Fachbereich Stadterneuerung

Stadterneuerung

Der Fachbereich „Stadterneuerung“ beschäftigt sich mit der Erhaltung, Verbesserung und Weiterentwicklung der bestehenden Stadtstruktur.

Der Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung steht im Bereich „Soziale Erhaltungsgebiete“ im Vordergrund.

Im Geltungsbereich von 14 Erhaltungsgebieten nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch sind bauliche Maßnahmen oder Nutzungsänderungen und die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum an Gebäuden, die ganz oder teilweise Wohnzwecken zu dienen bestimmt sind, sind antragspflichtig und werden auf ihre Genehmigungsfähigkeit geprüft.

Dieser Bereich ist auch für die Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB zuständig.

Die Arbeitsgruppe “Negativzeugnisse, Vorkaufsrecht” prüft, ob das Bezirksamt das Vorkaufsrecht der Gemeinde nach den §§ 24 ff BauGB im Zusammenhang mit einem geplanten Grundstücksverkauf ausgeübt wird.

Im Bereich „Programmplanung, Förderprogramme“ wird die städtebauliche Weiterentwicklung von Quartieren und der Einsatz von öffentlichen Fördermitteln in den Förderprogrammen „Nachhaltige Erneuerung“ und „Lebendige Zentren und Quartiere“ gesteuert.

Der Bereich “Zweckentfremdung” setzt die Belange des Zweckentfremdungsrechts durch. Auch die Bearbeitung des Aufgabenbereichs § 5 WiStG ist hier angesiedelt.

Von besonderer Bedeutung ist auch die Durchführung des Belegungsmanagements für die ca. 800 geförderten Wohnungen im Bezirk Pankow. (Stand Januar 2026)

Weitergehende Informationen zu den genannten Bereichen finden Sie hier:

Darstellung des Antragsformulars auf Erstellung eines Negativzeugnisses gemäß §28 Baugesetzbuch

Negativzeugnis

Der Käufer eines Grundstückes hat gegenüber dem Grundbuchamt unter anderem nachzuweisen, dass für das Grundstück ein gemeindliches Vorkaufsrecht nicht existiert oder nicht ausgeübt wird. Hier finden Sie alle dafür erforderlichen Informationen. Weitere Informationen

Soziale Erhaltungsgebiete Pankow

Soziale Erhaltungsgebiete

Pankow hat 14 soziale Erhaltungsgebiete in denen die Erhaltungsverordnung gem. § 172 BauGB umgesetzt wird, um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten. In diesen Gebieten besteht ein Genehmigungsvorbehalt u. a. für alle nicht baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen auf dem Grundstück. Weitere Informationen

Leeres Zimmer in einem Altbau mit Holzdielen und Flügeltüren

Zweckentfremdung von Wohnraum

Das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum trat in Berlin am 01.05.2014 in Kraft. Seitdem wird das Verbot in allen Berliner Bezirken umgesetzt und angewendet. Damit wird vorhandener Wohnraum vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss und der Umwandlung in Gewerberaum oder in Ferienwohnung geschützt. Weitere Informationen

Fördergebiet Startseite

Programmplanung, Förderprogramme und Sanierung

Im Bezirk Pankow befinden sich ein Sanierungsgebiet/Fördergebiet Lebendige Zentren und Quartiere und vier Fördergebiete im Programm Nachhaltige Erneuerung. Weitere Informationen

Sozialstudien

Belegungsmanagement

Belegungsmanagement für die ca. 800 geförderten Wohnungen im Bezirk Pankow. Weitere Informationen

Ausgleichsbeitrag

Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten und § 7h EStG

Ausgleichbeträge sind nach Abschluss der Sanierung zu entrichten und schöpfen die sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung in den (ehemaligen) Sanierungsgebieten ab. In Sanierungsgebieten können Modernisierungsmaßnahmen am/im Gebäude nach § 7h erhöht steuerlich abgesetzt werden. Weitere Informationen

Sprechzeiten

Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 – 18:00 Uhr

Fachbereichsleiter Stadterneuerung

Herr Speckmann

Geschäftszimmer Stadterneuerung

Frau Eckert
Zimmer: 511

Postanschrift

Bezirksamt
Pankow von Berlin
Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste
Stadtentwicklungsamt

Postfach 730113
13062 Berlin

Anfahrt

Verkehrsanbindungen

Barrierefreiheit

  • Rollstuhlgeeigneter Parkplatz
  • Rollstuhlgeeigneter Zugang
  • Rollstuhlgeeigneter Personenaufzug
  • Rollstuhlgeeignetes WC
Behindertenparkplatz Rollstuhlgerecht Fahrstuhl WC nach DIN 18024
  • Rampe rechts vom Gebäude