Aufgrund eines Hackerangriffs auf die IT-Systeme des Landes Berlin sind zentrale Fachverfahren derzeit nicht verfügbar. Dies betrifft auch die zuständigen Senatsverwaltungen, die diese Verfahren betreiben und warten. Dadurch können aktuell zahlreiche Dienstleistungen der Berliner Verwaltung nicht oder nur eingeschränkt angeboten werden.
Auswirkungen auf Dienstleistungen
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Digitale Anträge: Auch wenn Anträge bereits gestellt und übermittelt wurden, können diese derzeit nicht bearbeitet werden. Die Bearbeitung verzögert sich, bis die Fachverfahren wieder einsatzbereit sind.
- Verfall von Anträgen:* Übermittelte Anträge verfallen nach 30 Tagen, sofern keine Abruf im Bezirk möglich ist. Eingegangene Anträge werden abgearbeitet, wenn die IT System dies wieder zulassen.
Besondere Hinweise zum Liegenschaftskataster
Aktuell sind keine Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster möglich. Dies betrifft insbesondere:
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Eigentümer- oder Registerdaten: Diese Informationen können nicht abgerufen werden.
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Ausnahme Flurkarte: Für die Flurkarte steht ein Ersatz mit Datenstand Juli 2026 zur Verfügung.
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Grundbuchauskunft: Es besteht die Möglichkeit, für eine Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) das zugehörige Grundbuchblatt zu ermitteln. Damit kann ein Antrag auf Auskunft der Eigentümer beim zuständigen Grundbuchamt gestellt werden.
Eingeschränkte Möglichkeiten im Liegenschaftskataster
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Fortführungen der Katasterdaten (z. B. Zerlegung von Flurstücken, Grenzherstellungen, Verschmelzungen) sind nicht möglich.
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Übernahme von Gebäudevermessungsschriften kann nicht erfolgen.
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Grundstücksnummerierungen sind derzeit nicht möglich.
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Zeugnisse und Bescheinigungen im Zusammenhang mit dem Liegenschaftskataster können nicht ausgestellt werden.
Nächste Schritte
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung arbeitet mit Hochdruck daran, die IT-Systeme wiederherzustellen und die Fachverfahren so schnell wie möglich wieder verfügbar zu machen. Sobald sich der Sachstand ändert, werden wir Sie umgehend informieren.