Fachbereich Stadterneuerung

Stadterneuerung

Der Fachbereich „Stadterneuerung“ beschäftigt sich mit der Erhaltung, Verbesserung und Weiterentwicklung der bestehenden Stadtstruktur.

Der Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung steht im Bereich „Soziale Erhaltungsgebiete“ im Vordergrund.

Im Geltungsbereich von 14 Erhaltungsgebieten nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch sind bauliche Maßnahmen oder Nutzungsänderungen und die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum an Gebäuden, die ganz oder teilweise Wohnzwecken zu dienen bestimmt sind, sind antragspflichtig und werden auf ihre Genehmigungsfähigkeit geprüft.

Dieser Bereich ist auch für die Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB zuständig.

Die Arbeitsgruppe “Negativzeugnisse, Vorkaufsrecht” prüft, ob das Bezirksamt das Vorkaufsrecht der Gemeinde nach den §§ 24 ff BauGB im Zusammenhang mit einem geplanten Grundstücksverkauf ausgeübt wird.

Im Bereich „Programmplanung, Förderprogramme“ wird die städtebauliche Weiterentwicklung von Quartieren und der Einsatz von öffentlichen Fördermitteln in den Förderprogrammen „Nachhaltige Erneuerung“ und „Lebendige Zentren und Quartiere“ gesteuert.

Hauptaufgabe des Bereichs „Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten“ ist die Erhebung von sogenannten Ausgleichsbeträgen nach § 154 BauGB (Abschöpfung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung) in den sieben aufgehobenen und abzurechnenden Sanierungsgebieten des Bezirks Pankow. Dazu gehört auch die Erteilung von Bescheinigungen gemäß § 7h Einkommenssteuergesetz.

Von besonderer Bedeutung ist auch die Durchführung des Belegungsmanagements für die ca. 2.242 geförderten Wohnungen im Bezirk Pankow. (Stand Januar 2023)

Weitergehende Informationen zu den genannten Bereichen finden Sie hier:

Darstellung des Antragsformulars auf Erstellung eines Negativzeugnisses gemäß §28 Baugesetzbuch

Negativzeugnis

Der Käufer eines Grundstückes hat gegenüber dem Grundbuchamt unter anderem nachzuweisen, dass für das Grundstück ein gemeindliches Vorkaufsrecht nicht existiert oder nicht ausgeübt wird. Hier finden Sie alle dafür erforderlichen Informationen. Weitere Informationen

Soziale Erhaltungsgebiete Pankow

Soziale Erhaltungsgebiete

Pankow hat 14 soziale Erhaltungsgebiete in denen die Erhaltungsverordnung gem. § 172 BauGB umgesetzt wird um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten. In diesen Gebieten besteht ein Genehmigungsvorbehalt u. a. für alle nicht baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen auf dem Grundstück. Weitere Informationen

Ausgleichsbeitrag

Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten und § 7h EStG

Ausgleichbeträge sind nach Abschluss der Sanierung zu entrichten und schöpfen die sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung in den (ehemaligen) Sanierungsgebieten ab. In Sanierungsgebieten können Modernisierungsmaßnahmen am/im Gebäude nach § 7h erhöht steuerlich abgesetzt werden. Weitere Informationen

Foerder Homepage

Programmplanung, Förderprogramme und Sanierung

Im Bezirk Pankow befinden sich ein Sanierungsgebiet/Fördergebiet Lebendige Zentren und Quartiere und drei Fördergebiete im Programm "nachhaltige Erneuerung". In drei weiteren Gebieten werden bis 2024 Fördermittel aus dem Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" eingesetzt. Weitere Informationen

Sozialstudien

Belegungsmanagement

Belegungsmanagement für die ca. 2000 geförderten Wohnungen im Bezirk Pankow. Weitere Informationen