Der Fachbereich „Stadterneuerung“ beschäftigt sich mit der Erhaltung, Verbesserung und Weiterentwicklung der bestehenden Stadtstruktur.
Der Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung steht im Bereich „Soziale Erhaltungsgebiete“ im Vordergrund.
Im Geltungsbereich von 14 Erhaltungsgebieten nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch sind bauliche Maßnahmen oder Nutzungsänderungen und die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum an Gebäuden, die ganz oder teilweise Wohnzwecken zu dienen bestimmt sind, sind antragspflichtig und werden auf ihre Genehmigungsfähigkeit geprüft.
Dieser Bereich ist auch für die Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB zuständig.
Die Arbeitsgruppe “Negativzeugnisse, Vorkaufsrecht” prüft, ob das Bezirksamt das Vorkaufsrecht der Gemeinde nach den §§ 24 ff BauGB im Zusammenhang mit einem geplanten Grundstücksverkauf ausgeübt wird.
Im Bereich „Programmplanung, Förderprogramme“ wird die städtebauliche Weiterentwicklung von Quartieren und der Einsatz von öffentlichen Fördermitteln in den Förderprogrammen „Nachhaltige Erneuerung“ und „Lebendige Zentren und Quartiere“ gesteuert.
Der Bereich “Zweckentfremdung” setzt die Belange des Zweckentfremdungsrechts durch. Auch die Bearbeitung des Aufgabenbereichs § 5 WiStG ist hier angesiedelt.
Von besonderer Bedeutung ist auch die Durchführung des Belegungsmanagements für die ca. 800 geförderten Wohnungen im Bezirk Pankow. (Stand Januar 2026)
Weitergehende Informationen zu den genannten Bereichen finden Sie hier: