Berlin ist in den letzten Jahren von Katastrophen- und Großschadensereignissen (weitgehend) verschont geblieben und konnte Krisen im Allgemeinen gut meistern. Das Ausrufen des Katastrophenalarms bzw. die Feststellung einer Großschadenslage nach Maßgabe des Berliner Katastrophenschutzgesetzes durch das für Inneres zuständige Senatsmitglied war in der Geschichte Berlins bisher noch nie erforderlich. Dennoch wissen wir alle: 100%ige Sicherheit gibt es nicht.
Damit die Krisenbewältigung auch weiterhin gelingt, ist es wichtig, Krisen als gemeinsame Herausforderung von Staat, Zivilgesellschaft und Bevölkerung zu verstehen und sich im Rahmen der jeweiligen individuellen Möglichkeiten vorzubereiten.
Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Zusammenfassung von Informationen rund um die Thematik Katastrophenschutz sowie ausgewählte Situationen: