten einer Schule keine Zugangsdaten vorliegen, kann sie über die Funktion “Nutzername vergessen oder unbekannt?” neue Zugangsdaten anfordern.

    Schulen, die neu eingerichtet wurden, erhalten rechtzeitig Zugangsdaten zum Praxissemester-Portal.

  • Wie kann eine Kooperation mit einer Universität/dem Fach einer Universität im Rahmen des Praxissemesters berücksichtigt werden?

    Eines der Kriterien im Platzvergabeverfahren bilden Kooperationsschulen, welche auf bewährte Kontakte zwischen Universitäten und Schulen zurückgehen. Aufgrund der Komplexität des Platzvergabeverfahrens kann keine Garantie gegeben werden, dass alle Kooperationen berücksichtigt werden können. Dies hängt u.a. vom Bedarf (Fächerkombinationen der Studierenden) sowie den Platzpräferenzangaben der Studierenden ab. Die Kooperationsinformationen wirken allerdings als wichtiges Kriterium bei der automatischen Verteilung der Plätze auf die Schulen/Förderzentren.

  • An meiner Schule melden sich Studierende aus anderen Bundesländern und möchten ihr Praxissemester an meiner Schule absolvieren. Kann ich ihnen einen Platz anbieten und sind die Bedingungen hier dieselben?

    Alle Ausführungen beziehen sich auf die Lehramtsstudierenden der Berliner Universitäten. Weder erhalten staatliche Schulen in diesem Fall Anrechnungsstunden, noch entbindet es sie von der Verpflichtung, Plätze für Studierende im Rahmen des Berliner Praxissemesters zur Verfügung zu stellen.

  • Ich habe erfahren, dass es Mentoringqualifizierungen für das Praxissemester gibt. Welchem Zweck dienen diese Angebote?

    Das Berliner Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung an Schulen (BLiQ) und die lehrkräftebildenden Universitäten Berlins bieten Mentorinnen und Mentoren der Studierenden spezifische Mentoringqualifizierungen für das Praxissemester an, da der Betreuung der Studierenden während des Praxissemesters eine besondere Bedeutung im Hinblick auf die intendierte Kompetenzentwicklung zukommt. Es wird empfohlen, dass Studierende an ihrer Praktikumsschule durch Lehrkräfte betreut werden, die die spezifische Mentoringqualifizierung absolviert haben.

  • Dürfen auch die Lehrkräfte der staatlich anerkannten Schulen in privater Trägerschaft an den Mentoringqalifizierungen für das Praxissemester teilnehmen?

    Selbstverständlich sind auch sie berechtigt, sich an den Mentoringqualifizierungen zu beteiligen.

  • Dürfen bislang nicht als Mentor/in qualifizierte Lehrkräfte dennoch Studierende betreuen und bekommen Schulen die Betreuungsstunden auch, wenn die Lehrkräfte noch nicht qualifiziert sind?

    Pro Studierendem/Studierender, den/die die Schule im Rahmen des Praxissemesters betreut, erhalten staatliche Schulen/Förderzentren zwei Anrechnungsstunden für das ganze betreffende Schuljahr (abzüglich der 20%, die automatisch der schulaufsichtlichen Steuerungsreserve zugeschrieben werden) – unabhängig davon, ob die betreuenden Lehrkräfte bereits geschult sind. Die Schulleitungen bestimmen, wen sie für geeignet halten und können diese Lehrkraft zur Betreuung einsetzen. Diese Lehrkräfte sollten dann die nächste Möglichkeit zur Mentoringqualifizierung nutzen.

  • Müssen die Lehrkräfte, die ich als Schulleitung für die Betreuung vorsehe, eine abgeschlossene Lehramtsausbildung haben?

    Ja, die Betreuung darf grundsätzlich nur durch Lehrkräfte, deren Qualifizierung (d.h. Staatsprüfung oder ein entsprechendes Äquivalent) im entsprechenden Fach/ in der entsprechenden Fachrichtung abgeschlossen ist, erfolgen. Diese Anforderung gilt für beide Varianten des Praxissemesters (duale Option und kompakte Option).

  • An meiner Schule absolvieren Studierende ihr Praxissemester „in Teilzeit“ oder es sind derart umfangreiche Anerkennungen erfolgt, dass nur ein „halbes Praxissemester“ absolviert werden muss. Erhalte ich für diese Studierenden dennoch zwei Anrechnungsstunden für das betreffende Schuljahr?

