Das Wohnungsamt Pankow wird als reines „Backoffice“ geführt, es werden keine Sprechzeiten angeboten, d.h. Ihre Antragsunterlagen u.a. für Wohngeld, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins oder einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz, Genehmigungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum reichen Sie bitte per Post, per Fax oder per E-Mail (eingescannte Dokumente im PDF-Format) ein. Die Kontaktdaten finden Sie unten.
Folgende Anträge können Sie auch online stellen:
- Wenn Sie Mieter einer Wohnung sind: Wohngeldantrag-Online: Mietzuschuss
- Wenn Sie Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum sind: Wohngeldantrag-Online: Lastenzuschuss
- Wenn Sie für Ihre Kinder einen Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen stellen wollen (Sie beziehen Wohngeld oder Kinderzuschlag): BuT-Antrag-Online
- Wenn Sie einen Wohnberechitgungsschein beantragen wollen: Wohnberechtigungsschein-Online
- Wenn Sie eine Einkommensbescheinigung im Rahmen einer Wohnraumförderung durch die IBB benötigen: Einkommensbescheinigung-Online
Sie können Ihre Antragsunterlagen auch persönlich während der Sprechzeiten der bezirklichen Bürgerämter abgeben.Eine Beratung durch die Bürgerämter erfolgt nicht.
Die aktuellen Öffnungszeiten der Bürgerämter finden Sie auf der Seite des Bürgeramtes
Sollte dennoch einmal eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, erreichen Sie das Wohnungsamt über die Bürgertelefonnummer 115 oder per E-Mail. Wenn Sie uns eine E-Mail schreiben oder uns über die Rufnummer 115 kontaktieren, melden wir uns in der Regel innerhalb von drei Werktagen bei Ihnen. Bitte verzichten Sie unbedingt auf eine Vorsprache ohne vorherige Terminvereinbarung.