Bewohnerparkausweis

Alle Bewohnerinnen und Bewohner, die in den Parkzonen amtlich
gemeldet sind, erhalten auf Antrag einen gebührenpflichtigen
Bewohnerparkausweis, der zum gebührenfreien Parken berechtigt.

Keine Barzahlung am Standort Prenzlauer Berg

Gegenwärtig ist am Standort Prenzlauer Berg für mehrere Monate keine Bargeldzahlung mehr möglich.
Zahlungen sind dann nur noch mittels EC Karte durchzuführen.

Hinweis

Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag und die beigefügten Unterlagen für Bewohner- oder Gästeparkausweise sind schriftlich per Post, E-Mail oder Fax an das Bürgeramt Prenzlauer Berg zu senden.

Bezirksamt Pankow von Berlin
Bürgeramt Prenzlauer Berg
Postfach 730113
13062 Berlin

E-Mail: bewohnervignetten@ba-pankow.berlin.de

Hinweis zur Übersendung elektronischer Dokumente mit qualifizierter Signatur finden Sie in der Kontaktinformation (rechts).

Fax: 030 90295-6215

Sie erhalten den Parkausweis und einen Gebührenbescheid mit einer entsprechenden Zahlungsaufforderung zugesandt.

  • Antrag Bewohnerparkausweis

    PDF-Dokument (129.7 kB)

Gästevignetten / Gästeparkausweis

Beachten Sie dazu folgende Änderung:

Ausnahmegenehmigungen an Gäste werden seit dem 01.03.2021 nur noch im Einzelfall unter Darlegung besonderer Gründe (Nachweis der besonderen Dringlichkeit, beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen) ausgestellt.

Besondere Dringlichkeitsgründe, welche eine Ausnahmeregelung rechtfertigen können, sind beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen durch Vorlage eines EU-Parkausweises oder eines besonderen Parkausweises für besondere Gruppen Schwerbehinderter („Gleichgestellte“).

Können solche Unterlagen in Kopie nicht eingereicht werden (Schwerbehinderung liegt nicht vor), zeigen Sie weitere Gründe auf (schriftlich und zu belegen), aus der die besondere Dringlichkeit hervorgeht. Alle nicht benötigten Angaben können geschwärzt werden.

Weitere Voraussetzungen:
  • Sie (Gastgeber) sind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Parkzone gemeldet
  • Ihr Besucher ist nicht im Postleitzahlbereich 10000 bis 16999 gemeldet.
Antragsunterlagen:
  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), oder Reisepasses ist dem Antrag beizufügen.
  • Bei Kennzeichen aus Berlin und Brandenburg, die außerhalb des Postleitzahlenbereiches 10000 bis 16999 bei einer Zulassungsstelle registriert worden sind, ist eine Kopie der Zulassungsbescheinigung I (Vorderseite aufgeklappt) dem Antrag als Nachweis beizufügen.
  • Gästeparkausweis

    PDF-Dokument (184.0 kB)

Hinweis Gästevignette

Sie erhalten den Gästeparkausweis und einen Gebührenbescheid mit einer entsprechenden Zahlungsaufforderung zugesandt. Bitte beachten Sie, dass Ihr schriftlicher Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn dieser mindestens 7 Werktage vor Beginn des beantragten Nutzungsdatums eingegangen ist, weil eine rechtzeitige Zustellung sonst nicht sichergestellt werden kann.

Die Gebühr (Gästevignette) beträgt derzeit für einen Nutzungszeitraum von:
bis drei Tage 10,20 EUR
bis 1 Woche 13,00 EUR
bis 2 Wochen 15,00 EUR
bis 3 Wochen 20,00 EUR
bis 4 Wochen 25,00 EUR

Rechtsgrundlagen
Gemäß § 18 Abs. 5 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln) weisen wir auf die Rechtsgrundlagen und auf die Freiwilligkeit der Auskunftserteilung hin. Rechtsgrundlagen sind: §§ 18 Abs. 1 Satz 2 ASOG, 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG, 45 ABs. 1 b Nr. 2 StVO.

Häufige Fragen und Antworten

Gibt es einen Unterschied zwischen den Begriffen „Bewohnerparkausweis“ und „Bewohnervignette“?
Nein. Der Bewohnerparkausweis hat die Form einer Vignette und wird daher auch als Bewohnervignette bezeichnet

Wo platziere ich meinen Bewohnerparkausweis im Fahrzeug?
Der Bewohnerparkausweis wird von innen an der Frontscheibe fixiert oder auf das Armaturenbrett gelegt und muss von außen gut sichtbar sein.

Wo kann ich meinen Bewohnerparkausweis beantragen?
Sie können Ihren Bewohnerparkausweis bei dem Bürgeramt Prenzlauer Berg schriftlich per Post, per E-Mail oder per Fax beantragen. Den Bewohnerparkausweis und den Gebührenbescheid erhalten Sie anschließend zusammen per Post.

Was kostet der Bewohnerparkausweis?
Die Gebühr für die Erstausstellung oder eine Verlängerung beträgt 20,40 Euro, für eine Umschreibung (Kfz- Wechsel, Zonenwechsel, o.ä.) wird eine Gebühr in Höhe von 10,20 Euro erhoben.

Wie bezahle ich die Gebühr für meinen Bewohnerparkausweis?
Sie erhalten einen Gebührenbescheid zusammen mit Ihrem Bewohnerparkausweis per Post.