    Nein. Da der Betreuungsaufwand nur halb so umfangreich ist, wird in diesen Fällen automatisch nur eine Stunde für das betreffende Schuljahr zugemessen. Bei Teilzeitstudierenden erfolgt in beiden Schuljahren bzw. Praxissemestern (ein Teilzeit-Praxissemester wird in der Regel in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren an derselben Schule absolviert) die Zumessung einer Stunde.

  • Was sind die Aufgaben der Mentorinnen und Mentoren bzw. der Schule?

    Die betreuenden Lehrkräfte unterstützen die Studierenden zum Beispiel durch Unterrichtsvor- und -nachbesprechungen für die angeleiteten Unterrichtsstunden, ermöglichen Unterrichtshospitationen und/oder stellen ihnen Explorations- und Übungsaufgaben zur Verfügung. Sie unterstützen die Studierenden organisatorisch bei der Durchführung ihrer Lernforschungsprojekte und sie führen zu Beginn und zum Ende des Praxissemesters je ein Orientierungsgespräch mit ihrem Mentee. Diese Anforderungen gelten zwingend für beide Varianten des Praxissemesters (duale Option und kompakte Option).

  • Muss ich auch für die Betreuung der Studierenden in der dualen Option eine Betreuung durch Mentorinnen und Mentoren einplanen?

    Unbedingt. Die duale Option fördert den Kompetenzerwerb durch eine verbesserte Verknüpfung von schulpraktischen Studien im Praxissemester und schulischer Erwerbstätigkeit noch intensiver. Die Anforderungen an das Praxissemester sind in der kompakten und in der dualen Option grundsätzlich qualitativ und quantitativ gleich. Es muss seitens der Praktikumsschule über das gesamte 1. Schuljahr eine Betreuung durch Mentor/innen gewährleistet sein. Es erfolgt auch die Zumessung von Anrechnungsstunden für dieses 1. Schuljahr.

  • Was sind die Aufgaben der Studierenden an den Schulen und gibt es Unterschiede zwischen der dualen und der kompakten Option?

    Der Lernort Praktikumsschule hat im Praxissemester den wichtigsten Stellenwert, denn hier lernen die Studierenden durch Hospitationen, vorbereitende Gespräche und geleitet durch Erkundungsaufgaben des Universitätsseminars konkrete Lerngruppen kennen, für die Unterricht geplant, durchgeführt und reflektiert wird. Insgesamt 32 angeleitete Unterrichtsstunden müssen die Studierenden zumindest in Teilen vorbereiten, durchführen und auswerten. Grundschullehramtsstudierende verantworten im Tandem die 32 angeleiteten Unterrichtsstunden.

    In Abstimmung mit den Beteiligten ihrer Praktikumsschule entwickeln sie außerdem ein kleines Lernforschungsprojekt und wirken nach Möglichkeit bei außerschulischen Veranstaltungen (wie Konferenzen, Wandertagen, Elternabenden etc.) mit, um so den gesamten schulischen Alltag kennenzulernen und ihre eigenen Ressourcen und Entwicklungsperspektiven reflektieren zu können. Die Studierenden im Praxissemester nehmen ihre Aufgaben im schulischen Alltag immer in Anwesenheit einer Lehrkraft wahr.

    Alle Aufgaben (Hospitationen, angeleiteter Unterricht, außerunterrichtliche Aktivitäten u.a.) werden sowohl im gestreckten Praxissemester im Rahmen der dualen Option genau wie im kompakten Praxissemester absolviert. Im Bereich der außerunterrichtlichen Tätigkeiten sind in der dualen Option Synergieeffekte möglich.

  • Was ist das Lernforschungsprojekt genau?

    Das Lernforschungsprojekt ist ein Bestandteil des Lehramtsstudiums, der der professionellen Entwicklung der Studierenden dient, indem diese Aspekte der Unterrichts- und/oder der Schulqualität theorie- und datengestützt zu analysieren lernen. Die inhaltliche Unterstützung wird durch die Universitätslehrenden geleistet.

    Dies geschieht bereits in den auf das Praxissemester vorbereitenden Seminaren und während des Praxissemesters in den begleitenden Universitätsveranstaltungen. Weiterführende Informationen (zum Beispiel zum Bestätigungsverfahren durch die Schulleitungen) können dem diesbezüglichen Anschreiben an die Schulleitungen entnommen werden, das die Studierenden zu Beginn des Praxissemesters in ihrer Praktikumsschule vorlegen. Auf diesem Anschreiben finden Schulleitungen auch die Kontaktdaten der für das Lernforschungsprojekt zuständigen Modulverantwortlichen der Universität.

  • Ist für die Datenerhebung im Lernforschungsprojekt eine Genehmigung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erforderlich?

    Für das Praxissemester im Berliner Lehramtsstudium gilt: Im Lernforschungsprojekt erheben die Studierenden Daten (Beobachtungsdaten, Fragebögen, Interviews) an den Schulen. Sie werden im Rahmen der Berichtlegung zum Lernforschungsprojekt ausgewertet und dürfen des Weiteren allenfalls für eine auf das Lernforschungsprojekt aufbauende Masterarbeit verwendet werden.

    Da die Datenerhebung allein der Ausbildung der Studierenden dient, ist eine Genehmigung durch die Senatsbildungsverwaltung hierfür ausnahmsweise nicht erforderlich. Das Lernforschungsprojekt muss aber mit der Schule abgesprochen und durch die Schulleitung bestätigt werden. Die Maßgaben des Datenschutzes sind bei der Datenerhebung einzuhalten. Hierzu verpflichten sich die Studierenden in einer Selbstverpflichtungserklärung, die sie vor dem Projekt unterschreiben und an Schule und Universität vorlegen.

    Die erhobenen Daten müssen nach der Auswertung des Lernforschungsprojekts respektive der sich anschließenden Masterarbeit vernichtet werden. Die Ergebnisse des Lernforschungsprojekts und der Masterarbeit werden nicht veröffentlicht.

  • Absolvieren Studierende mit dem Fach Sonderpädagogik das Praxissemester in beiden sonderpädagogischen Fachrichtungen?

    Nein, die Studierenden wählen aus ihren zwei oder drei studierten sonderpädagogischen Fachrichtungen nur eine sonderpädagogische Fachrichtung bzw. einen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt aus, in der sie das Praxissemester absolvieren (in Kombination mit dem weiteren Fach/den weiteren Fächern, das/die sie studieren).

  • Benötigen die Studierenden ein Führungszeugnis?

    Ja, in der Rahmenvereinbarung zwischen den Berliner Universitäten und den für Schulwesen und Hochschulen zuständigen Senatsverwaltungen über die Durchführung schulpraktischer Studien in lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengängen an den Hochschulen des Landes Berlin und an den Berliner Schulen vom 14. Juni 2022 ist vorgegeben, dass bei Antritt des Praxissemesters ein Erweitertes Führungszeugnis der Studierenden in der Praktikumsschule vorliegen muss. Die Studierenden der kompakten Option erhalten bei der Anmeldung zum Praxissemester an ihrer Universität ein entsprechendes Formular zur Vorlage bei der Meldebehörde. Die Studierenden, die die duale Option studieren, erhalten während des Anstellungsprozesses ein entsprechendes Formular und beantragen hiermit ihr Erweitertes Führungszeugnis.

  • Wo finde ich die Rahmenvereinbarung zum Praxissemester und den Leitfaden „Praxissemester im Berliner Lehramtsstudium“?

    Die Rahmenvereinbarung und der Leitfaden stehen Ihnen beispielsweise unter Studium als Download zur Verfügung.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zum Praxissemester habe?

    Fragen von Studierenden beantworten die Praktikumsbüros der Universität, an der sie immatrikuliert sind. Auch für die Schulleitungen sowie für die Mentorinnen und Mentoren sind die Praktikumsbüros Kontaktstellen, zum Beispiel in Hinblick auf organisatorische Fragen während des Praxissemesters.

    Fragen zum Lernforschungsprojekt beantworten die Modulverantwortlichen für das Lernforschungsprojekt, deren Kontaktdaten dem diesbezüglichen Anschreiben an die Schulleitungen entnommen werden können, das die Studierenden von ihrer Universität erhalten und zu Beginn des Praxissemesters in ihrer Praktikumsschule vorlegen.

    Hilfestellung im Fall von technischen Problemen bei der Nutzung des Praxissemester-Portals leistet das „Service-Team Praxissemesterportal“ unter der E-Mail-Adresse support@lehramt-praxissemester.berlin .
    Mit Fragen insbesondere zum Praktikumsplatzvergabeverfahren für die kompakte Option wenden sich Schulleitungen und Lehrkräfte bitte unter der E-Mail praktikum-schule@senbjf.berlin.de an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
    Fragen von Schulleitungen explizit zur dualen Option können per Mail an flex-master@senbjf.berlin.de adressiert werden.

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie