Wohnungsamt Pankow

Altbauten im Prenzlauer Berg

Hinweis zur Einführung des "Wohngeld-Plus-Gesetzes"

Zum 01.01.2023 tritt das sogenannte “Wohngeld-Plus” in Kraft. Weitere Hinweise ➔

Hinweis zum berlinpass, Berechtigungsnachweis

Bitte beachten Sie, dass ab 01.01.2023 kein berlinpass mehr ausgestellt wird. Sie erhalten mit Ihrem Leistungsbescheid den sogenannten Berechtigungsnachweis! Weitere Hinweise ➔.

Allgemeiner Hinweis

Das Wohnungsamt Pankow wird als reines „Backoffice“ geführt, Sprechzeiten werden nicht angeboten, das heißt Ihre Antragsunterlagen u.a. für Wohngeld, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins oder einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz, Genehmigungen für die Zweckentfremdung von Wohnraum reichen Sie bitte postalisch, per Fax oder per E-Mail (eingescannte Dokumente im PDF-Format) ein. Die Kontaktdaten finden Sie rechts auf dieser Seite.

Die Antragstellung ist auch elektronisch möglich. Elektronisch können Sie als Mieter einer Wohnung Ihren Antrag direkt hier stellen: Wohngeldantrag-Online: Mietzuschuss oder bei selbstgenutztem Wohneigentum hier: Wohngeldantrag-Online: Lastenzuschuss .

Sie haben auch die Möglichkeit die Antragsunterlagen persönlich während der Sprechzeiten der Bürgerämter des Bezirks dort abzugeben.Eine Beratung durch die Bürgerämter findet nicht statt.

Die aktuellen Öffnungszeiten der Bürgerämter finden Sie auf der Seite des Bürgeramtes

Sollte dennoch einmal eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, können Sie das Wohnungsamt über das Bürgertelefon 115 oder E-Mail erreichen. Falls Sie uns eine E-Mail schreiben oder über die Rufnummer 115 kontaktieren, melden wir uns in der Regel innerhalb von drei Arbeitstagen zurück.

Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist grundsätzlich nicht möglich!