Wie errechnet sich die Gebühr für den Bewohnerparkausweis?
Die Gebühr für den Bewohnerparkausweis basiert auf der bundeseinheitlichen “Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr” (GebOSt) und soll die entstehenden Verwaltungskosten für die Beantragung decken. Zur Gesetzesseite

Muss ich als Halter eines Fahrzeuges eingetragen sein, um einen Bewohnerparkausweis für dieses Kraftfahrzeug beantragen zu können?
Nein. In diesem Fall müssen Sie jedoch nachweisen, dass Ihnen das Kraftfahrzeug vom Halter zur dauerhaften Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Dies kann beispielsweise durch eine schriftliche Erklärung des Halters erfolgen. Bei Firmenfahrzeugen ist ein gesondertes Schreiben notwendig, dass der/die Antragsteller/in das Fahrzeug privat nutzen darf. Dieses Schreiben ist auf dem Firmenkopfbogen, sowie mit Firmenstempel und Unterschrift zu belegen.

Kann ich einen Bewohnerparkausweis für mehr als eine Parkzone beantragen?
Nein. Sie können nur für die Parkzone, in der Sie wohnen, einen Bewohnerparkausweis beantragen. Sonst würde die Parkraumbewirtschaftung die Parksituation für die jeweiligen Bewohner der Zone nicht verbessern. Sollten Sie in mehreren Zonen wohnen, müssen Sie sich für eine Zone entscheiden. An Zonengrenzen können Sie aber selbstverständlich auf beiden Straßenseiten parken.

Wie kann ich einen Bewohnerparkausweis für Car-Sharing-Fahrzeuge beantragen?
Für Nutzer von Kraftfahrzeugen mit wechselnden Kennzeichen (Car-Sharing, Mietfahrzeugen etc.) besteht auch die Möglichkeit, einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Die Nutzung von wechselnden Kraftfahrzeugen ist durch geeignete Unterlagen zu belegen. Bitte lassen Sie sich durch Ihr Car-Sharing-Unternehmen über die Nutzung eine entsprechende Bestätigung ausstellen und fügen sie die letzten 10 – 12 Anmietungsverträge/ Nachweise der letzten 12 Monate in Kopie bei.

Was muss ich machen, wenn mein Bewohnerparkausweis abläuft?
Bis zu 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer können Sie die Neuausstellung beantragen. Hierzu ist neben dem unterschriebenen Antrag erneut eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
(Fahrzeugschein) einzureichen. Der noch gültige Bewohnerparkausweis muss nicht mit eingereicht werden.

Was geschieht, wenn ich meinen Bewohnerparkausweis verliere?
In diesem Fall können Sie gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,20 Euro und mit einer Erklärung an Eides Statt einen Ersatz erhalten.

Was geschieht, wenn sich das Kennzeichen meines Fahrzeugs ändert?
In diesem Fall können Sie gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,20 Euro einen neuen Bewohnerparkausweis, unter Rückgabe des alten Bewohnerparkausweises erhalten. Den entsprechenden Antrag finden Sie auf dieser Seite.

Was passiert, wenn ich mein Fahrzeug verkaufe?
Der Bewohnerparkausweis ist nicht übertragbar. Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug verkaufen, müssen Sie den Bewohnerparkausweis bzw. dessen Bruchstücke/Überreste an Ihr Bezirksamt zurücksenden bzw. bei Neuanmeldung eines anderen Kraftfahrzeuges abgeben.

Muss ich einen neuen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn ich ein neues Fahrzeug erwerbe?
In diesem Fall können Sie sich gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,20 Euro bei Ihrem Bezirksamt einen neuen Bewohnerparkausweis mit dem neuen Kennzeichen ausstellen lassen. Hierzu sind neben dem unterschriebenen Antrag, eine Kopie des neuen Fahrzeugscheines und der alte Bewohnerparkausweis bei dem Bürgeramt Prenzlauer Berg vorzulegen.

Was passiert, wenn ich aus dem Bewirtschaftungsgebiet wegziehe. Kann ich den Bewohnerparkausweis weiter nutzen, um im Bewirtschaftungsgebiet zu parken?
Nein. Sie müssen den Bewohnerparkausweis bzw. dessen Bruchstücke/Überreste in diesem Fall an Ihr Bezirksamt zurücksenden.

Muss ich einen neuen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn ich in eine andere Zone des Bewirtschaftungsgebiets (Pankow) umziehe?
In diesem Fall können Sie gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,20 Euro einen neuen Bewohnerparkausweis mit der neuen Bewohnerparkzone beantragen. Hierzu sind neben dem unterschriebenen Antrag (Antrag auf dieser Seite), eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I/ des Fahrzeugscheines und der alte Bewohnerparkausweis bei dem Bürgeramt Prenzlauer Berg vorzulegen bzw. abzugeben.
Zu dem Antrag sind erneut alle Unterlagen (wie Neuantrag) vorzulegen.

Wie verhalte ich mich bei Bußgeldbescheiden?
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden als Ordnungswidrigkeit angezeigt und an die Bußgeldstelle der Polizei weitergeleitet. Bei Fragen zu einem Verwarnungsgeld (Knöllchen) wegen eines Parkverstoßes oder anderen Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung wenden Sie sich bitte immer direkt an die Berliner Polizei.

Der Polizeipräsident in Berlin
Zentrale Serviceeinheit
Verkehrsordnungswidrigkeiten und Bußgeldeinziehung
Magazinstraße 5 10179 Berlin
E-Mail: bussgeldstelle@bowi.berlin.de
Internet: Seite der Bussgeldstelle