Die Terminsprechstunde findet zu den folgenden Zeiten statt:
Montag 08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 09.30 – 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 14.00 Uhr
Donnerstag 09.30 – 18.00 Uhr
Freitag 08.00 – 13.00 Uhr
Folgende Dienstleistungen können problemlos schriftlich (Post, Fax, E-Mail)
beantragt werden:
- Meldebescheinigung
- Wegzug ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Gewerbezentralregisterauszug
- Melderegisterauskünfte
- Führungszeugnis
- Anforderung der Steueridentifikationsnummer
- Anzeige des Verlustes von Dokumenten * Reisepass * Personalausweis
- Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung
- Befreiung von der Ausweispflicht
- ausgefüllte und unterschriebene Anträge
- Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung einer Meldebescheinigung keine Anmeldung einer Wohnung ersetzt. Eine An- oder Ummeldung ist weder schriftlich oder noch per E-Mail möglich.
Die Antragsformulare, Postanschrift, Faxnummer sind im Internet zu finden.
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