Wenn Sie eine schulische Ausbildung beginnen bzw. begonnen haben und Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen wollen, müssen je nach Art der Ausbildung, verschiedene Grundvoraussetzungen erfüllt sein.
Ausbildungsförderung wird u.a. geleistet für den Besuch von Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen, Abendgymnasien, Kollegs, Berufsoberschulen und Berufsaufbauschulen.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der Eltern bzw. nach dem Familienstand des Auszubildenden, ggf. auch nach dem Sitz der Ausbildungsstätte.
Das Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für die Bezirke Pankow (örtliche Bereiche Pankow, Prenzlauer Berg und Weißensee) und Reinickendorf.
Der Förderungsbedarf wird u.a. nach Schulart, Wohnung des Schülers und nach dem Einkommen der Eltern festgelegt.
Elternunabhängig kann nur gefördert werden, wer z.B. bereits 6 Jahre (incl. Lehre) erwerbstätig gewesen ist.
Unter folgendem Link können Sie direkt Ihren Antrag auf Schüler-BAföG stellen:
Link Online-Antrag
Sprechzeiten
Dienstag von 9 – 11 Uhr und Donnerstag von 15 – 17 Uhr
Persönliche Vorsprachen nehmen Sie bitte innerhalb der Sprechzeiten wahr: